Norm: FBG §24MRK Art6 Abs1 II2UGB §283
Rechtssatz: Dass im Verfahren erster Instanz ein Rechtspfleger gemäß §§ 16, 22 RPflG entschieden hat, nimmt dem Zwangsstrafenverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht die Qualität eines Tribunals im Sinne des Art 2 des 7.Zusatzprotokolls zur EMRK (so schon 6 Ob 261/06k; 6 Ob 293/06s = ecolex 2007/189). Entscheidungstexte 6 Ob 41/08k Entscheidun... mehr lesen...
Norm: FBG §24UGB §283
Rechtssatz: Für die Verhängung von Zwangsstrafen reicht bloße - auch leichte - Fahrlässigkeit aus. Entscheidungstexte 6 Ob 33/08h Entscheidungstext OGH 10.04.2008 6 Ob 33/08h 6 Ob 130/09z Entscheidungstext OGH 05.08.2009 6 Ob 130/09z Vgl; Beisatz: Der Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des ... mehr lesen...
Norm: UGB §283
Rechtssatz: § 283 Abs 1 UGB (HGB) umschreibt die Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans in auslegungsbedürftiger Art, weil der Ausdruck „Abwickler" im Aktiengesetz, nicht aber im GmbH-Gesetz verwendet wird (dort: „Liquidatoren"). Da die Funktion des Masseverwalters jener eines „Abwicklers" („Liquidators") ähnlich ist, lässt sich unter „Abwickler" zwanglos auch der Masseverwalter als Adressat der Zwangsstrafe begreifen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §18AußStrG 2005 §51AußStrG 2005 §52 Abs1FBG §24MUGB §283
Rechtssatz: Das Rekursgericht muss selbst bei Vorliegen eines (ausdrücklichen) Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung diese nicht zwingend vornehmen; auch in diesem Fall fällt die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen mündlichen Rekursverhandlung allein in das pflichtgemäße Ermessen des Rekursgerichts. Das gilt selbst dann, wenn e... mehr lesen...
Norm: FBG §24IO §58 Z2UGB §283
Rechtssatz: Auf die Frage eines (auch) strafrechtlichen (repressiven) Charakters der Zwangsstrafe braucht nicht eingegangen zu werden, wenn die Gesellschaft ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Offenlegung, wenngleich erst nach der Entscheidung des Erstgerichts, ohnehin nachkam und somit ein über den Beugezweck hinausreichender Strafzweck gar nicht zum Tragen kommen konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1FBG §24HGB §283UGB §283
Rechtssatz: Die Ausmessung der Zwangsstrafe hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (so schon 6 Ob 306/00v). Entscheidungstexte 6 Ob 215/01p Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 215/01p 6 Ob 201/01d Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 201/01d ... mehr lesen...