RS OGH 1952/9/4 3Ob468/52

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Veröffentlicht am 04.09.1952
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Norm

ABGB §989

Rechtssatz

Diese Gesetzesstelle bezieht sich schon nach ihrer Entstehungszeit nur auf Münzgeld. Grundlage des damaligen Währungssystems war der Marktpreis des Edelmetalls, der einen verläßlichen Maßstab für den inneren Wert der Geldsorte abgab. Keine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf Schulden in Papiergeld.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 468/52
    Entscheidungstext OGH 04.09.1952 3 Ob 468/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0023993

Dokumentnummer

JJR_19520904_OGH0002_0030OB00468_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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