Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Hutterer und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Daniel U*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei I... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Haftpflichtversicherungsvertrag, der das „Betriebsstätten- und konventionelle Produktehaftpflichtrisiko" umfasste, das im Vertrag wie folgt umschrieben wurde: „Versichert gilt nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrundeliegenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem nachstehenden Unternehmenscharakter ergeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendete die beklagte Partei Allgemeine Vertragsbedingungen. Die beklagte Partei steht in Kooperation mit den Tochtergesellschaften, s***** GmbH und U***** GmbH, wobei die beklagte Partei bestehende Verträge verwaltet. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 beanstandete die klagende Partei insgesamt 56 Klauseln der Allgemeinen V... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als Bürge und Zahler in Anspruch genommen. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin der A***** Handelsgesellschaft mbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Beklagten war, am 12. 3. 1999 einen wiederholt ausnützbaren Kredit über 300.000 ATS (= 21.801,85 EUR) mit Laufzeit bis 28. 2. 2004 eingeräumt. Der Beklagte übernahm am 15. 3. 1999 die Haftung als Bürge und Zahler sowohl fü... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Marktgemeinde, das erstbeklagte Bundesland und das zweitbeklagte Eisenbahnunternehmen schlossen im Jahr 1990 einen Vertrag über die Errichtung und Erhaltung eines Parkdecks für 575 Pkw und rund 300 einspurige Fahrzeuge. Die erstbeklagte Partei verpflichtete sich zur Übernahme von 20 % der Baukosten, die klagende Partei zur Übernahme von 20 % der Grundkosten. 80 % der Gesamtkosten hatte die zweitbeklagte Partei zu tragen. Das Übereinkommen wurde auf unbestimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01063
Rechtssatz: Die vom Kläger in seinem Fahrzeug in der Tiefgarage seines Hauses zurückgelassenen elektronischen Geräte waren zufolge der Deckungserweiterung durch die Klausel E01063 weiterhin versichert. Die Aufbewahrung versicherter elektronischer Geräte in einem versperrten PKW in der Garage des Wohnhauses des Versicherungsnehmers in Österreich wird von einem durchschnittlich versierten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01170 - Neuwertversicherung
Rechtssatz: Wiederbeschaffung bedeutet, dass grundsätzlich Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen sind, wobei sich das Problem stellen kann, dass aufgrund von Modernisierung Geräte mit veralteter Technik gar nicht mehr am Markt erhältlich sind. Den Bedenken, dass es in einem solchen Fall zu einer Übervorteilung des Versicherers kommen könne, wenn veraltete ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01170 - Neuwertversicherung
Rechtssatz: Jedenfalls das sogenannte Kauf- oder Finanzierungsleasing stellt eine Wiederbeschaffung im Sinn der Neuwertklausel E01170 dar. Entscheidungstexte 7 Ob 125/08w Entscheidungstext OGH 27.08.2008 7 Ob 125/08w Veröff: SZ 2008/121 European Case Law I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein für den Österreichischen Rundfunk (ORF) freiberuflich tätiger Kameramann. Zur Versicherung seiner Ausrüstung schloss er bei der Beklagten eine Elektronikversicherung für eine Videokamera (samt Zubehör) laut dem Versicherungsantrag beiliegenden Aufstellungen für die Zeit vom 5. 1. 2000 bis 1. 2. 2010 mit einer Versicherungssumme von 1.100.000 S (79.940,12 EUR) ab. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vereinbarungsgemäß vom 4. 7. 2005 bis 11. 9. 2005 zeitlich befristet bei der Beklagten als Ferialarbeiter beschäftigt. Das vereinbarte monatliche Grundgehalt betrug 1.100 EUR. Der Kläger erhielt diesen Grundlohn auch ausbezahlt, nicht jedoch aliquote Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration). Im Vertrag war festgehalten, dass die Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen auf das Dienstv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt steht fest: Der Kläger hat bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, der die „Klipp und Klar-Bedingungen, Unternehmer & Erfolgreich, Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und Selbständige, Fassung 02/2001" (in Hinkunft: ABFT 2001) der Beklagten zugrunde liegen. Diese lauten unter anderem: „Pflichten des Versicherungsnehmers Artikel 11 Was ist vor Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frank M*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Elektrounternehmen. Sie beteiligte sich an einem am 20. November 1998 eingeleiteten offenen Vergabeverfahren der beklagten Stadtgemeinde, das Elektroinstallationen im Zuge eines Stadionumbaus betraf. Die Gesamtauftragssumme des Bauvorhabens betrug rund 30 Millionen Schilling, die Auftragssumme für das strittige Gewerk rund 5 Millionen Schilling. Nachweise der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit forderte die Beklagte in der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §915EHVB 1993KSchG §5jARB 2002 allgUVB 2017 §7a 6.
Rechtssatz: Rechtsbegriffe haben in der Rechtssprache eine bestimmte Bedeutung und sind daher in diesem Sinn auszulegen. Dieser Grundsatz kann allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn den zu beurteilenden Rechtsinstituten nach herrschender Ansicht ein unstrittiger Inhalt beigemessen wird und sie deshalb in der Rechtssprache eine einvernehmliche Bedeutung haben. Demen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgendes ist unstrittig: Paul R* schloss mit der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsbeginn ab 1. 1. 2005 ab, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2002 der Beklagten (im Folgenden: ARB/GEN 2002) zu Grunde liegen. Die Klägerin ist als Lebensgefährtin des Paul R* mitversichert, der seine Zustimmung dazu erteilt hat, dass die Klägerin den Deckungsanspruch gegenüber der Beklagten geltend macht. Am 7. 8. 2005 erhielt die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein Verein österreichischen Rechts mit dem Sitz in W*****. Sie ist ein Dachverband. Mitglieder sind - neben natürlichen Personen als „fördernde Mitglieder" - „ca" 121 nationale T*****-Vereine und -Verbände. Organe der klagenden Partei sind - die Vorstandsversammlung („Directors` Meeting") - der Vorstand („Board of Directors") - das Exekutivkomitee („Executive Committee") - das Schiedsgericht („Arbitration Tribunal"). Nach der Satzung „führt und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 19. September 2005 bis 31. März 2006 bei der Beklagten, die ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen führt, zur Überlassung als Installateurgehilfe beschäftigt. Er war während der gesamten Dauer seines Arbeitsverhältnisses an das Sanitär-Heizungs-Lüftungs-Gas-Unternehmen Franz O***** in F*****/Tirol verliehen und wurde ausschließlich an Baustellen in Innsbruck eingesetzt. Der Betrieb O***** ist ca 40 km von Innsbruck entfernt und kann mit öffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 7. 1927 geborene Kläger war seit dem Jahr 1952 bis zu seiner, aus gesundheitlichen Gründen erfolgten, Versetzung in den Ruhestand per 13. 1. 1974 Angestellter der Beklagten. Auf sein Dienst- und Ruhestandsverhältnis finden die Bestimmungen der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) Anwendung. Der Kläger bezieht seit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt (zuvor: Pens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat für ihren Gastronomiebetrieb und das Betriebsgebäude bei der Beklagten einen Bündelversicherungsvertrag abgeschlossen, dem unter anderem die „Allgemeinen Bedingungen für die Euro - BusinessSchutz Sachversicherung All Inclusive" (AEBS 1999) und die Besonderen Bedingungen BL 17 und BL 23 zugrunde lagen. Die hier maßgebenden Klauseln lauten wie folgt: „Artikel 1 Versicherte Gefahren und Schäden, nicht versicherte Schäden ... 4. Leitungswassergefahren (Lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro, dem von diversen Gläubigern längst fällige Forderungen zur Eintreibung übergeben werden. Ist ein Schuldner mit mindestens 45 Tagen in Verzug, erhält er von der Beklagten eine Hauptmahnung, die aus einer Forderungsaufstellung besteht, die in Hauptforderung, Verzugszinsen, Mahnauslagen der Auftraggeberin, Bearbeitungskosten und Mahnkosten aufgeschlüsselt ist. Gle... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Vereine und Antragsteller (im Folgenden: Kläger) gehören dem Oberösterreichischen Landestischtennisverband (OÖTTV) an. Der Beklagte und Antragsgegner (im Folgenden: Beklagter) ist der Dachverband der Landestischtennisverbände. Die Kläger haben eine Spielgemeinschaft im Sinn des § 20 der „Bestimmungen für Tischtennis-Wettbewerbe in Österreich" (im Folgenden: Regulativ) gegründet. Diese hat an den vom Beklagten veranstalteten Qualifikationsturnier zum Aufsti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 3. 1. 2000 als Arbeiter bei der Spezialpappenfabrik R***** GmbH beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 14. 6. 2006 Konkurs eröffnet wurde. Das Dienstverhältnis des Klägers war zumindest zum 14. 6. 2006 noch aufrecht. Der Kläger beantragte bei der Beklagten ua Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von 832 EUR netto (Urlaubszuschuss für 1. 7. 2005 bis 31. 12. 2005). Die Beklagte lehnte mit Besche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Planungsbüro für Sprinkler- und Brandschutzanlagen. Sie hat im Auftrag der Generalunternehmerin die Gesamtplanung der Sprinkleranlage für das Hotel H***** in W***** übernommen. Die R***** GmbH bewarb sich bei der Generalunternehmerin um die Ausführung dieser Sprinkleranlage. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragte die R***** GmbH ihrerseits die Klägerin mit der Erstellung eines Materialauszugs. Die R***** GmbH erhielt den Zuschla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines von seinem Vater abgeschlossenen Versicherungsvertrages bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Die Versicherung umfasst neben Privatrechtsschutz als Zusatzleistung auch eine „Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden", deren Bedingungen in einer Nachtragspolizze aufgeführt sind. Diese Bedingungen enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „2. Was ist versichert? 2.1. In Ergänzung des in ARB Art 6 v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Edith K*****, 2. Karl Heinz K*****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 2005 waren im hier maßgeblichen Stadttheater einige Techniker zuerst für die Probe des Stückes „Luna" und danach zur Vorbereitung der Aufführung der Oper „Fledermaus" eingeteilt sowie nach deren Ende zum Abbau der Kulissen und zur Vorbereitung für den am nächsten Tag folgenden Aufführungsbetrieb. Von der Gesamtarbeitszeit von 8 Stunden entfielen 2,5 Stunden auf die Zeit von 8.00 bis 10.30 Uhr und 5,5 Stunden auf die Zeit von 18.30 bis 24.00 Uhr. Am 21. 3. 2006... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Georg G*****, vertreten durch die BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH in Wien, gege... mehr lesen...
Begründung: Dem gemäß § 43 Abs 3 ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich (vgl dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehmen: Dem gemäß Paragraph 43, Absatz 3, ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich vergleiche dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehme... mehr lesen...