Norm: StGB §15 Abs2 DStGB §15 Abs3 D
Rechtssatz: Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfal... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §15 Abs3StGB §156 Abs1
Rechtssatz: War eine Liegenschaft vor Einverleibung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes mit Pfandrechten für offene Ansprüche belastet, deren Gesamthöhe den Liegenschaftswert übersteigt, kann die Intabulierung dieses Verbotes nicht ohne weiteres mit einer Gläubigerschädigung gleichgesetzt werden. Dazu bedürfte es vielmehr der konkreten Feststellung besonderer Umstände, die eine zumindest t... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Beim Betrug liegt strafbarer Versuch bereits dann vor, wenn der Täter eine auf Täuschung abzielende Handlung vorgenommen hat. Unternommene Täuschungsakte begründen Betrugsversuch daher auch dann, wenn der gewollte Deliktserfolg erst geraume Zeit später eintreten soll und tatplanmäßig noch weitere Ausführungshandlungen erforderlich sind, wie dies bei komplizierten Betrugsvorhaben in der Regel der Fal... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §28 Cb
Rechtssatz: Waren mehrere Ausführungshandlungen von einem einheitlichen - obschon im Zuge der Tat modifizierten - Vorsatz umspannt und planmäßig auf Vollendung ein und desselben Verbrechens bei Identität des Angriffsobjektes gerichtet, sodaß rechtlich nur eine einzige Straftat vorliegt, so vermag in einem solchen Fall die absolute Untauglichkeit einer von mehreren Ausführungshandlungen bzw der Ausführung unmitte... mehr lesen...
Norm: ABGB §585ABGB §594StGB §15 Abs3 DStGB §146 D
Rechtssatz: Die Behauptung eines mündlichen Testamentes, das ua von Personen bezeugt wird, denen es gemäß § 594 ABGB an der Zeugnisfähigkeit mangelt, ist nicht absolut untauglich, die Einantwortung des Nachlasses zu bewirken, weil dieses Hindernis übersehen werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 178/96 Entscheidungstext OGH 04.03.199... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 D
Rechtssatz: Versendung eines unfrankierten Drohbriefes ist keineswegs absolut untauglicher Versuch. Entscheidungstexte 15 Os 194/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1997 15 Os 194/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106581 Dokumentnummer JJR_19970116_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 D
Rechtssatz: Absolut untauglich ist ein Versuch, wenn bei einer ex post-Betrachtung nach der Art des Gegenstandes oder bei einer ex ante-Betrachtung nach der Art der Handlung es geradezu denkunmöglich ist, dass es jemals zur Vollendung der Tat kommt. Entscheidungstexte 15 Os 88/96 Entscheidungstext OGH 27.06.1996 15 Os 88/96 ... mehr lesen...