Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 PG 1965

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RS UVS Oberösterreich 2005/04/21 VwSen-550206/17/Kl/Pe

Rechtssatz: Die Marktgemeinde F ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 7 Abs.1 Z1 BVergG bzw. des § 1 Abs.2 Z1 Oö. VNPG. Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 5 Mio. Euro bei Bauaufträgen im Sinn des § 9 Abs.1 Z3 BVergG 2002. Die gegenständliche Vergabe unterliegt daher dem Oö. VNPG; es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen für den Unterschwellenbereich anzuwenden. Gemäß § 2 Abs.2 und § 13 Oö. Vergabenachprüfungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.04.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/12/30 VwSen-550177/14/Kl/Pe

Rechtssatz: Die Stadtgemeinde G ist öffentliche Auftraggeberin iSd § 7 Abs.1 Z1 BVergG bzw des § 1 Abs.2 Z1 Oö. Vergabenachprüfungsgesetz (kurz: Oö. VNPG). Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 200.000 Euro bei Lieferaufträgen iSd § 9 Abs.1 Z2 Bundesvergabegesetz 2002 - BVergG. Die gegenständliche Vergabe unterliegt daher dem Oö. VNPG; es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen für den Unterschwellenbereich anzuwenden (§ 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/11/11 VwSen-550166/5/Kl/Pe

Rechtssatz: Die Stadtgemeinde G ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 7 Abs.1 Z1 BVergG bzw. des § 1 Abs.2 Z1 Oö. VNPG. Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 200.000 Euro bei Lieferaufträgen im Sinn des § 9 Abs.1 Z2 BVergG. Die gegenständliche Vergabe unterliegt daher dem Oö. VNPG; es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen für den Unterschwellenbereich anzuwenden (§ 17 Abs.1 BVergG). Gemäß § 2 Abs.2 und § 13 Oö. Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.11.2004

RS UVS Oberösterreich 1999/09/24 VwSen-420265/11/Gf/Km

Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.09.1999

TE UVS Steiermark 1998/08/11 21.14-1/98

I.) In seiner Beschwerde vom 23.5.1998 brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen nachstehendes vor: Er sei am 12.2.1998, um 17.20 Uhr, auf der Landesstraße Nr. 369, im Ortsgebiet von Breitenhilm, Bezirk Graz-Umgebung, gefahren, als sein PKW wegen zu hoher Fahrgeschwindigkeit von einem Zivilfahrzeug (BMW) der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark gemessen worden sei. Das Zivilfahrzeug sei mit einem Multanova Verkehrsradar-Geschwindigkeitsmeßgerät und mit fix ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.08.1998

RS UVS Steiermark 1998/08/11 21.14-1/98

Rechtssatz: Der nach § 88 Abs 2 SPG bekämpfte Verwaltungsakt, eine Radarmessung mit dem Einsatz eines angeblich unzulässigerweise stark blendenden Blitzgerätes, erfolgte nicht im Rahmen der gemäß § 2 Abs 2 SPG aufgezählten Agenden der Sicherheitspolizei, sondern im Rahmen der Verkehrspolizei. Die Beschwerde war somit zurückzuweisen. Schlagworte Beschwerde Radarmessung Blitzgerät Sicherheitspolizei Verkehrspolizei Zurückweisung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.08.1998

RS UVS Oberösterreich 1996/07/25 VwSen-420095/8/Kl/Rd

Rechtssatz: Dem Bf wurde anläßlich der Amtshandlung eine Bestätigung über eine vorläufige Beschlagnahme über Anordnung der BH U-U gemäß § 39 VStG überreicht. Gemäß § 39 Abs.1 VStG kann, wenn der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vorliegt, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, die Behörde zur Sicherstellung des Verfalles die Beschlagnahme dieser Gegenstände anordnen. Gemäß Abs.2 leg.cit. können bei Gefahr im Verzug auch die Organe der öffentlichen Aufsicht aus ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.07.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420105/9/Gf/Atz

Rechtssatz: Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420110/16/Gf/Atz

Rechtssatz: Nach Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten, Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

TE UVS Wien 1996/05/08 02/11/67/96

Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.05.1996

RS UVS Wien 1996/05/08 02/11/67/96

Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.05.1996

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