Norm: ABGB §869
Rechtssatz: Selbst dann, wenn im Zuge von Vertragsverhandlungen Nebenpunkte besprochen werden und darüber zunächst keine Einigung erzielt werden kann, können die Parteien im weiteren Verlauf den Vorbehalt einer Einigung über diese Nebenpunkte (ausdrücklich oder schlüssig) auch wieder fallen lassen. Davon ist dann auszugehen, wenn – wie im vorliegenden Fall – die Parteien ihren Abschluss- und Bindungswillen eindeutig ausdrücken, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb bis zum 17. 6. 2006 das Nachtlokal „B*****“ in S*****. Seine Partner waren R***** P***** und G***** H*****, die an dem Betrieb auch insofern finanziell beteiligt waren, als G***** H***** einen Kredit aufnahm und R***** P***** für diesen Kredit mit 35.000 EUR bürgte. R***** P***** hatte auch einen Schlüssel für das Lokal und verrichtete dort diverse Arbeiten. Aufgrund des sich verschlechternden Geschäftsgangs entschloss sich der Kläger, den Betrieb zu v... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist, ob die beklagte Bank, die dem Kläger nach Vertragsverhandlungen den gewünschten Fremdwährungskredit letztlich nicht einräumte, aus culpa in contrahendo für einen (künftigen) Vertrauensschaden haftet. Das Berufungsgericht verneinte dies und ließ (nachträglich) die Revision wegen der Frage zu, wer einen grundlosen Abbruch von Vertragsverhandlungen zu beweisen habe. Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist entgegen diesem Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat für den Kläger eine Reithalle und einen Pferdestall samt Dacheindeckung geplant und errichtet. Bei der zuerst in Angriff genommenen Reithalle war abgesprochen, dass sie mit Welleternit einzudecken sei. Entsprechend war im Anbot der Beklagten vom 21. 10. 1992 die Eindeckung der Reithalle mit Welleternit-Wirtschaftsplatten angeführt. Da dem Kläger der Gesamtpreis zu hoch war, entschied sich der Mitarbeiter der Beklagten, zur Kostenreduktion Wellfa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Peter B*****, 2. Romana B*****, beide vertreten durch Dr. Rolf Schuhmeister, Rechtsanwalt in Schwechat, gegen die beklagte Partei Birgit S*****, vertreten durch MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin in Korne... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die ihren Sitz in Deutschland hat, erzeugt medizintechnische Produkte. Der Kläger vertreibt solche Produkte in Österreich. Nach einem Erstkontakt im November 2002 kaufte der Kläger regelmäßig medizintechnische Produkte der Beklagten, um sie in Österreich zu verkaufen. Er wollte dadurch die Produktpalette der Beklagen auf dem österreichischen Markt einführen, was in Absprache mit der Beklagten, jedoch ohne weitergehende Vereinbarungen geschah. Der Kläger erb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Claudia S***** leaste von der s***** GmbH einen PKW, dessen Eigentümerin die mit der Leasinggeberin eng kooperierende Beklagte wurde, von der der Leasingvertrag abzuwickeln war. Claudia S***** schloss für das Fahrzeug bei der Klägerin eine unter anderem das Diebstahlsrisiko deckende Kaskoversicherung ab. Der Leasingvertrag verpflichtete die Leasing- und Versicherungsnehmerin, den Versicherungsvertrag zugunsten der Beklagten zu vinkulieren, was zunächst nicht g... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der ein Holzschlägerunternehmen betreibt, steht in ständiger Geschäftsbeziehung mit der beklagten Versicherungsgesellschaft und hat „sämtliche Versicherungsangelegenheiten" bei ihr abgeschlossen. Auch die Holzerntemaschine des Klägers „Forwarder Valmet", die damals einen Zeitwert von 167.250 EUR hatte, war am 31. 5. 2005 mit einer Versicherungssumme von 215.000 EUR zur Polizze Nr A119***** bei der Beklagten gegen Maschinenbruch versichert. Der Versicherungs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Bauunternehmen. Für ein Strassenbauvorhaben der Stadtgemeinde M*****, für das die Anbotseröffnung am 14. 6. 2004 erfolgte, forderte die Klägerin (als Generalunternehmerin) die Beklagte unter Übersendung eines Leistungsverzeichnisses zur Anbotserstellung auf. Am 1. 4. 2005 erstellte die Beklagte ein Anbot samt einem Begleitschreiben, dem ihre Allgemeinen Bedingungen (AGB) angeschlossen waren. Am 30. 6. 2005 erteilte die Klägerin der Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit Notariatsakt vom 27. März 2001 ihrem Neffen (dem Beklagten) ihre 61/128stel Anteile an einer Liegenschaft samt Zinshaus in Wien geschenkt. Sie ficht die Schenkung mit der wesentlichen
Begründung: an, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschäftsunfähig gewesen sei und dass ihr die Ernstlichkeit des Vertragswillens gefehlt habe. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren und die gestellten Eventualbegehren ab. Zur entscheidungswesentlichen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei T*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Tautschnig, Rechtsanwalts GmbH in Klagenfurt, gegen die beklagte und widerklagende Partei S*****, vertreten durch Klein, Wuntschek & Partner, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Elektrounternehmen. Sie beteiligte sich an einem am 20. November 1998 eingeleiteten offenen Vergabeverfahren der beklagten Stadtgemeinde, das Elektroinstallationen im Zuge eines Stadionumbaus betraf. Die Gesamtauftragssumme des Bauvorhabens betrug rund 30 Millionen Schilling, die Auftragssumme für das strittige Gewerk rund 5 Millionen Schilling. Nachweise der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit forderte die Beklagte in der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Schenk und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard M*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwalt in Klagenfurt als Verfahrenshelfer, gegen die beklagte Partei L***** gesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Ernst Maiditsch M.B.L.-HSG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, wegen Fe... mehr lesen...
Begründung: Alois S***** ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Gebäude steht, das er der beklagten Partei (einem österreichischen Sozialversicherungsträger) vermietete. Aufgrund eines absehbaren Mehrbedarfs an Büroflächen für ihre Landesstelle trat die beklagte Partei durch ihren damaligen Leiter der Gruppe Wirtschafts- und Finanzwesen im Jahr 2001 an Alois S***** mit dem Ansinnen heran, die Liegenschaft zu kaufen. Da man sich über den Kaufpreis nicht einigen konnte, kam ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Versicherungsnehmer) schloss mit der Nebenintervenientin in den Jahren 1995 bis 1998 drei Lebensversicherungsverträge und mit der Klägerin zwischen 1999 und 2003 mehrere Kreditverträge ab. Im April 1999 nahm die Nebenintervenientin im Sinn des Ersuchens der Klägerin und des Versicherungsnehmers eine Vinkulierung der Lebensversicherungsverträge zugunsten der Klägerin vor. Die Nebenintervenientin bestätigte unter ander... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael S*****, gegen die beklagte Partei Merhunisa T*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 24.000 EUR sA, über die außerordentli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei W***** Rechtsanwälte GmbH, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §1056
Rechtssatz: Wurde tatsächlich Willensübereinstimmung darüber erzielt, dass dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie zustehen soll, steht der Umstand, dass die Höhe der Prämie nicht festgelegt wurde, der Wirksamkeit der Zusage nicht entgegen. Obzwar dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, obliegt es auf Grund der im Arbeitsverhältnis vorgegebenen Rollenverteilung dem Arbeitgeber, die Höhe der Präm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Oktober 2001 beim beklagten Rechtsanwalt beschäftigt und äußerte Ende März Anfang April 2005 den Wunsch hinsichtlich einer Gehaltserhöhung. Dem wollte der Beklagte jedoch nicht nachkommen, worauf sich der Kläger entschloss, Gespräche mit einem anderen Rechtsanwalt zu führen, der Interesse an einem möglichst raschen Wechsel zu ihm zeigte. Im April 2005 tat der Kläger daraufhin in einem Gespräch mit dem Beklagten seinen festen Willen kund, das ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Andrea B*****, vertreten durch Dr. Georg Uher, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen den Antragsgegner Leopold B*****, vertreten durch Dr. Harald Hauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des eheli... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABS 1998 Art4.3.4ABS 1998 Art4.3.5
Rechtssatz: Setzt sich die Rückforderung des Dauerrabattes aus mehreren Positionen (kumulativ oder alternativ) zusammen, so müssen alle bestimmt sein, damit dem Bestimmtheitserfordernis des § 869 ABGB Genüge getan ist. Entscheidungstexte 7 Ob 227/06t Entscheidungstext OGH 31.01.2007 7 Ob 227/06t ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Josef F*****, 2. Manfred S*****, beide vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Rechtsanwalt in Thalheim bei Wels, wider die beklagte Partei Evangelische S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Versicherungsvertrag der Parteien „Euro-Business-Schutz" mit einer Laufzeit vom 1. 1. 2002 bis 1. 1. 2012 lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung, ABS 1998, zugrunde. Deren Artikel 4 lautet: „Artikel 4 Versicherungsperiode, Prämienzahlung, Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsauflösung ..... 3.4 Soferne der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG) ist, wird folgendes vereinbart: 3.4 Soferne der Versicherungsnehmer Verbr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien standen schon seit vielen Jahren in Geschäftsbeziehung hinsichtlich der Betriebe der Klägerin in Hard und Bregenz. Die Klägerin bediente sich im Verkehr mit der Beklagten eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Im Herbst des Jahres 2000 fanden die ersten Gespräche über den Einschluss von Rückwirkungsschäden, die sich aus dem Stillstand des Tochterbetriebes der Klägerin in K***** für die Klägerin ergeben könnten, statt. Es standen nur die Gefahren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr.Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Kroner Irsigler Rechtsanwalts GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Christo... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht ein Versicherungsvertrag hinsichtlich des Gasthofes W***** in S***** (im Zillertal) mit den versicherten Risken Feuer, Feuer- und Betriebsunterbrechung, Sturm, Leitungswasser, Betriebshaftpflicht und Glasbruch. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 1984), die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) und die Besonderen Bedingungen Nr 2487 (Neuwertversicherung) zugrunde. Art 4 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte für einen dem Kreditnehmer Sebastian E***** von der S***** AG (im Folgenden Bank) gewährten Kredit gegenüber der Beklagten die Haftung als Bürge und Zahler bis zu einem Betrag von ATS 1,5 Mio übernommen. Als weitere Sicherstellung diente die Vinkulierung einer vom Kreditnehmer bei der Beklagten im Jahr 1984 abgeschlossenen Er- und Ablebensversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 12. 1984 bis 1. 12. 2002. Auf Grund des betreffenden Vinkulierungsantrages des... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien sind Spediteure, die Klägerin mit Sitz in Österreich, die Beklagte mit Sitz in Deutschland. Die Klägerin begehrt mit der am 14. 10. 2004 eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von EUR 9.600 sA als Entgelt für einen Transportauftrag im April 2004. Nach dem Vorbringen der Klägerin sei zwischen den Streitteilen ein „Auftragsvertrag perfekt" geworden. Nach den in den wechselseitigen Faxen bzw E-Mails bezogenen und insoweit in der jeweil... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Helene B*****, geb 21. April 1930, Pensionistin, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft B*****straße ***** (EZ *****,... mehr lesen...
Begründung: In dritter Instanz beruft sich der Kläger nur noch auf seine Geschäftsunfähigkeit zur Zeit des Abschlusses des von ihm angefochtenen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrags vom 29. Juli 1994. Nach den vom Gericht zweiter Instanz gebilligten Tatsachenfeststellungen zu seinem Zustand zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Hinweis auf schwere Orientierungsstörungen oder tatsächliche geistige Verwirrtheit, Demenzerkrankung oder hirnorganische Wesensveränderung; auszuschließen sin... mehr lesen...