Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei KR Ing. K***** K*****, vertreten durch Dr. Teja Kapsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad I. Mit Salzburger Landesgesetz vom *****, wurde die Marktgemeinde ***** mit Wirksamkeit vom ***** zur Stadt erhoben. Diesem Umstand war durch amtswegige Berichtigung der Parteibezeichnung der Beklagten Rechnung zu tragen (§ 235 Abs 5 ZPO). ad II. Die Beklagte ist Trägerin des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses *****. Der Kläger war seit 1. 4. 1989 als Vertragsbediensteter der Beklagten beschäftigt und leitete als Primar die interne Abteilung an diesem K... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der Klägerin war vom 22.Mai 1989 bis 30.November 1990 als Montageeinsatzleiter beschäftigt. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften, sowie die Ausübung des Schlossereigewerbes einschließlich des Anlagen- und Rohrleitungsbaus. Mit Vertrag vom 17. Oktober 1990 gründete der Beklagte mit anderen Gesellschaftern die H***** Gesellschaft mbH, deren Unternehmensgegenstand unter anderem das Zurverfügun... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Abs3 E3
Rechtssatz: Der Abschluß von Arbeitsverträgen mit zu überlassenden Arbeitskräften kann nicht als Handelsgeschäft im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 1/93 Entscheidungstext OGH 10.02.1993 9 ObA 1/93 Veröff: Arb 11072 Schlagworte SW: Angestellte, gesetzlicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4.Juli 1988 bei der beklagten Partei beschäftigt. Geschäftsführer der beklagten Partei waren F***** K***** und Mag.R***** G*****. F***** K***** hatte dem Kläger erklärt, die beklagte Partei werde den Apparateanlagenbau aufbauen, wobei der Kläger als Schweißfachmann und Außendienstmitarbeiter benötigt werde. Sie veranlaßte ihn dadurch zum Wechsel zur beklagten Partei. Der Kläger sollte als Außendienstmitarbeiter vereinbarungsgemäß ein Fixu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 24.März 1969 bis 2. Februar 1984 als Autobuschaffeur beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er mit der Behauptung, er sei am 2.Februar 1984 grundlos entlassen worden, zuletzt den Betrag von S 109.630,51 samt Anhang. Die beklagte Partei stellte das Klagebegehren dieser Höhe nach außer Streit, beantragte jedoch dessen Abweisung und brachte vor, die Entlassung des Klägers sei zu Recht erfolgt. Er sei als Omnibusc... mehr lesen...