Begründung: Die am 19.März 1965 geborene Renate G***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 7.Dezember 1983, P 25/67-101, wegen Geistesschwäche beschränkt entmündigt. Gemäß Art X Pkt. 3 des Bundesgesetzes vom 2.Februar 1983 über die Sachwalterschaft für behinderte Personen, BGBl. Nr. 136, steht Renate G***** nun einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (= für alle Angelegenheiten) bestellt wurde, wobei sie jedoch die Handlungsfähigkeit ... mehr lesen...
Der Vater und Beistand der am 22. Dezember 1952 geborenen, wegen Geistesschwäche beschränkt entmundigten Pflegebefohlenen beantragte, zur Durchführung einer Sterilisation der Kurandin die allenfalls erforderliche pflegschaftsbehördliche Zustimmung zu erteilen. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Beide Vorinstanzen sind auf Grund der Vernehmung der Pflegebefohlenen und deren Eltern sowie eingeholter Sachverständigengutachten von folgendem Sachverhalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §151 Abs1ABGB §216ABGB §282 AABGB §865EntmO §4 Abs1StGB §90 Abs2
Rechtssatz: Die Einwilligung eines Pflegebefohlenen (hier: Entmündigten) in seine Sterilisation kann durch den gesetzlichen Vertreter ersetzt werden, wenn der Pflegebefohlene zu einer Willenserklärung hierüber unfähig ist. (Zumindest) Der Kurator bedarf hiezu der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes. Der Eingriff kann nur unter besonderen Umständen gerechtferti... mehr lesen...