Norm: ABGB §285aABGB §1320 A
Rechtssatz: Vom Begriff des Sachschadens, der nach § 1320 ABGB zu ersetzen ist, sind auch die gemäß § 1320 ABGB zu ersetzenden "Tierschäden" umfaßt. Entscheidungstexte 1 Ob 2351/96h Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2351/96h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285aABGB §957ABGB §961
Rechtssatz: Der Vertrag über die Verwahrung von Tieren enthält zwei Aufgaben: einerseits Verpflegung und Versorgung der Tiere und andererseits Verwahrung und Rückgabe nach Vertragsablauf. Hat der Verwahrer schuldhaft (Beweislast nunmehr nach § 1298 ABGB) seine Verwahrungspflicht verletzt, sodaß er die Tiere nach Vertragsablauf nicht mehr zurückgeben kann (- im vorliegenden Fall konnten die verwahrten Katzen in... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Angestellter und Hobby-Hundezüchter, wollte zu Zuchtzwecken eine große Dogge kaufen. Er wandte sich zu diesem Zweck an den beklagten Hundezüchter, der zwei weibliche Welpen im Alter von ca 8 Monaten anzubieten hatte, und erklärte ihm, daß er einen sehr großen Hund haben will und zur Zucht verwenden möchte. Der Beklagte zeigte ihm hierauf die Mutterhündin des zum Verkauf in Aussicht genommenen Welpen "Wally von der Birkenheide" und versicherte, daß di... mehr lesen...
Norm: ABGB §285a
Rechtssatz: Ein Tier (hier ein Hund) ist in Ermangelung einer abweichenden Sonderregelung von den Gewährleistungsregeln voll betroffen. Entscheidungstexte 8 Ob 590/91 Entscheidungstext OGH 10.12.1992 8 Ob 590/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009750 Dokumentnumm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. Mai 1982, Zl. MBA 22-09/001/2/Str, hatte der M*** DER STADT WIEN zwei von der Nebenintervenientin importierte Schimpansen ("Rosi" und "Hiasl") gemäß § 12 Abs 2 des BG 1. Juli 1981 BGBl 1982/189 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen beschlagnahmt und sodann mit Bescheid vom 14. Juli 1983, Zl. MBA 22-05/026/3 Str, für verfallen erklärt. Mangel... mehr lesen...
Norm: ABGB §285a
Rechtssatz: Soweit gesetzlich zulässige Tierversuche veranstaltet werden, sind die den Tieren allenfalls zugefügten Qualen nicht "unnötig" im Sinne des §222 StGB; in einem solchen Fall liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. Ob die Versuche zielführend sind, hat die zuständige Behörde (§4 Abs3 TierversuchsG BGBl 1974/184) zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 544/89 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §285aABGB §344StGB §3 B10
Rechtssatz: § 3 StGB umfaßt nur die dort aufgezählten Rechtsgüter von Menschen, nicht aber die körperliche Unversehrtheit von Tieren. Demzufolge sind Tiere nur als Vermögen von Menschen notwehrfähig; ein Nothilfehandlung zugunsten eines Tieres gegen seinen Eigentümer ist somit begrifflich ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 544/89 Ent... mehr lesen...