RS OGH 1989/7/11 4Ob544/89

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Veröffentlicht am 11.07.1989
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Norm

ABGB §285a

Rechtssatz

Soweit gesetzlich zulässige Tierversuche veranstaltet werden, sind die den Tieren allenfalls zugefügten Qualen nicht "unnötig" im Sinne des §222 StGB; in einem solchen Fall liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. Ob die Versuche zielführend sind, hat die zuständige Behörde (§4 Abs3 TierversuchsG BGBl 1974/184) zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009751

Dokumentnummer

JJR_19890711_OGH0002_0040OB00544_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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