Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;LBG Slbg 1987 §2 Abs2;RGV 1955 §10 Abs2;
Rechtssatz: Das dienstliche Interesse an der Benützung des beamteneigenen Kfz ist zu verneinen, wenn der Beamte ein öffentliches Verkehrsmittel für die Anreise zur Dienstverrichtung hätte benützen können und terminliche Schwierigkeiten oder sonstige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vorsteher des Bezirksgerichtes B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gewähltes Mitglied des Personalsenates des Kreisgerichtes X. Am 7. April 1987 fand um 14.15 Uhr in X eine Personalsenatssitzung statt. An diesem Tag konnte der Beschwerdeführer infolge Abhaltung des Amtstages am Bezirksgericht B den von dort um 12.08 Uhr abfahrenden Zug nicht mehr erreichen, welcher ihm die letzte Gelegenheit geboten hätte, mit einem öffent... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447 ;RGV 1955 §10 Abs2;
Rechtssatz: Ein dienstliches Interesse an der Benützung eines beamteneigenen Kfz liegt dann vor, wenn auf andere Weise der Zweck der Dienstverrichtung nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann und ein Dienstwagen für die Dienstreise nicht zur Verfügung steht. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner mit Ablauf des 30. November 1988 über seinen Antrag gemäß § 83 Abs. 1 RDG erfolgten Versetzung in den zeitlichen Ruhestand Richter des Landesgerichtes X. Der Beschwerdeführer war zuvor bis zu seiner mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 erfolgten Ernennung zum Richter des Landesgerichtes X Richter des Landesgerichtes Y gewesen. Die aus Anlaß seiner Ernennung vom 1. Jänner 1985 entstande... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13b idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §92 Abs1 idF 1972/214;RGV 1955 §36 Abs1;RGV 1955 §36 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0214 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Verjährungsbestimmungen des GehG gelten auch für reisegebührenrechtliche Ansprüche . Dies ergibt sich schon daraus, dass die RGV aus dem G... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle ist die Hauptschule X. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Oktober 1989 auf Rückerstattung der Kosten der Leihgebühr für ein Paar Alpinskier i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs7;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1972/214;
Rechtssatz: Der in § 20 Abs 1 GehG normierte Grundsatz wird durch die Vorschrift des Absatzes 2 dieses Paragraphen in der Weise eingeschränkt, daß der Ersatz eines Mehraufwandes im Sinne des Absatzes 1, der einem Beamten durch eine auswärtige Dienstverrichtung oder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1972/214;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 2 GehG kommt es nur darauf an, ob einem Beamten durch eine auswärtige Dienstverrichtung oder eine Versetzung ein Mehraufwand entstanden ist, gleichgültig ob die auswärtige Dienstverrichtung ohne den Aufwand denkbar ist oder nicht und ob es sich um einen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13b;GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verjährungsbestimmungen des GehG gelten auch für reisegebührenrechtliche Ansprüche . Dies ergibt sich schon daraus, dass die RGV aus dem GehG (§ 20 Abs 2 iVm § 92 Abs 1 GehG) abgeleitet ist. Schlagworte Rechtsgr... mehr lesen...