Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Abtretungsvertrag vom 21. April 1995 trat die Beschwerdeführerin Geschäftsanteile an der B.A.P. GmbH an Karl R. ab. Als Abtretungspreis wurde ein fester Kaufpreis von S 5,000.000,-- und ein variabler, vom Gewinn abhängiger Preis vereinbart. In Punkt 6 der Vertragsurkunde verpflichtete sich der Käufer, die Beschwerdeführerin in der Höhe von 75 % des zum Stichtag aushaf... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 710 - S 712;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind neben dem jeweils fixierten Abtretungspreis auch noch alle anderen ziffernmäßig bestimmten Leistungen zum vereinbarten Preis zu rechnen, wenn diese Leistungen des Erwerbers notwendig waren, um de... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;KVG 1934 §21 Z1;StGG Art2; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 710 - S 712;
Rechtssatz: Eine Gleichbehandlung von Festpreis und Haftungsverpflichtung scheint ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 710 - S 712; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/25 97/16/0348 2 Stammrechtssatz Auch die Übernahme von Haftungen, sofern sie ziffernmäßig bestimmt sind, gehört zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den... mehr lesen...
Aus den Beschwerden, die der Verwaltungsgerichtshof wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden hat, und den vorgelegten Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Abtretungsvertrag vom 19. Juli 1995 traten Dr. A.A. und H.T. Geschäftsanteile an der N. Grundstücksverwertungs- und Handels Ges.m.b.H (im folgenden: Gesellschaft) entsprechend einer Stammeinlage von S 400.000,-- um den Abtretungspreis von S 225.00... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §21 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/27 95/16/0110 2 Stammrechtssatz Neben jeweils... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 26. April 1996 trat die W-GmbH ihren Geschäftsanteil an der W-B GmbH um einen Abtretungspreis von S 1,-- an die Beschwerdeführerin ab. In Punkt "Sechstens" wurde vereinbart, daß die abtretende Gesellschafterin von den von ihr für die W-B GmbH übernommenen Bürgschaften bei näher bezeichneten Banken im Innenverhältnis entlassen wird. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich, die abtretende Gesellschafterin vollkommen schad- und klaglos zu halten, falls diese auf Gr... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 96/16/0040 4 Stammrechtssatz Der Frage, ob die Schuldnerin den übernommenen Verbindlichkeiten der vereinbarten Schuldübernahme zugestimmt habe, kommt keine Bedeutung zu; vielmehr ist es allein wesentlich, daß es durch die vereinbarte Übernahme de... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/25 97/16/0348 2 Stammrechtssatz Auch die Übernahme von Haftungen, sofern sie ziffernmäßig bestimmt sind, gehört zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteils ist (Hinweis E 16.11.1995, 95/16/011... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides der folgende unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb von F G dessen zur Gänze einbezahlten Geschäftsanteil (Nominale S 700.000,--) an der F G GmbH. Zusätzlich zu einem in Punkt III des Notariatsaktes vereinbarten Kaufpreises verpflichtete sich die Beschwerdeführerin in Punkt VII des Vertrages, dafür zu sorgen, daß der Veräußerer und seine Gattin, die f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte am 3. September 1992 mit der Thomson Maintenance Informatique S.A. (nunmehr Thomainfor Holding/Thomson Services Informatiques S.A., in der Folge kurz: Thomainfor Holding) einen Einbringungsvertrag geschlossen, worin sich die Letztgenannte verpflichtete, den Teilbereich "Maintenance Informatique", der unter anderem aus Beteiligungen an ausländischen Unternehmungen bestand, in die Beschwerdeführerin einzubringen. Dazu gehörte auch jener Geschäftsanteil, den ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Auch die Übernahme von Haftungen, sofern sie ziffernmäßig bestimmt sind, gehört zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteils ist (Hinweis E 16.11.1995, 95/16/0111, 0112, 0113). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §21 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/27 95/16/0110 2 Stammrechtssatz Neben jeweils fixierten Abtretungspreisen sind auch noch andere, ziffernmäßig bestimmte Zahlungen zum vereinbarten Preis nach § 21 Z 1 KVG zu rechnen, wenn diese Leistungen notwendig waren, um den Ge... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Ist die Leistung, die der Erwerber zu erbringen hat, um den Geschäftsanteil zu enthalten, ziffernmäßig bestimmt, so besteht (weil eben die zu vermeidende, oft schwierige Bewertungsfrage dabei gar nicht auftreten kann), kein Anlaß, sie aus der Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0111 3 Stammrechtssatz Ziffernmäßig bestimmte Leistungen, die neben dem als solchem bezeichneten Abtretungspreis zu erbringen sind, zählen zur Bemessungsgrundlage nach § 21 Z 1 KVG. European Case ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Die im § 21 Z 1 KVG im Wege des Begriffes "vereinbarter Preis" normierte Bemessungsgrundlage wird von der Judikatur dahin verstanden, daß dadurch oft schwierige Bewertungsfragen vermieden werden sollen (Hinweis E 19.1.1994, 93/16/014... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 5. November 1963 erteilte der Magistrat der Stadt Wien aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens gemäß § 21 DKV, BGBl. Nr. 83 vom 17. April 1948, nach den mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen technischen Belegen (Plänen, Beschreibungen) bei Einhaltung mehrerer Bedingungen nachträglich die Genehmigung, in der Müllverbrennungsanlage auf der Liegenschaft Wien, F-Nr. 12, drei Abhitze-Eckrohrkessel der Firma Simmering-Graz-Pauker AG, Baujahr 1961, Fabr. Nr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren95/07 Dampfkesselrecht
Norm: AVG §8;B-VG Art131 Abs1 Z1;DKV §21;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 21 DKV räumt den Nachbarn einer Dampfkesselanlage kein subjektives öffentliches Recht ein. Eine Verpflichtung der Behörde, irgendwelche Interessen der Nachbarn im Genehmigungsverfahren oder bei Bescheiderlassung zu berücksicht... mehr lesen...
Mit Beschlüssen vom 27. Februar 1997, zu 1. Zl. 96/16/0277-5, und zu 2. Zl. 96/16/0278-5, stellte der Verwaltungsgerichtshof in den Beschwerdesachen der Beschwerdeführerinnen gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 22. Mai 1995, zu 1. Zl. GA 9-853/93, und zu 2. Zl. GA 9-853/1/93, betreffend Börsenumsatzsteuer und Rechtsgebühren die verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren ein. Die Beschwerdeführerinnen waren unter Fristsetzung vo... mehr lesen...
Mit einer Vertragsurkunde vom 4. Juli 1991 schlossen der Beschwerdeführer sowie Dr. A und K mehrere Vereinbarungen über die Abtretung von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In der Präambel der Vertragsurkunde heißt es unter anderem: "Dabei gehen die Vertragsparteien weiters davon aus, daß die Kreditinstitute Herrn Diplomingenieur Doktor D (=Beschwerdeführer) aus der persönlichen Haftung hinsichtlich der Verbindlichkeiten der jeweiligen Gesellschaften vorbehaltslo... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;GmbHG §76;KVG 1934 §21 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0167 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0130 4 ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;GmbHG §76;KVG 1934 §21 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0130 4 Stammrechtssatz Zum Entgelt gemäß § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG gehören alle jene Leistungen, die der Erwerber der Ante... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;KVG 1934 §21 Z2;
Rechtssatz: In die Bemessungsgrundlage sowohl der Rechtsgebühr nach § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG idF 1989/660 als auch der Börsenumsatzsteuer nach § 21 Z 2 KVG sind neben dem vereinbarten Abtretungspreis auch ü... mehr lesen...
Mit "Abtretungsvertrag" vom 5. Dezember 1991 erwarb die Beschwerdeführerin ("Übernehmer") von der S GmbH ("Übergeber") sämtliche Geschäftsanteile an der S GmbH ("Gesellschaft") in Höhe einer bar eingezahlten Stammeinlage von S 1,000.000,-- um den Abtretungspreis von S 48,348.000,--. Punkt Sechstens der Vertragsurkunde lautet auszugsweise: "Konzernverrechnung 6.1. Gesellschafterdarlehen: Der Übernehmer garantiert, daß die Gesellschaft das ihr vom Übergeber gewährte unverzinslich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Alleingesellschafterin der M GmbH mit einem Geschäftsanteil entsprechend einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von S 500.000,--. Mit Abtretungsvertrag vom 13. September 1990 trat die Beschwerdeführerin den Geschäftsanteil an E ab. Punkt Zweitens der über die Abtretung ausgefertigten Vertragsurkunde lautet: "Zweitens: Frau B tritt hiemit diesen Geschäftsanteil entsprechend einer zur Hälfte bar einbezahlten Stammeinlage von S 500.000,-- (Schilling... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §21 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0041 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0111 3 Stammrechtssatz Ziffernmäßig bestimmte Leistungen, die neben dem als solchem bezeichneten Abtretungspreis zu erbringen sind,... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP9;KVG 1934 §21 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0097 1 Stammrechtssatz Der Betrag übernommener Schulden ist... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §21 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0041
Rechtssatz: Der Frage, ob die Schuldnerin den übernommenen Verbindlichkeiten der vereinbarten Schuldübernahme z... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Auch Verpflichtungen zur Leistung aus Haftungsübernahmen stellen sich als Teil des Entgeltes iSd § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG idF 1989/660 dar (Hinweis E 24.3.1994, 92/16/0130). Ebenso ist eine ziff... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660;KVG 1934 §21 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0041
Rechtssatz: In die Bemessungsgrundlage sowohl der Rechtsgebühr als auch der Börsenumsatzsteuer sin... mehr lesen...