Norm: StGB §33StGB §142 Abs1 F
Rechtssatz: Die Verwendung eines einer echten Waffe täuschend ähnlich sehenden Werkzeuges (Spielzeugpistole) bei Begehung des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB ist als erschwerend zu werten. Entscheidungstexte 15 Os 87/06t Entscheidungstext OGH 07.09.2006 15 Os 87/06t 12 Os 142/16y Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §33RAO §9DSt 1990 §1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigenden Verhaltens als Berufspflichtenverletzung handelt es sich um eine Qualifikation der Tathandlung. Ist die Qualifikation nicht gegeben, hat kein Freispruch zu erfolgen, wenn die Tat als einfach qualifiziertes Disziplinarvergehen strafbar bleibt. Die zweifache Qualifikation sowohl als Berufspflichtenverletzung als auch als Ehre- und... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §159
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund des langen Deliktszeitraums und der mehrfachen Tatbegehung verliert beim Vergehen der grob fahrlässigen Benachteiligung von Gläubigerinteressen an Bedeutung, weil eine Mehrheit von Kridahandlungen und demgemäß auch eine länger andauernde Delinquenz gleichsam deliktsimmanent sind. Entscheidungstexte 11 Os 1/06s Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §159
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund des langen Deliktszeitraums und der mehrfachen Tatbegehung verliert beim Vergehen der grob fahrlässigen Benachteiligung von Gläubigerinteressen an Bedeutung, weil eine Mehrheit von Kridahandlungen und demgemäß auch eine länger andauernde Delinquenz gleichsam deliktsimmanent sind. Entscheidungstexte 11 Os 1/06s Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33StGB §133 Abs1
Rechtssatz: Die Wertung des - bereits für den Tatbestand der Veruntreuung charakteristischen - Missbrauchs der Vertrauensstellung als Erschwerungsgrund begründet einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (WK - StGB - 2 § 32 Rz 62). Entscheidungstexte 15 Os 113/05i Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 113/05i ... mehr lesen...
Norm: FrG §104 Abs5StGB §33 Z4StGB §246 Abs2
Rechtssatz: In einer Verbindung betätigt sich führend, wer anderen Mitgliedern gegenüber anordnungsbefugt ist, wobei die Weisungskompetenz nicht umfassend sein muss, sondern auch auf einen Teilbereich beschränkt sein kann, sofern dieser in Relation zum Gesamtgefüge als maßgebend einzustufen ist. Entscheidungstexte 11 Os 126/05x Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: FrG §104 Abs5StGB §33 Z4StGB §246 Abs2
Rechtssatz: In einer Verbindung betätigt sich führend, wer anderen Mitgliedern gegenüber anordnungsbefugt ist, wobei die Weisungskompetenz nicht umfassend sein muss, sondern auch auf einen Teilbereich beschränkt sein kann, sofern dieser in Relation zum Gesamtgefüge als maßgebend einzustufen ist. Entscheidungstexte 11 Os 126/05x Entscheidungst... mehr lesen...