Norm: AktG §56 Abs2AktG §84 Abs5HGB §171 Abs2KO §37KO §69 Abs5SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Gedanke des § 171 Abs 2 HGB, eine insolvenzrechtliche Gleichbehandlung der Gesellschaftsgläubiger zu sichern, der auch den Bestimmungen der §§ 56 Abs 2, 84 Abs 5 AktG, 37 (und nunmehr auch §69 Abs 5) KO innewohnt, ist im Wege einer analogen Rechtsanwendung mit der Konsequenz auf die Haftung der übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaft nach § 15... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.6.2000 wurde zwischen der klagenden Partei als Werkunternehmer einerseits und der U***** G*****-GesmbH, damals eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 50849d, mit Zweigniederlassungen u.a. in Graz und Wels als Werkbesteller andererseits ein Werkvertrag über Baumeisterarbeiten abgeschlossen. Aus diesem Vertragsverhältnis sind Rechnungen im Gesamtwert von EUR 723.510,08 entstanden: Rechnungsnummer 1195322 über EUR 359,49 laut Zahlun... mehr lesen...
Norm: HGB §26HGB §128HGB §159SpaltG §15 Abs1UGB §38UGB §39
Rechtssatz: Die den §§26, 159 HGB entnehmbare Wertung, dass die Haftung spätestens nach fünf Jahren ihr Ende finden soll, lässt sich auch auf die Haftung für weiterlaufende Dauerschuldverhältnisse übertragen, bei denen fortlaufend ein Einzelsynallagma von Leistung und Gegenleistung feststellbar ist. Dies hat zur Folge, dass die Haftung auf jene Einzelverbindlichkeiten beschränkt wird, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Untermietverhältnis mit der C***** GmbH geltend und beruft sich auf die Haftung der Beklagten gemäß § 15 Abs 1 SpaltG. Die Untermieterin habe nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gemäß § 20c Abs 2 AO das Untermietverhältnis über ein Geschäftslokal zum 31. 3. 2002 aufgekündigt. Die Klägerin habe - nachdem sie erfolglos mit einigen Interessenten Gespräche über einen Abschluss eines Untermietvertrages geführt habe - ihr Hauptmiet... mehr lesen...
Norm: HGB §26HGB §159SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: §15 Abs1 SpaltG erfasst alle Forderungen, deren Entstehungsursache vor dem Tag der Eintragung der Spaltung liegt, grundsätzlich auch Dauerschuldverhältnisse und die daraus resultierenden Einzelverbindlichkeiten. Im Falle der Vorleistung des Gläubigers besteht keine besondere zeitliche Beschränkung. Ansonsten ist eine "Endloshaftung" oder eine dieser gleichzuhaltende lange dauernde Haftung einer ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15.Juli 1974 bis 23.November 1974 als Kraftfahrer der Firma Johann S*** & Co KG beschäftigt und verursachte bei einer im Auftrag der Firma Gebrüder C*** durchgeführten Fahrt als Lenker eines Tankwagenzuges am 3.Oktober 1974 auf einer deutschen Autobahn bei der Einfahrt in den sogenannten Heidelberger Kreisel einen Verkehrsunfall, in dessen Verlauf der LKW-Zug umkippte und Chemikalien ausflossen. Damals war der Zweitbeklagte Komplementär der Firma... mehr lesen...
Norm: HGB §159SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: Nicht der Beweiserlaßgedanke, sondern die Enthaftungsfunktion zugunsten des Ausgeschiedenen angesichts der fortbestehenden Haftung der Gesellschaft und der übrigen Gesellschafter ist Zweck des § 159 HGB. Dem Enthaftungsinteresse des ausgeschiedenen Gesellschafters steht das Sicherungsinteresse des Gläubigers gegenüber, das sich aus dem Fehlen eines garantierten Haftungsfonds und entsprechender Kapitaler... mehr lesen...