Begründung: Mit Vertrag vom 2. 6. 1996 pachteten die Kläger von der beklagten Partei die "Selbstbedienung" in deren Badeanlage zur Ausübung des Gastgewerbes für die Zeit vom 1. 6. 1996 bis 31. 12. 2006. Sie übernahmen darin eine näher konkretisierte Betriebspflicht und verpflichteten sich zur Zahlung eines jährlichen Pachtzinses von 950.000 S zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die Streitteile vereinbarten, dass an den "Aufführungstagen" der Seefestspiele und an den Tagen, an... mehr lesen...
Norm: ABGB §923ABGB §1167
Rechtssatz: Die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" ist auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen. Entscheidungstexte 6 Ob 11/02i Entscheidungstext OGH 10.10.2002 6 Ob 11/02i Veröff: SZ 2002/130 3 Ob 271/03d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger buchte bei der Beklagten als Reiseveranstalterin für sich und seine Familie einen Tauchurlaub vom 12. bis 26. 8. 1999 in Shams Alam (Ägypten) zu einem Pauschalpreis von 57.590 S. Der Flug wurde von der Nebenintervenientin als Vertragspartnerin der Beklagten durchgeführt. Beim Hinflug wurde ein Gepäckstück des Klägers nicht mitttransportiert. Dieses enthielt seine Taucherausrüstung samt Unterwasserkameras, nämlich zwei Kameragehäuse, drei Objektive, ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Beklagte dagegen wendet, dass in der Berufungsverhandlung eine weitere Beweisaufnahme hinsichtlich einer Sachverhaltsdarstellung in einem Strafverfahren nicht vorgenommen wurde und geltend macht, dass aus dieser die Feststellung zur mangelnden Kenntnis der beklagten Partei über die Unrichtigkeit der Quartalsausweise widerlegt hätte werden können, ist er schon darauf zu verweisen, dass die Berufung eine Bekäm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Verlagsunternehmen. Sie stellt Sonderbeilagen für verschiedene Zeitschriften her, die diesen jeweils beigeheftet werden. Darin werden verschiedene Schwerpunktthemen mittels Inseraten beworben und redaktionell bearbeitet. Im gegenständlichen Fall vermittelte sie der Beklagten, die eine Privatklinik in Wien betreibt, gegen Entgelt zwei idente Einschaltungen über die Privatklinik D***** in den Zeitschriften "Bunte" und "Hörzu", jeweils... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 5. 1993 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung der Beklagten den Zuschlag unter anderem für die Lieferung von 148.548 Dosen Fleischschmalz, handelsüblich 1/10-Dose ohne Aufreissverschuss, Füllgewicht 85 g, handelsüblich verpackt, garantierte Haltbarkeit (empfohlene Aufbrauchsfrist) Ende 1997, gemäß den "Besonderen Leistungsbestimmungen für Fleischkonserven". Der Einzelpreis betrug S 4,02 zuzüglich 10 % Umsatzsteuer. Die Lieferung der von ... mehr lesen...
Begründung: Das im Anlassfall maßgebende Wiener Wohnhaus in sehr guter Wohnlage wurde 1963 in Scheibenbauweise in Hanglage errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde 1966 erteilt. Das unterkellerte Gebäude hat samt dem ausgebauten Dachboden vier Geschoße. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen. Sie hat eine Fläche von 1907 m2 und verfügt über einen von allen Wohnungseigentümern benützbaren Garten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Gastbetriebs-OEG (im Folgenden nur 1. Verkäuferin) war Leasingnehmerin eines im Eigentum der Leasinggeberin stehenden Klein-Lkws ("Pickup") Toyota Hilux Baujahr 1995 (im Folgenden nur Fahrzeug). Um das Fahrzeug an den beklagten Autohändler verkaufen zu können, beauftragte einer der beiden Gesellschafter der 1. Verkäuferin, der von den Vorinstanzen als "Inhaber" der OEG bezeichnet wurde (FN 27698h des Landesgerichts Klagenfurt als Firmenbuchgericht) eine... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Mietzinsüberprüfungsverfahren stellte das Erstgericht fest, dass die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin das gesetzlich zulässige Zinsausmaß zu den Zinsterminen 1. 7. 1996 bis inklusive September 1997 durch die monatliche Vorschreibung eines Hauptmietzinses von netto S 19.696,50 um monatlich S 3.939,50 überschritten hat. Es legte dabei einen angemessenen Mietzins von S 120,-- pro m2 für das Bestandobjekt - eine neu ausgebaute Dachgescho... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §914 IIIiABGB §915ABGB §923
Rechtssatz: Der Begriff der "Maisonette" erweckt die Erwartungshaltung, daß ein Wohnen im engeren Sinn auf zwei Ebenen möglich ist und daß sowohl das Untergeschoß als auch das Obergeschoß als Aufenthaltsort in Anspruch genommen werden kann. Allein aus der im Plan hervorgehenden Bezeichnung des Raumes im Untergeschoß als "Abstellraum" wird für den Durchschnittskunden noch nicht hinreichend kla... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kauften jeweils von der beklagten Partei Eigentumswohnungen, die sich über zwei Ebenen eines Hauses mit mehreren Wohnungen, nämlich über das Kellergeschoß und das Erdgeschoß erstreckten. Die Raumhöhe im Untergeschoß liegt jeweils unter 2,50 m. Die Kläger hatten ihre Wohnungen vor dem Abschluß der Kaufverträge besichtigt und die zu geringe Raumhöhe nicht beanstandet. In dem dem Erstkläger zuletzt vorliegenden Plan wurde die Nutzung der Räume im Untergeschoß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Unternehmer und handelt mit medizinischen Geräten. Seit 1991 besorgte er den Generalvertrieb eines "Brainscanners" in Österreich, ein Gerät, das ein Techniker und ein Arzt in den Jahren zuvor entwickelt hatten. Bis zur Auflösung des Generalvertriebsvertrags Ende 1993/Anfang 1994 hatte er etwa 60 dieser Geräte abgesetzt und dabei seinem Einkaufspreis von 300.000,-- S je Einheit 95.000,-- S aufgeschlagen. Er stand mit einer Leasinggesellschaft m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Juli 1996 kaufte der Kläger vom Beklagten ein Motorboot, Baujahr 1979, um S 58.000. Im schriftlichen Kaufvertrag wurde festgehalten, daß das Boot "technisch einwandfrei", eine Probefahrt jedoch nicht möglich gewesen sei; das Fahrzeug sei besichtigt worden, der Käufer sei mit dem Zustand des Fahrzeugs einverstanden; für irgendwelche Mängel, die nach erfolgter Übernahme am Fahrzeug auftreten sollten, werde Gewährleistung übernommen. Bereits am Dienstag nach d... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 MABGB §923ABGB §932 Abs1 IIa
Rechtssatz: Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens - und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit - gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind jene Kenntnisse und Fähigkeiten sowie jener A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Kraftfahrzeugfachbetrieb, handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reifen und ist zur wiederkehrenden Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG berechtigt. Die beklagte Partei betreibt einen Kraftfahrzeugfachbetrieb, handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reifen und ist zur wiederkehrenden Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gemäß Paragraph 57 a, KFG berechtigt. Der Kläger kaufte bei der beklagten Partei am 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Kraftfahrzeugfachbetrieb, handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reifen und ist zur wiederkehrenden Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG berechtigt. Die beklagte Partei betreibt einen Kraftfahrzeugfachbetrieb, handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reifen und ist zur wiederkehrenden Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gemäß Paragraph 57 a, KFG berechtigt. Der Kläger kaufte bei der beklagten Partei am 17.... mehr lesen...
Norm: ABGB §923
Rechtssatz: Die dauernde Untersagung des Betriebes einer Spielanlage durch die Gewerbebehörde ist ein Rechtsmangel. Entscheidungstexte 2 Ob 182/97x Entscheidungstext OGH 26.06.1997 2 Ob 182/97x Veröff: SZ 70/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107747 Dokumentnumme... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand restliche S 1,226.616,-- s.A. für die Lieferung und Montage einer Spiellandschaft. Die Beklagten wendeten ein, die Zweitbeklagte sei nicht passiv klagslegitimiert, weil sie der Klägerin den Auftrag zur Lieferung der Spiellandschaft im Namen und auf Rechnung der Erstbeklagten erteilt habe. Aber auch die Erstbeklagte schulde der Klägerin nichts. Geschäftsgrundlage sei gewesen, daß die Spiellandschaft allen S... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Mangelhaftigkeit eines Leistungsgegenstandes ist nicht abstrakt, sondern immer aufgrund des konkreten Veräußerungsvertrages zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Ob 2066/96p Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2066/96p 9 Ob 50/10h Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Vertragsparteien können eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft ist, auch als vertragsgemäß ansehen. Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß §§ 922 ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend. Entscheidungstexte 10 Ob 2066/96p En... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §932 IIbABGB §932 IIIaABGB §1167ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Wandlung setzt beim Verstoß gegen eine ausdrückliche Bedingung im Sinne des § 1167 ABGB ebenso wie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne des § 923 ABGB voraus, dass die bedungene Eigenschaft für den Vertragsabschluss kausal war. Dafür reicht es nicht aus, dass der Besteller entsprechende Überlegungen anstellt, sondern es ist erforderlich, dass dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §923 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 923 ABGB Zur Frage der verborgenen Mängel siehe bei § 928 ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102758 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ABG00923_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923
Rechtssatz: Ein Verkäufer muß bei Fehlen von entsprechenden Regelungen in ÖNormen weder Sachverständige zu Rate ziehen noch einschlägige Universitäten mit der Erstellung von Gutachten beauftragen. Entscheidungstexte 1 Ob 564/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 564/95 Veröff: SZ 68/105 European Case ... mehr lesen...