Entscheidungen zu § 989 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1957/9/4 7Ob244/57

Norm: ABGB §698ABGB §879ABGB §897ABGB §989
Rechtssatz: 1.) Das unter unerlaubter Bedingung geschlossene Rechtsgeschäft ist ungültig. 2.) Der Grundsatz, daß sich niemand zur
Begründung: eines Rechtsanspruches auf seine eigene Unredlichkeit berufen könne, ist dort nicht anwendbar, wo die Nichtigkeit des Geschäftes wegen Verletzung öffentlicher Interessen von Amts wegen wahrzunehmen wäre und beide Vertragsteile gemeinsam gegen das Gesetz verstoße... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1957

RS OGH 1952/9/4 3Ob468/52

Norm: ABGB §989
Rechtssatz: Diese Gesetzesstelle bezieht sich schon nach ihrer Entstehungszeit nur auf Münzgeld. Grundlage des damaligen Währungssystems war der Marktpreis des Edelmetalls, der einen verläßlichen Maßstab für den inneren Wert der Geldsorte abgab. Keine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf Schulden in Papiergeld. Entscheidungstexte 3 Ob 468/52 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1952

TE OGH 1951/9/10 2Ob474/51

Das ursprünglich auf Verurteilung der Beklagten zur solidarischen Zahlung von 4000 US-Dollar s. A. lautende Klagebegehren wurde vom Kläger in der Streitverhandlung dahin geändert, daß alle beklagten Parteien zur ungeteilten Hand und unter Prozeßkostenersatzpflicht schuldig seien, der klagenden Partei einen Betrag von 22.358 S samt 10% Zinsen seit 1. Mai 1938, die erst-, zweit-, dritt-, sechst- und siebentbeklagte Partei überdies aber noch schuldig sei, der klagenden Partei auch die Di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1951

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