Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31. 12. 2003 als freier Mitarbeiter (Regisseur) beim Beklagten beschäftigt. Mit Wirksamkeit zum 1. 1. 2004 wurde zwischen den Streitteilen ein Dienstvertrag gemäß § 4 Abs 1 Z 1 des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks vom 17. 3. 2003 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und der Kläger in die Verwendungsgruppe 15 eingestuft. In weiterer Folge wurde dem Kläger für das Jahr 2004 eine zwölfmal jährlich zu leistenden Mehr... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Thema des Befristungsmotivs als Voraussetzung des Ausnahmetatbestands der Befristung zur Erprobung gemäß § 10a MSchG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege. Die Revisionswerberin schloss sich dieser
Begründung: der Zulässigkeit der Revision an und machte überdies geltend, dass das Berufungsgericht bezüglich des Abstellens auf das Befristungsmotiv von der Rechtsprechung des Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war erstmals in der Zeit vom 24. 3. 2003 bis zum 31. 1. 2004 aufgrund eines mündlich geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags bei der Beklagten als Assistent tätig. Danach war er aufgrund des Arbeitsvertrags vom 13./25. 3. 2004 als Assistent iSd § 49l VBG angestellt. Die entsprechende Assistentenstelle war im Mitteilungsblatt der Beklagten mit dem Hinweis ausgeschrieben worden, dass das Arbeitsverhältnis auf die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbei... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, inwieweit ein nach § 132 Abs 4 ArbVG zu berücksichtigender Tendenzschutz die wegen behaupteter Sozialwidrigkeit erfolgte Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung, die auf ein nicht unmittelbar auf Glaubensfragen bezogenes Fehlverhalten eines Lehrers einer konfessionellen Akademie gestützt werde, verbiete, noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Der Revisionswerber... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Eleonore H*****, Arbeiterin, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in Wien, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit schriftlichem Vertrag vom 9. 9. 2005 rückwirkend mit 15. 8. 2005 zum Eishockeytrainer der Mannschaft der Beklagten bestellt, wobei das Angestelltendienstverhältnis am 15. 4. 2006 durch schlichten Zeitablauf enden sollte, ohne dass es einer Kündigung bedurfte. In Punkt II des Vertrags heißt es: „Die vertragliche Tätigkeit des Herrn H***** als Cheftrainer umfasst die alleinige Leitung des Trainings der Mannschaft (insbesondere dessen alleinig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 5. 2005 bis 31. 10. 2006 als Berater bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Parteien schlossen am 30. 5. 2005 einen Dienstvertrag mit Befristung bis 29. 5. 2006 ab. Am 13. 4. 2006 schlossen die Parteien einen Nachtrag zum Dienstvertrag, in dem die Befristung „für die Dauer der Abwesenheit von Frau Sandra Z*****" verlängert wurde. Anlässlich der Unterfertigung des Nachtrags zum Dienstvertrag erklärte der für den Kläger zuständige Abteilu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss am 28. 1. 2001 mit der A*****-KG (in der Folge: A*****) einen befristeten Dienstvertrag für die Zeit von 7. 7. 2001 bis 31. 12. 2001. In diesem Vertrag wurde ua festgehalten, dass das Dienstverhältnis wegen der saisonalen Schwankungen der Auftragslage am 31. 12. 2001 endet. Ab 5. 6. 2001 absolvierte die Klägerin eine 5-wöchige Ausbildung zur Flugbegleiterin. Am 15. 10. 2001 unterzeichnete sie einen unbefristeten Dienstvertrag mit der A*****, in dem d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Elfriede M*****, Bürokauffrau, *****, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinde *****, deren Bürgermeister der Kläger war, gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 19. 11. 1996 gemeinsam mit zwei anderen Gesellschafterinnen die beklagte GmbH, wobei die Gemeinde 90 % der Gesellschaftsanteile hält. Der Kläger war ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch am 14. 2. 1997 deren Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Finanzierung und die sonstige administrative Unterstützung bei der Errichtung von Straßen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem am 28. 2. 1986 geborenen einkommens- und vermögenslosen Kläger als „Spieler" und dem beklagten Tennisverband wurden ab der Saison 1997/1998 jährlich jeweils für ein Jahr (1. 10. bis 30. 9. des Folgejahrs) befristete „Selektionskaderverträge" bzw ab der Saison 2000/2001 im Wesentlichen gleichlautende „Ausbildungsverträge" abgeschlossen. Diese Verträge wurden immer vom Vater des Klägers als „Erziehungsberechtigter" unterfertigt. Die Mutter des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 1. Februar 1994 als hauptberuflicher Außendienstmitarbeiter bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten eingestellt. Auf das Dienstverhältnis fanden unter anderem die Regelungen des Angestelltengesetzes und des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Außendienst Anwendung. Mit 1. Dezember 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 50 % einer Vollbeschäftigung umgestellt. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christoph Z*****, vertreten durch Frischenschlager & Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael D*****, vertreten durch Burmann-Wallnöfer-Bacher, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der L*****AG (in der Folge: AG) wurde am 29. 7. 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 15. 10. 2001 wurde das Ausgleichsverfahren gemäß § 57 Abs 1 AO aufgehoben. Am 17. 6. 2002 wurde über das Vermögen der AG der Konkurs eröffnet; der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Über das Vermögen der L*****AG (in der Folge: AG) wurde am 29. 7. 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 15. 10. 2001 wurde das Aus... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Dem Antragsgegner wurde gemäß § 108 Abs 3 UG 2002 die Kollektivvertragsfähigkeit im Sinn des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannt. Sowohl A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 12. 1. 2004 bei der beklagten Partei als Thekenkraft mit einem Bruttomonatslohn von EUR 1.050 tätig; auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden. Im Zuge eines Vorstellungsgesprächs am 10. 1. 2004 wurde der Klägerin von einer Mitarbeiterin der beklagten Partei zugesagt, dass sie am 12. 1. 2004 zu arbeiten beginnen könne und dass das Arbeitsverhältnis für eine Probezeit geschlossen werde. Es kann ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war im Frühherbst 1998 19 Jahre alt, hatte soeben die Schule beendet, lebte noch bei den Eltern und wurde von diesen auch finanziell unterstützt. Da sie sich über ihren weiteren beruflichen Werdegang noch im Unklaren war, wollte sie zunächst vorübergehend arbeiten gehen und Geld ansparen. Sie richtete an die beklagte Partei ein Bewerbungsschreiben. Zu Beginn der Vorstellung hatte die Klägerin einen Bewerbungsbogen auszufüllen; darin verneinte sie die Frage... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Bianca Z*****, Kundenbetreuerin, *****, vertreten durch Mag. Roland Lischka, Angestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vorerst im Theaterunternehmen der Beklagten als unbezahlter Hospitant. Seinen ersten Bühnendienstvertrag als Regieassistent bekam er für die Zeit vom 13. 12. 1994 bis (nach einverständlicher Verlängerung) 18. 6. 1995. Am 6. 6. 1995 schlossen die Parteien einen weiteren Bühnendienstvertrag, der nach einer Spielpause von etwa zwei Monaten mit 13. 8. 1995 begann und mit Ende der Tätigkeit des Klägers als Regieassistent für das Stück "Slawen" ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs1AngG §19 Abs1ArbVG §106 Abs2
Rechtssatz: Die vorzeitige Entlassung hat ungeachtet der Frage ihrer Rechtfertigung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen auflösende Wirkung. Die in § 106 Abs 2 ArbVG normierte Bedingung, dass ein Anfechtungsgrund "im Sinne des § 105 Abs 3" vorliegt, bedeutet nicht, dass der Kündigungsschutz insgesamt anwendbar sein muss, sondern nur dass einer der dort geregelten Anfechtungsgründe vorhanden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §14ABGB §863AngG §19 Abs1
Rechtssatz: Der grundsätzlich zulässigerweise befristete Dienstvertrag wird nicht dadurch zu einem unbefristeten, dass die Parteien vereinbaren, bei Unterbleiben der Erklärung eines Vertragspartners, das Vertragsverhältnis nicht über den Endtermin hinaus fortsetzen zu wollen, verlängere sich das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit. Eine derartige Erklärung führt nicht wie eine Kündigung die Beendigung des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 Abs1
Rechtssatz: Zur Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf es nicht der Ausübung von Gestaltungsrechten (Kündigung). Gleichwohl muss der Arbeitgeber-selbst wenn über die allfällige Fortsetzung des Dienstverhältnisses nichts vereinbart ist-unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen gedenke, um die Weiterbeschäftigung und damit die
Begründung: eines Arbeitsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt die S*****bahn. Bei der Klägerin handelt es sich um die Personalvertretung der für den Bereich der S*****bahn tätigen Mitarbeiter der Beklagten. Nikolaus P***** (geb. 1954) war von 1982 bis 1990 Dienstnehmer der S*****bahn GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Mit Wirkung vom 1. 3. 1992 wurde er von dieser wiederum eingestellt. Das Dienstverhältnis unterliegt der Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Priv... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der armenischer Staatsbürger ist, war in den Jahren 1994 bis 1999 auf Grund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge beim Zirkusunternehmen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Musiker des Zirkusorchesters beschäftigt. Das letzte Arbeitsverhältnis wurde am 20. 7. 1999 beendet. Es existiert kein anwendbarer Kollektivvertrag. Der Kläger begehrte in seiner Klage von seinem ehemaligen (damals noch nicht in Konkurs befindlichen) Arbeitgeber S 307.321,50 sA. 1996 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin trat am 7. 2. 1994 als Assistenzarzt in Ausbildung in ein Dienstverhältnis zum beklagten Bundesland. Sie war zunächst an der Klinik für Urologie tätig. Am 7. 3. 1994 schloss sie mit der beklagten Partei einen mit 7. 2. 1994 beginnenden und zunächst bis 30. 6. 1994 befristeten Dienstvertrag ab, in dem ausdrücklich vereinbart wurde, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des VBG 1948 - mit Ausnahme der Bestimmung des § 4 Abs 4 - Anwendung fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf Abfertigung nach § 64 NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), LGBl 2300 hat, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob... mehr lesen...