Entscheidungen zu § 46 Abs. 1 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/21 93/14/0176

Die Beschwerdeführerin war zum 1. Jänner 1992 Eigentümerin eines forstwirtschaftlichen Betriebes im Ausmaß von rd 132 ha, für den mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 1988 (Hauptfeststellung) der Einheitswert mit S 863.000,-- festgestellt worden war. Im Jahr 1991 errichtete die Beschwerdeführerin auf einem zu diesem forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstück ein Holzgebäude im Ausmaß von ca 35 m2. In einer Erklärung für unbebaute Grundstücke zum 1. Jänner 1992 bezeichnete ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0176

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;
Rechtssatz: Gebäude sind nur dann der forstwirtschaftlichen Einheit zuzurechnen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung dem eigentlichen Forstbetrieb dauernd und unmittelbar dienen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1993140176.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/20 96/15/0146

Die der Forstverwaltung Preßbaum zuzuordnenden Grundflächen der Beschwerdeführerin im Ausmaß von ca. 5.540 ha, die sich über 13 Katastralgemeinden erstrecken, wurden vom Finanzamt als eine wirtschaftliche Einheit angesehen und mit einem Bescheid betreffend die Feststellung des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfaßt. Zu diesen Grundstücken gehört auch die Liegenschaft Rekawinkel, Forsthausstraße 33; für diese Grundfläche (nach der Aktenlage Gst-Nr. 21 und B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1998

RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0146

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §46 Abs5;
Rechtssatz: Gebäude, die als Dienstwohnungen gewidmet sind, sind nur dann im forstwirtschaftlichen Einheitswert erfaßt, wenn sie einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Dienstwohnungen dienen etwa dann einem forstwirtschaftlichen Zweck, wenn sie es ermöglichen, daß sich ein im Forst tätiger Arbeitnehmer in räumlicher N... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1998

RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0146

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §46 Abs5;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, daß es für Zwecke der Forstwirtschaft erforderlich wäre, daß ein Dienstnehmer im räumlichen Bereich des Forstes Wohnung nimmt, wenn er seine Diensttätigkeit nicht vornehmlich im Forst zu erbringen hat. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/8 89/15/0134

In der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1988 gab die Beschwerdeführerin betreffend ihren Betrieb EZ. 92 KG. G. die Gesamtfläche mit 5,2106 ha an. Davon entfielen der Erklärung zufolge auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Neuaufforstungen landwirtschaftlicher Grenzertragsböden, nicht älter als 40 Jahre) 3,4761 ha und auf Niederwald (Moor und Sumpf) 1,7345 ha. In der Erklä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1991

RS Vwgh 1991/4/8 89/15/0134

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §46 Abs1;
Rechtssatz: Für den Umfang einer forstwirtschaftlichen Einheit ist in der Hauptsache die betriebswirtschaftliche Zusammenfassung entscheidend. Die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung (die einheitliche Bewirtschaftung) vereinigt die einzelnen Grundstücke eines forstwirtschaftlichen Betriebes zu einer wirtschaftlichen Einh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 89/15/0011

In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §48 Abs1;BewG 1955 §50 Abs1;BewG 1955 §57 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, sich bei Beurteilung der überwiegenden Zweckbestimmung eines Wirtschaftsgutes nach der Verkehrsauffassung vom Verhältnis der durch die jeweilige Nutzung des Wirtschaftsgutes erz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1988/6/20 86/15/0122

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;
Rechtssatz: Als forstwirtschaftliche Hauptzwecke gelten in erster Linie die Holzzucht und Holzgewinnung, aber auch alle anderen Zwecke, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Holzzucht und Holzgewinnung stehen, wie etwa Forstdienstgebäude, Holzlagerplätze, Holzbringungsanlagen und forstwirtschaftliche Betriebe (Hinweis E 31.10.1968, 712/68). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

RS Vwgh 1988/6/20 86/15/0122

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §46 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Grundbesitz als ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist oder nicht, kommt es auf den objetiven Charakter, dh auf die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens an. Geringe Betriebsgröße, jahrelange Ertragslosigkeit und mangelnde Gewinnabsicht sind nicht entscheidend (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

RS Vwgh 1988/6/20 86/15/0122

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §46 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zurechnung von Grundbesitz zum forstwirtschaftlichen Vermögen kommt es weder auf die Intensität der forstwirtschtlichen Nutzung noch auch auf die Ertragslage des forstwirtschaftlichen Betriebes an (Hinweis E 18.11.1985, 84/15/0014, VwSlg 6046 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198615012... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

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