Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 EKHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/25 91/16/0092

Das Zollamt K. hat mit Zollabrechnungsbescheiden festgestellt, daß für den Beschwerdeführer bezüglich des PKW der Marke Mercedes im Oktober 1987 und des PKW der Marke Mitsubishi im August 1988 die Abgabenschuld gemäß § 177 Abs. 3 lit. e in Verbindung mit § 3 Abs. 2 ZollG unbedingt geworden ist. Anläßlich der Verbringung der Beförderungsmittel aus der Bundesrepublik Deutschland in das österreichische Zollgebiet habe das österreichische Grenzeintrittszollamt diese infolge unvollständige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0092

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/07 Schadenersatz Haftpflicht35/02 Zollgesetz
Norm: EKHG 1959 §5 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z1;ZollG 1988 §93 Abs2 litb;
Rechtssatz: Der Begriff des "Halters", der im ZollG nicht definiert wird, kann der Lehre und Rechtsprechung zu § 5 Abs 1 des Eisenbahnhaftpflichtgesetzes und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) entnommen werden. Danach ist als Halter jene Pe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

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