RS OGH 1993/2/10 9ObA1/93

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Veröffentlicht am 10.02.1993
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Norm

AngG §7 Abs1
AngG §27 Abs3 E3

Rechtssatz

Der Abschluß von Arbeitsverträgen mit zu überlassenden Arbeitskräften kann nicht als Handelsgeschäft im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgrund, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzgeschäft, Verletzung, Verstoß, Überlassung, Leiharbeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027864

Dokumentnummer

JJR_19930210_OGH0002_009OBA00001_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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