Entscheidungen zu § 46 Abs. 3 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/6/20 86/15/0122

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §46 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Grundbesitz als ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist oder nicht, kommt es auf den objetiven Charakter, dh auf die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens an. Geringe Betriebsgröße, jahrelange Ertragslosigkeit und mangelnde Gewinnabsicht sind nicht entscheidend (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

RS Vwgh 1988/6/20 86/15/0122

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §46 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Grundbesitz als ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist oder nicht, kommt es auf den objetiven Charakter, dh auf die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens an. Geringe Betriebsgröße, jahrelange Ertragslosigkeit und mangelnde Gewinnabsicht sind nicht entscheidend (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

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