Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin war Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem um das Jahr 1900 errichteten Wohnhaus in Innsbruck, das 1990 umgebaut wurde und fünf selbständige Wohneinheiten aufweist. Mit Schenkungsvertrag vom 7. Mai 1999 wurde der Klägerin diese Wohnung geschenkt, das Eigentum wurde erst im Jahr 2002 verbüchert. Schon zuvor war die Wohnung aufgrund der Mietverträge vom 28. Februar 1995 und vom 27. Oktober 1998 an den Beklagten vermietet gewesen. Beide ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 18. März 1998 Obmann eines im Jahr 1993 gegründeten Vereins, dessen Satzung - auszugsweise - wie folgt lautet: „§ 2 Zweck des Vereins Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt als Zielsetzung eine bessere Ausnützung der Urlaubsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Belebung des Fremdenverkehrs, wobei der Zweck durch folgende Vereinsaktivitäten erreicht werden soll: a) seinen Mitgliedern bis 31. Dezember 2035 gesicherte Ferien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Helmut Schmid, Rechtsanwalt, Kalchberggasse 6-8, 8010 Graz, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der P***** GmbH, *****, vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ab 1997 bestand zwischen der Beklagten und Dr. Gerda K*****, Rechtsanwältin in W*****, eine Vertragsbeziehung, in die mit ihrer Gründung im Jahr 2001 die Zweitklägerin eintrat. Diese Vertragsbeziehung bestand bis 2002 darin, dass die Beklagte jährlich ein Buch, nämlich den „Österreichischen Juristenkalender", übermittelte und dieses in Rechnung stellte. Der „Österreichische Juristenkalender" enthält (unter anderem) Tabellen, welche die Errechnung des Endes der ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Partei (in der Folge immer: Klägerin) als Tochtergesellschaft einer AG mit Sitz in Villach betreibt eine Elektrokorundschmelze am Standort ***** in Italien. Dabei handelt es sich um eine äußerst energieintensive Produktion. Der jährliche Strombedarf am italienischen Standort beträgt rund 80 GWh. Elektrische Energie ist daher für die Klägerin ein sehr wesentlicher Produktionsfaktor. Die Beklagte und widerklagende Partei (in der Folge immer: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. P***** Gesellschaft m. b.H., *****, vertreten durch Dr. Ludwig Pramer und andere Rechtsanwälte in Linz, und der Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei 1.) J*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Herwig F*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Elisabeth M*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben gemeinsam in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes die - nicht in das Firmenbuch eingetragene - Werbeagentur „S***** C*****". Nachdem die Kläger einen Auftrag für den Entwurf und die Produktion von Papierttragetaschen erhalten hatten, bestellten sie 2003 bei der beklagten GmbH, einem Druckereiunternehmen, 5.000 Papiertragetaschen mit Aufdruck. Nach Lieferung einer ersten Teilmenge der Papiertragetaschen direkt an den Abnehmer (Vertragspartner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und betreibt eine KFZ-Reparaturwerkstätte. Im Jahre 1999 verunfallte ein näher genannter Lenker mit seinem von der beklagten Partei geleasten PKW BMW 320i Baujahr 1998 (im Folgenden nur PKW); er brachte ihn in die Werkstätte des Klägers zur Reparatur. Nach erfolgter Reparatur entstand auf einer Probefahrt im Juni 1999 ein Totalschaden an diesem PKW. Der PKW verblieb deshalb weiterhin beim Kläger, von dem der Len... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger bzw. die Rechtsvorgänger der dritt- bis sechstbeklagten Parteien hatten 1985 eine Liegenschaft in Dornbirn erworben und kamen mit ihrer Tante (geboren 1907), einer damals noch deutschen Staatsbürgerin, überein, dass diese mit ihren Geldmitteln um 3,5 Mio S auf der Liegenschaft ein Einfamilienwohnhaus gegen Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechts errichtet. Dies geschah, der Tante wurde vereinbarungsgemäß ein Fruchtgenussrecht eingeräum... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Vogel, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei S***** AG, *****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel und andere Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die beklagte und widerklagende Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 11. April 2002 45/1431-stel Anteile an einer Liegenschaft, mit denen untrennbar Wohnungseigentum am Büro Stiege 2/Top 3 - beim Kauf bereits „behördlich" auf Wohnung umgewidmet - verbunden ist, um den Kaufpreis von 44.000 EUR. Der Kläger wollte nach Wien übersiedeln und dort rasch eine bezugsfertige Wohnung haben. Er kam mit Djordje B***** genannt „Georgy" [im Ersturteil offenbar irrig als phonetische Wiederga... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin rutschte am 9. 10. 2003 um ca 18.15 Uhr in einem Geschäftslokal der Beklagten in I***** ca 12 m vom Eingang entfernt aus und zog sich eine Schulterverletzung zu. Sie begehrte von der Beklagten die Hälfte ihres - der Höhe nach nicht mehr strittigen - Unfallschadens mit der wesentlichen Behauptung ersetzt, die Beklagte habe gegen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten verstoßen, weil sie trotz Kenntnis, dass der Bodenbelag ihres Geschäftes bei Nässe äußer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts die Revision oder den Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung der ordentlichen Revision und des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Dirk Just, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Gisela S*****, vertreten durch Dr. Engelbert Reis, R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Reg.Rat ADir. Winfried Kmenta in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinrich S*****, vertreten durch Münzker & Riehs Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad 1.): Die Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei entspricht der im Firmenbuch eingetragenen Änderung der Firmenbezeichnung (FN 179699 p). Ad 2.) Die nunmehrige Impugnationsklägerin verpflichtete sich im Vergleich vom 9. Juni 2004, das von ihr gemietete Geschäftslokal den vier Eigentümern, Vermietern und nunmehrigen Impugnationsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) bis längstens 30. September 2004 geräumt zu übergeben. Die Beklagten verpflichteten si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte vertreibt seit 1990 I***** C***** Gewinnscheine Serie 1 und 2, I***** W***** Gewinnscheine Serie 1 und 2 sowie I***** W***** Gewinnscheine. Sie tritt im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Sinn des KSchG in Kontakt und verkauft an diese die genannten Gewinnscheine unter Zugrundelegung der von ihr erstellten Bedingungen (Fondsbedingungen), die für sämtliche von ihr emittiert... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 2 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Zulassungsausspruch des Berufungsgerichtes nicht gebunden; gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer Revision zufolge Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Zulassungsausspruch des Berufungsgerichtes nicht gebunden; gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Sat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG, *****, vertreten durch Dr. Michael Mathes und Mag. Laurenz Strebl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Alexander K*****, Angestellter, *****, un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Beklagte nahm bei der klagenden Partei zum Zweck des Erwerbs einer Eigentumswohnung einen Kredit in Höhe von S 900.000 in Anspruch, der in 180 gleichen Monatsraten von S 8.647, beginnend mit 15. 10. 1997, zurückgezahlt werden sollte. Es wurden lediglich zwei Raten (Oktober und Dezember 1997) geleistet. Ob die zahlreichen Mahnungen der klagenden Partei dem Beklagten zugekommen sind, konnte nicht festgestellt werden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 10. 2003 bis 19. 3. 2004 bei der Firma A***** GmbH als Arbeiter beschäftigt. Am 16. November 2001 nahm er bei einer Bank einen Kredit in Höhe von EUR 38.516,60 auf, wobei 120 monatliche Ratenzahlungen von zunächst jeweils EUR 512,32 mit Laufzeit Ende 30. 11. 2011 vereinbart wurden. Es handelte sich um eine Zusammensetzung von mehreren Krediten, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehegattin aufnahm. Das Geld wurde für das Einrichten einer... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis seien allerdings hier doch einleitend die vom Erstgericht getroffenen, vom Berufungsgericht gebilligten Sachverhaltsfeststellungen und der Verfahrensgang kurz zusammengefasst dargestellt: Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO k... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat die beiden in den verbundenen Verfahren beklagten Parteien in mehreren gerichtlichen Patentrechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten und hiefür (nach Auflösung der Vollmachtsverhältnisse) ihre Leistungen honorarnotenmäßig abgerechnet, wobei statt des Einheitssatzes jeweils Einzelleistungen gemäß § 23 Abs 2 RATG in Ansatz gebracht wurden. Sämtliche verzeichneten Leistungen waren hiebei von der Klägerin erbracht worden und waren auch zur zweckent... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der in Deutschland ansässigen Klägerin sind die Entwicklung und der Vertrieb von Sicherheitsschuhen, jener der Beklagten die Herstellung und der Vertrieb von Berufsbekleidung. Mit Handelsvertretervertrag vom Dezember 2001 (Beilage A) übertrug die Beklagte der Klägerin die Vertretung ihrer Berufsbekleidungsprodukte für verschiedene Länder Europas, unter anderem für Deutschland. In einem weiteren Handelsvertretervertrag betraute die Klägerin die in... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: In einem gerichtlichen Vergleich vom 16. Jänner 2004 verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger zur Zahlung von 280.000 EUR sA. Von dieser Verpflichtung konnte er sich durch Zahlung von 17.333 EUR „binnen 14 Tagen bei 5-tägigem Respiro ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches" befreien. Wirksam sollte der Vergleich werden, falls ihn nicht die damals klagende, nunmehr beklagte Partei „mittels Schriftsatz bis spätestens 5. 3. 2004 (Postaufgabe des Schriftsatzes)"... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte ist Sportwissenschafter und Trainingstherapeut. Er ist persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten, die er zur effizienteren Vermarktung seiner Trainingsmethoden gegründet hat. Die Beklagten sind sowohl auf dem Gebiet der Rehabilitation als auch im Bereich des Leistungssports tätig. Sie richten sich mit ihren Aktivitäten vor allem an niedergelassene Ärzte und Therapeuten, welche die vom Zweitbeklagten entwickelten Trainingsmethoden zur Betreuu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schloss mit der K***** KEG (im Folgenden: Firma K*****) einen Vertrag über die Fertigung und Lieferung von Edelstahl-Displays (= Austellungskonsolen aus rostfreiem Blech für Armbanduhren) nach einem Muster. Die Uhrenpräsentationsdisplays wurden in zwei Etappen geliefert und am 3. 4. 2002 in Rechnung gestellt, aber nicht bezahlt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin EUR 18.000 sA aus der daraus resultierenden an sie zedierten (Kaufpreis-... mehr lesen...