Norm: ABGB §293ABGB §426ABGB §427Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken 1940 §2
Rechtssatz: Für die Eigentumsübertragung eingetragener Seeschiffe ist nach § 2 Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken 1940 weder die Einhaltung einer besonderen Vertragsform noch die Übergabe der Sache erforderlich. Für die Eigentumsübertragung an nicht eingetragenen Seeschiffen, die als bewegliche Sachen zu qualifizieren sind, ist mang... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Die Eigentumsübertragung aufgrund eines Kaufvertrags über die dauerhafte Überlassung von Software hat den Datenträger, der die Software verkörpert, zum Gegenstand. Entscheidungstexte 5 Ob 504/96 Entscheidungstext OGH 14.10.1997 5 Ob 504/96 Veröff: SZ 70/202 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §905 IAABGB §905 IIAABGB §1419BWG §32 Abs2KWG 1979 §18 Abs7
Rechtssatz: Ein Bankkunde, der die Auszahlung eines Geldbetrages verlangt und vor dem der Bankkassier sodann die abgezählten Banknoten auf dem Kassapult zur Übernahme hinlegt, erwirbt bereits durch diese so gesetzte Handlung - und nicht erst einen (weiteren, besonderen) Ergreifungsakt mit der Hand - den sachenrechtlichen Besitz und das Eigentum an den Banknoten. Dam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann Sch***** verstarb am 16.9.1987 unter Hinterlassung eines Kodizills, in dem er 10/16-stel Anteile an einer Liegenschaft einer Nichte vermachte. Seine Verlassenschaft wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Baden zu 1 A 739/87-17 vom 17.3.1988 seiner Nichte, der Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei, aufgrund des Gesetzes eingeantwortet. Der Kläger hat sich um Johann Sch***** in den letzten Jahren dessen Lebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich erteilte der Zweitbeklagten den Auftrag zur Errichtung der Landwehrkaserne in K*****. Mit der Errichtung der einzelnen Kasernenobjekte beauftragte die Zweitbeklagte die Wilhelm P***** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin) als Generalunternehmerin; mit der örtlichen Bauaufsicht sowie mit der technischen und geschäftlichen Oberleitung betraute sie die B***** GmbH & Co KG. Deren Angestellte Ing. Georg M***** und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Edith J*****, Alleininhaberin der Firma BAUSTOFFE V*****, Großhandel mit Baumaterialien, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 2. Jänner 1986, AZ Sa 10/85, das Ausgleichsverfahren eröffnet; Dr. Ulrich R***** wurde zum Ausgleichsverwalter bestellt. Die Klägerin meldete eine Gesamtforderung von mehr als S 7 Mill. an und machte Absonderungsrechte am Vermögen der Ausgleichsschuldnerin und insbesondere auch ein Sicherungseigentum... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Dezember 1942 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter Klaus K*** auf Grund des einstimmigen Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB (I 1 und 2) und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall (richtig: zweiter Fall) StGB (II) sowie des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche hat er I./ am 10.November 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma K***-T***-GesmbH den diesem Unternehmen noch unter dem Firmennamen S***-T***-GesmbH seitens der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die mit der klagenden Partei fusionierte A***-M***-G*** Gesellschaft mbH (kurz AMG) vermietete (verleaste) mit Vertrag vom 4.11.1981 einen LKW an die Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH & Co KG (kurz P*** KG). Im Frühjahr 1985 bezeichnete sich die P*** KG gegenüber der beklagten Partei (oder deren Rechtsvorgängerin Bankhaus D*** & Co) als Eigentümerin des LKW, legte einen Vertrag vor, nach welchem sie den LKW gegen Eigentumsvorbehalt an die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Friedrich S*** (im folgenden "Gemeinschuldner") wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 27. November 1985 das Vorverfahren, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 17.Dezember 1985 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 22. Juli 1986 der Anschlußkonkurs (S 39/86) eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Der Beklagten steht gegen den Gemeinschuldner aus der Einräumung eines Investitionskredites eine Konkursforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter des am 18. Juli 1983 verstorbenen, zuletzt in München wohnhaft gewesenen Fritz T***. Im Verlassenschaftsverfahren wurde ihr das inländische Vermögen des Verstorbenen vom Bezirksgericht Kitzbühel eingeantwortet. Die Beklagte war mit Fritz T*** verheiratet. Dieser verpflichtete sich anläßlich der im Jahre 1971 erfolgten Ehescheidung, der Beklagten einen jährlichen Unterhalt von 100.000 S wertgesichert zu leisten. Trotz der Scheidung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §426
Rechtssatz: Ein Vorbehalt in Bezug auf die Übernahme verbietet um Zweifel die Annahme der Übergabe. Entscheidungstexte 7 Ob 610/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 7 Ob 610/88 SZ 61/164 4 Ob 536/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 536/92 ÖBA 1993,156 ( Bollenberger ) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihrem schriftlichen Testament vom 19. August 1969 bzw. 3. Februar 1972 setzte Thekla T***, eine Schwester der Streitteile, die Beklagte als Alleinerbin ein. Thekla T*** verstarb am 20. Mai 1981. Noch an diesem Tage übergab der Kläger dem Notar Dr. F***, bei welchem sich das Testament der Erblasserin befand, 337 Stück Golddukaten und drei im einzelnen bezeichnete Sparbücher der Erblasserin zur Verwahrung. Da hierauf von beiden Streitteilen Ausfolgungsansprüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §452 C
Rechtssatz: Für die Übergabe von in Sparbriefen angeführten Forderungen reicht das (körperliche) Übergeben der Sparbriefe; darüber hinaus ist keine Verständigung der Bank oder die Bekanntgabe des richtigen Lösungswortes erforderlich. (Hier: Wurde dem Erwerber ein falsches Lösungswort mitgeteilt und wurden die Sparbriefe gesperrt, so ist er zur Klagsführung berechtigt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...