Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertraude B*****, vertreten durch Dr. Peter Schobel, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Mag. Alfred S*****, Rechtsanwalt, *****, als Massev... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich vom 11. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §891ABGB §894ABGB §1090 IIfABGB §1118 A1KSchG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung in AGB, daß im Falle einer Personenmehrheit auf Leasingnehmerseite der von einem solidarisch haftenden Leasingnehmer verwirklichte Auflösungsgrund auch gegen den anderen wirkt, begegnet unter dem Aspekt des § 6 Abs 2 Z 1 KSchG keinen Bedenken, weil es sachlich gerechtfertigt erscheint, daß sich der Leasinggeber, verliert er einen seiner Vertrags... mehr lesen...
Norm: ABGB §467ABGB §894ABGB §896ABGB §1293ABGB §1358ABGB §1360ABGB §1363GBG §15
Rechtssatz: Ein Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er etwa durch Verzicht auf eine dingliche Haftung - in die Rückgriffshaftung oder Weitergriffshaftung Mithaftender eingreift. Verletzt er diese verschuldensunabgängige Unterlassungspflicht, so wird er in analoger Anwendung des § 1360 ABGB schadenersatzpflichtig. Verzichtet ein Simultanpfandgläubiger auf die Pfand... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §891ABGB §894ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Ganz allgemein wirken auch bei Gesamtschuldverhältnissen Verschulden und Verzug nur gegen den Schuldigen und Säumigen, sofern sich nicht - was hier nicht der Fall ist - aus der Natur des Schuldverhältnisses anderes ergibt. Das gleiche muß auch - mangels anderer vertraglicher Regelung - für den Leasingvertrag gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §894ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Bei einer Personenmehrheit auf Schuldnerseite muß die Auflösungserklärung - ebenso wie eine etwaige Rücktrittserklärung nach § 918 ABGB - allen Schuldnern, hier also allen Leasingnehmern zugestellt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 567/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 4 Ob 567/94 4 Ob 2307/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 1 Cg 70/88 des Erstgerichtes begehrte die Klägerin aufgrund ihres Eigentumes von der Bankkommanditgesellschaft W***** & Co (nunmehr durch Firmenänderung Kommanditgesellschaft W***** & Co; im folgenden Kommanditgesellschaft) und dem Beklagten als deren Komplementär die Herausgabe des von der Kommanditgesellschaft ausgegebenen Sparbuches Nr.***** mit einem Einlagestand von S 200.000,-- per 5.10.1984 und des Sparbuches Nr.***** der Zentralspa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vertragsauslegung bietet ebensowenig wie die Schlußfolgerung aus den Begleitumständen der rechtsgeschäftlichen Einigung einen Angriffspunkt für einen außerordentlichen Revisionsrekurs, weil in beiden Fällen die Besonderheiten des Rechtsfalls ausschlaggebend waren und kein Abweichen von Judikaturgrundsätzen aufgezeigt wird (vgl MietSlg 38/32; AnwBl 1989, 229; WoBl 1992, 188/121 ua). Schon der Umstand, daß der Gesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Sohn Mag.Wilfried L*** hafteten als Bürgen für einen von einer GesmbH bei der beklagten Partei aufgenommenen Kredit und wurden auf Grund eines von ihnen unterfertigten und von der beklagten Partei ausgefüllten Blankowechsels mit Wechselzahlungsauftrag vom 16.November 1981 zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 750.000 S verpflichtet. Die beklagte Partei führt gegen den Kläger auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Hereinbringung von 65... mehr lesen...
Begründung: Am 19.5.1984 gegen 3.00 Uhr ereignete sich in Feldkirchen auf der Lendorferstraße, auf Höhe des Hauses Nr.21, ein Verkehrsunfall, welchen Johann K*** in alkoholosiertem Zustand als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs VW der Ingrid K***, behördliches Kennzeichen K 254.855, verschuldete und bei welchem der Erstkläger als Beifahrer verletzt wurde. Johann K*** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 20.9.1984, 12 E Vr 2229/84-8, weg... mehr lesen...
Norm: ABGB §894
Rechtssatz: § 894 ABGB ist sinngemäß auch auf die Gesamtforderung anzuwenden. Auch ein Mitgläubiger kann dadurch, daß er mit dem Schuldner lästigere Bedingungen eingeht, ihm eine Nachsicht oder Befreiung erteilt, den übrigen Mitgläubigern keinen Schaden zufügen und günstigere Bedingungen, die ein Mitgläubiger für seine Person erhält, kommen den übrigen nicht zustatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...