Begründung: 1. Die Klägerin begehrt - ebenso wie mit eingeschränktem Antrag im verwaltungsbehördlichen Verfahren - Insolvenzentgelt für Urlaubsersatzleistung. Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass der zugrunde zu legende offene Urlaubsanspruch berechnet bis zum fiktiven Kündigungstermin 62 Arbeitstage beträgt. Strittig ist hingegen die Frage, welche Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, konkret ob die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung ab 1. 6. 2010 Berücksichtigung findet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von 1983 bis 31. 3. 1989 bei einem Steuerberater, danach (infolge Betriebsübergangs) bis 31. 3. 2005 beim übernehmenden Steuerberater und ab 1. 4. 2005 (wiederum infolge Betriebsübergangs) bei der Beklagten als Lohnverrechnerin/Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern anzuwenden. Rekurs- und revisionsgegenständlich sind die der Klägerin gewährten Essensmarken: An... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §23EFZG §3UrlG §6
Rechtssatz: Führt man sich den Sinn des Entgeltfortzahlungsprinzips, Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsverhinderung wirtschaftlich nicht zu benachteiligen, vor Augen, so sind generell solche Sachleistungen von der Entgeltfortzahlung auszunehmen, die ihrer Natur nach derart eng und untrennbar mit der Erbringung der aktiven Arbeitsleistung am Arbeitsplatz verbunden sind, dass sie ohne Arbeitsleistung nicht wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1970 bis 30. 6. 2008 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde zufolge Inanspruchnahme der Alterspension durch den Kläger aufgelöst; seit 1. 7. 2008 bezieht er eine ASVG-Alterspension. Beim Dienstvertrag des Klägers handelte es sich um einen Sondervertrag. Darin wurde die Anwendung einzelner Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Innendienst (KVI), unter anderem hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1970 bis 31. 3. 2008 als „Vertragsangestellte“ (Diplom-Krankenschwester) bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand gemäß ihrem Dienstvertrag die Vertragsbedienstetenordnung (VBO) der Beklagten Anwendung. Die Klägerin wurde von der Beklagten als Angestellte bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse angemeldet. Sie war zunächst bis 1997 im A***** Krankenhaus der Stadt Linz (A***** Linz) tätig. Im Jahr 1997 wech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** H*****, vertreten durch Mag. Michael Hirm, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats der Beklagten vom 17. 6. 2002 für die Dauer von drei Jahren zu deren Vorstand bestellt. Am 31. 5. 2002 wurde ein Anstellungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. 7. 2002 wirksam wurde. Der Kläger war für die Bereiche Verkauf/Inland, Marketing und Einkauf zuständig. Der Anstellungsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: „Ihre Rechte und Pflichten regeln sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung unserer ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger arbeitete seit 20. 9. 2001 für die Beklagte als Reinigungskraft mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden bei einem vereinbarten Monatslohn von 1.212,40 EUR brutto. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe anzuwenden. Für den Kläger wurde vom AMS ***** mit Bescheid vom 18. 9. 2001 eine Beschäftigungsbewilligung befristet bis 19. 9. 2002 erteilt. Ab 20. 9. 2002 wurde dem... mehr lesen...
Norm: AngG §23
Rechtssatz: Durch eine vorzeitige Abfertigungszahlung kann die sich bei Beendigung ergebende gesetzliche Bemessungsgrundlage nicht abbedungen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 83/07g Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 83/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123842 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23GAngG §22
Rechtssatz: Bei Bemessung der Abfertigung sind Naturalbezüge mit ihrem tatsächlichen und nicht bloß mit dem fiskalischen Wert, der lediglich seine Orientierungshilfe darstellt, zu berücksichtigen. Es ist darauf abzustellen, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat. Entscheidungstexte 9 ObA 68/07a Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIABGB §1295 Abs2 III, ABGB §1305AngG §23AngG §40
Rechtssatz: Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen (hier: der dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG) stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen. Entscheidungstexte 8 ObA 49/07z Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 49/07z Beisatz: „Selbstständige... mehr lesen...
Norm: AngG §23AVRAG §14 Abs2AVRAG §14 Abs4
Rechtssatz: Auch die im Familienrecht begründete Betreuungspflicht für gesunde Kleinkinder ist vom Anwendungsbereich des § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Eine Verpflichtung des Dienstnehmers, die Betreuung an Dritte zu übertragen, besteht nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 38/06p Entscheidungstext OGH 12.07.2006 9 ObA 38/06p Veröff: SZ 2006/1... mehr lesen...