Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses im Wohngebiet der Stadtgemeinde B*****. Die beklagte Partei behauptet, ihr stünden Mietrechte an diesem Haus zu. Sie ließ Anschläge am Haus anbringen, in denen auf ein Mietverhältnis hingewiesen wurde und hindert von der Klägerin beauftragte Personen daran, das Haus zu betreten. Am 8. 11. 1995 erteilte die Klägerin Hong-Soon T***** eine allgemeine und unbeschränkte Vollmacht. Hong-Soon T***** vermietete das Haus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur teilweisen Abgeltung von Werklohnforderungen der Firma P***** Bau GmbH & Co KG gegen die Firma M***** Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH übergab die Bestellerin der Baufirma von dieser ausgestellte Wechselakzepte, und zwar ausgestellt am 5. 10. 1995 über eine am 5. 1. 1996 fällige Wechselforderung von S 3,000.000,-- und einen am 27. 11. 1995 ausgestellten Wechsel über S 3,105.404,43, fällig am 27. 2. 1996. Die Firma P***** gab diese beiden Wec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den vom Beklagten behaupteten Verfahrensmangel erster Instanz verneint, weshalb der Mangel nach ständiger Rechtsprechung im Revisionsverfahren nicht mehr gerügt werden kann (vgl Kodek in Rechberger Rz 3 zu § 503 ZPO mwN). Soweit der Revisionswerber nunmehr geltend macht, dies sei in unrichtiger rechtlicher Beurteilung geschehen, ist dem kurz entgegenzuhalten: Es trifft zu, dass in Verkennung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei unterhält seit Anfang der Achtzigerjahre Geschäftsbeziehungen mit dem Einzelunternehmer Karl-Heinz G***** (in der Folge: Firma G*****); beide Unternehmen sind in der Holzbranche tätig. Bis zum Jahre 1988 weigerte sich die beklagte Partei aus Prinzip, Zahlungen durch Wechsel anzunehmen. In der Zeit zwischen 1988 und Mitte 1990 lieferte sie mehrmals an die Firma G***** gegen Wechsel mit Fälligkeiten bis Mitte Jänner 1991, die von der klagen... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 11. 9. 1990 wurde den Klägern eine Liegenschaft je zur Hälfte auf den Todesfall des Übergebers übertragen. Dieser gab im Übergabsvertrag bereits eine Aufsandungserklärung ab. Die Kläger verpflichteten sich zu verschiedenen an den Übergeber zu erbringenden Versorgungsleistungen (Pflege; Verköstigung; Einräumung einer Wohnmöglichkeit ua). Im Übergabsvertrag wurde festgestellt, daß die Übergabe und Übernahme in den faktischen Besitz und der Genuß am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der mit dem Kläger vom beklagten Benediktinerstift abgeschlossene Arbeitsvertrag, der unter anderem die Unkündbarkeit des Klägers als Schulwart - abgesehen von der Auflösung des Dienstpostens - vorsah, sei ohne Zustimmung des Kapitels (gemäß can. 638 § 3 CIC 1983 iVm 2.2.1.5.2 lit h der Konstitution in der österreichischen Benediktinerkongregation) nur vom Administrator... mehr lesen...
Norm: ABGB §878WG §1 C2WG §15
Rechtssatz: Haben die Beklagten infolge fehlender Baubewilligung für das Objekt darüber einen Mietvertrag geschlossen, ist dessen Beseitigung (§ 15 UWG) nicht geradezu unmöglich im Sinne des § 878 ABGB. Auch wenn die Beklagten durch die von ihnen abgeschlossenen Bestandverträge gebunden sind, schließt dies nicht aus, daß sie ihre Bestandnehmer, etwa durch Abstandszahlungen, dazu veranlassen können, die Bestandlokal... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Einerseits ist das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den besonderen Rechtsbeziehungen und Rechtspflichten des Ausschreibenden im mehrpersonalen Rechtsverhältnis der mehreren Anbietenden gefolgt (SZ 61/90; SZ 61/134; SZ 67/182; zuletzt etwa 10 Ob 212/98v), wonach sich aus der Selbstbindungsnorm des Ausschreibers im vorvertraglichen Schuldverhältnis (culpa in contrahendo) eine Schadensersat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 18. 12. 1997 bis 5. 2. 1998 als Küchenhilfe beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er die Zahlung von S 17.628,68 brutto sA, bestehend aus Kündigungsentschädigung einschließlich Überstundenpauschale (S 8.141,46), anteiligen Sonderzahlungen für die Zeit vom 18. 12. 1997 bis 5. 2. 1998 (S 4.011,83), Urlaubsabfindung für 64 Kalendertage (S 3.915,39) und Feiertagszuschlägen für den 25., 26. 12. und 1. 1. (S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren seit 6. Dezember 1989 Geschäftsführer und mit einer Beteiligung von je 50 % am Stammkapital auch Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 6. März 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Die Gläubiger - so auch die klagende Partei - wurden in dem bereits beendeten Konkursverfahren von einem vollständigen Ausfall ihrer Forderungen betroffen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Oktober 1992... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wickelte in den letzten Jahren den Großteil seiner Bankgeschäfte über die Beklagte ab. In Wertpapiergeschäften war der in der Filiale E***** der Beklagten als Wertpapierfachmann tätige Rudolf U***** sein Ansprechpartner. Am 11. 1. 1991 eröffnete der Kläger in der Filiale E***** ein Konto mit der Nummer *****. Der Kontoverbindung wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Kreditunternehmungen einschließlich der Sonderbedingu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Zuschlag von 33 % im Sinne des Punktes 2 der Sonderbestimmungen des Kollektivvertrages für Expeditarbeiter, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger nach den geleisteten Stunden je Nachtschicht zu aliquotieren ist, zutreffend bejaht und ist richtig davon ausgegangen, daß nach Zahlung dieses Zuschlages, der nach den Bestimmungen des Kollektivvertrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Pfarrhofes T*****, den sie der Pfarre T***** unentgeltlich zur Nutzung überlassen hat. Die Beklagte benützt zwei Räume im Obergeschoß dieses Gebäudes zu Lagerzwecken. Die Klägerin begehrt die Räumung der von der Beklagten benützten Lagerräume mit dem Vorbringen, die Nutzung erfolge titellos. Die Beklagte beantragt Klageabweisung und wendet ein, sie habe mit der Klägerin einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, beginnend a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich am 23. 6. 1986 durch Zeichnung von Hausanteilscheinen zu Treuhandregisternummer 14003789 mit einer Vertragssumme von S 150.000 an der Sparkasse Bregenz & Co Hausanteilschein OHG, Serie 14, nunmehr infolge Firmaänderung IMMAG I Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co Hausanteilschein OHG, Serie 14. Das Anbot zur Zeichnung von Hausanteilscheinen richtete der Kläger an die Sparkasse Bregenz I Treuhandgesellschaft mbH, wel... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten wurden mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 5. 2. 1997 für schuldig erkannt, das Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB dadurch begangen zu haben, daß sie als Geschäftsführer der E***** Gesellschaft mbH gleich einer Schuldnerin mehrerer Gläubiger in der Zeit vom 9. 11. 1992 bis Ende 1994 fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieses Unternehmens herbeigeführt haben, insbesondere als sie den Betrieb des Unternehmens mit viel zu zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2449 Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse N*****, S*****gasse 51. Wegen des beabsichtigten Verkaufes wandte sie sich im Frühjahr 1995 an ein Maklerunternehmen. Auf ein Inserat meldete sich unter anderem Hans S*****. Dieser wies darauf hin, eine Erbschaft von rund 9,000.000 S gemacht zu haben und den Kaufpreis bar erlegen zu können. Er unterfertigte am 5. 7. 1995 ein Kaufanbot über 5,550.000 S, d... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Z... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte oberösterreichische Stadtgemeinde beabsichtigte den Umbau samt Erweiterung ihres Feuerwehrhauses und installierte zu diesem Zwecke einen eigenen Bauausschuß, um hinsichtlich der Vergabe nach entsprechender Prüfung der Preisspiegel im Gemeinderat eine Empfehlung nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit abgeben zu können. Die Ausschreibungsunterlagen wurden vom technischen Büro U***** GesmbH (im folgenden kurz: Firma U*****... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochter der N***** GmbH, die ihrerseits eine 100%-ige Tochter der N***** AG ist. Alleinaktionär der N***** AG ist die L*****bank *****, deren Geschäftszweck es ist, die Aktien an der N***** AG zu verwalten. Das Land ***** hat für Verbindlichkeiten der L*****bank ***** und der N***** AG eine Ausfallsbürgschaft übernommen; der Verwaltungsrat der L*****bank ***** wird von der Landesregierung bestellt. Die L*****bank ***** bestimmt den Aufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in seiner sorgfältig und ausführlich begründeten Entscheidung die vom Obersten Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Ersatzpflicht des Antragstellers einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung nach § 394 EO zutreffend auf den vorliegenden Einzelfall angewendet. Insbesondere ist richtig, daß eine Ersatzpflicht nur insoweit entsteht, als die einstweilige Verfügung die maßgebende Ursache eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte führte im Jahre 1992 ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Auftrages zur Lieferung von Schutznetzen für die A 9 Pyhrnautobahn durch. Sie übermittelte sechs Unternehmen, darunter der Klägerin, die Ausschreibungsunterlagen. Alle Unternehmen erstatteten Anbote. Nach der Ausschreibung waren Vertragsgrundlagen die jeweiligen Ö-Normen in der zum Zeitpunkt der Anboteröffnung gültigen Fassung sowie die Vergabeordnung für öffentlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §920ABGB §1447 BABGB §1447 Fa
Rechtssatz: Unmöglichkeit oder Unerlaubtheit im Sinne des § 1447 ABGB bedeutet, dass der Leistung ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht. Ein solches ist anzunehmen, wenn nach der Verkehrsauffassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Leistung auch in Zukunft nicht mehr erbracht werden kann. Besteht jedoch eine ernst zu nehmende, irgendwie ins Gewicht fallen... mehr lesen...
Norm: ABGB §878 Satz2ABGB 914 IGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Bei Verträgen, die hinsichtlich einzelner Vertragspunkte eines Notariatsakts bedürfen, einer solchen Formvorschrift jedoch nicht Rechnung tragen, gilt § 878 Satz 2 ABGB, wonach bei gleichzeitiger Vereinbarung von Möglichem und Unmöglichem, aber auch Formrichtigem und Formmangelhaftem, der Vertrag im ersten Teil gültig bleibt, wenn nicht aus ihm hervorgeht, daß kein Punkt von dem anderen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch der Kläger verkennt nicht, daß die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung mangels der Einhaltung der Formvorschrift des § 76 Abs 2 GesmbHG jedenfalls so weit unwirksam ist, als damit eine Abtretung der Geschäftsanteile des Klägers an den Beklagten erfolgen sollte (RIS-Justiz RS0059756, insbesondere SZ 61/153, SZ 68/193; RIS-Justiz RS0060195, RS0060201 ua). Nach Ansicht des Revisionswerbers sollte aber jene... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte für den Zeitraum vom 1.12.1991 bis 1.3.1996 die Feststellung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes mit S 1.279,36 netto monatlich und die Verpflichtung des Antragsgegners zur Rückzahlung der im Zeitraum vom 1.10.1995 bis 1.3.1996 zuviel bezahlten Beträge von S 670,13 monatlich (insgesamt S 4.020,78 netto sA). Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses sei die Vereinbarung eines angemessenen Zinses nicht möglich gewesen, gemäß § 32 Abs 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ZPO §502 HI2
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vertragspartner bei teilweiser Unmöglichkeit im Sinne des § 878 ABGB den Restteil des Vertrages auch allein geschlossen hätten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, weshalb grundsätzlich die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben sind. Entscheidungstexte 2 Ob 382/97h Entscheidungstext OGH 20.01.1998 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §610ABGB §878ABGB §1380
Rechtssatz: Wird bei Abschluß eines Vergleiches durch Vereinbarung eines Testiergebotes oder Testierverbotes in die Testierfreiheit eingegriffen, so bewirkt dies Unmöglichkeit im Sinne des § 878 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 382/97h Entscheidungstext OGH 20.01.1998 2 Ob 382/97h European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 29.10.1993 geschieden. In dem an diesem Tag abgeschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten sie, daß die Obsorge für den Sohn Roman dem Beklagten und jene für den Sohn Markus der Klägerin allein übertragen werde. Die Klägerin verpflichtete sich zu einer Unterhaltsleistung von S 2.000 für den Sohn Roman, der Beklagte zu einer solchen von S 2.500 für den Sohn Markus (Punkt 2 des Vergleiches). Im Rahmen der Vermögensaufteilung vereinbar... mehr lesen...