Entscheidungen zu § 107b StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2014/9/25 12Os72/14a, 12Os138/14g (12Os139/14d), 13Os14/18k, 11Os99/18w, 15Os40/21b, 11Os76/2

Norm: StGB §107b
Rechtssatz: Bei der als Dauerdelikt mit tatbestandlicher Handlungseinheit konzipierten Bestimmung des § 107b StGB wird durch die ? ohne größere zeitliche Unterbrechung ? fortgesetzten tatbestandlichen Vorgangsweisen im Sinn des § 107b Abs 2 StGB lediglich eine strafbare Handlung verwirklicht (Zusammenfassung mehrerer Taten ähnlich dem § 29 StGB). Dies gilt auch bei Tathandlungen gegenüber einem zunächst unmündigen Opfer, welche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.2014

RS OGH 2013/7/9 14Os88/13t, 12Os138/14g (12Os139/14d), 13Os148/15m, 14Os101/17k, 11Os99/18w, 11Os125

Norm: StGB §107b
Rechtssatz: Anknüpfungsdelikte, die nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 107b Abs 5 StGB umfasst sind, werden ihrerseits grundsätzlich vom jeweiligen Tatbestand des § 107b StGB verdrängt (Spezialität), es sei denn, der Täter setzt ? neben den von § 107b StGB umfassten ? weitere Taten, die zwar einem der in § 107b Abs 2 zweiter Fall StGB bezeichneten Anknüpfungstatbestände zu unterstellen sind, handelt dabei aber nicht mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.2013

Entscheidungen 1-2 von 2