Entscheidungen zu § 22 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

RS OGH 2017/9/26 5Ob67/17i

Norm: ABGB §22GBG §9GBG §94 Abs1 Z2
Rechtssatz: Keine Pfandrechtseinverleibung zugunsten einer ungezeugten Nachkommenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 67/17i Entscheidungstext OGH 26.09.2017 5 Ob 67/17i Veröff: SZ 2017/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131682 Im RIS seit 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

RS OGH 2001/1/11 2Ob346/00x

Norm: ABGB §22ABGB §730 Abs1ABGB §730 Abs2
Rechtssatz: Der bei Erbanfall Gezeugte zählt zu den gesetzlichen Erben, zu seinen Gunsten kann testiert werden, er kann durch Vermächtnis bedacht werden; dem bereits gezeugten Ungeborenen fällt die Erbschaft unter der Bedingung seiner Lebendgeburt wie einem Geborenen zu. Mit der Jahresfrist wollte der Gesetzgeber das Entstehen neuer Erbberechtigungen nach dem Tod des Erblassers wegen der Gefahr von M... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.2001

TE OGH 1996/12/16 1Ob2259/96d

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Entscheidung | OGH | 16.12.1996

RS OGH 1996/12/16 1Ob2259/96d

Norm: ABGB §22
Rechtssatz: Kommt die Leibesfrucht tot zur Welt, gilt sie als nicht empfangen. Mit der Zeugung ausgelöste Rechtswirkungen erlöschen nicht erst mit dem Zeitpunkt der Totgeburt, sondern rückwirkend auf den Zeugungszeitpunkt. Gleiches gilt für eine Fehlgeburt; bei Totgeburt, Fehlgeburt oder Tod der Mutter samt Leibesfrucht vor der Geburt gilt der Erbanfall als nicht erfolgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1996

RS OGH 1996/12/16 1Ob2259/96d, 5Ob67/17i

Norm: ABGB §22
Rechtssatz: Aus § 22 erster Satz ABGB folgt zwar nicht die Rechtsfähigkeit des Gezeugten, aber noch nicht Geborenen (nasciturus), weil er in seiner Schutzverheißung nur ein Programm enthält, das andere Normen ausführen (zum Beispiel § 274 ABGB), § 22 zweiter Satz ABGB verleiht dem nasciturus jedoch insofern eine bedingte und beschränkte Rechtsfähigkeit, als sie von der Lebendgeburt abhängig ist und der nasciturus nur so weit rech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1996

RS OGH 1996/12/16 1Ob2259/96d

Norm: ABGB §22ABGB §274FMedG §1 Abs3
Rechtssatz: Weder für einen in vitro fertilisierten Embryo, der nach seiner Implantierung zu keiner Schwangerschaft führte, noch für Spermata, die für eine künstliche Befruchtung vorgesehen, deshalb kryokonserviert, aber keine "befruchtungsfähigen Zellen" im Sinne des § 1 Abs 3 FMedG sind, ist ein Kurator gemäß den §§ 22 und 274 ABGB zu bestellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1996

RS OGH 1996/12/16 1Ob2259/96d, 5Ob67/17i

Norm: ABGB §22
Rechtssatz: Soweit es um seine Rechte geht, ist der nasciturus ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, das ist nach herrschender Meinung die Vereinigung von Samen und Eizelle (Aicher aaO Rz 2; Posch in Schwimann, § 22 ABGB Rz 1), teilrechtsfähig. Die ratio der Bestimmung zielt auf einen möglichst frühen Schutz des werdenden Lebens. Als relevanter Zeitpunkt (Empfängnis im Sinne des § 22 ABGB) ist die Vereinigung von Ei und Samenzelle anz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1996

TE OGH 1979/9/13 8Ob106/79

Am 13. November 1972 kam es in Wiener Neustadt zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Erstbeklagten gelenkten LKW und dem von J G gelenkten PKW. Dabei wurde S K, die mit dem minderjährigen Kläger schwanger war, als Insassin des von J G gelenkten PKW schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten LKW. Der Kläger begehrt mit seiner am 1. April 1976 eingebrachten Klage den Ersatz der Behandlungskosten von 1200 S sowie Feststellung der Haft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1979

RS OGH 1979/9/13 8Ob106/79, 2Ob27/80

Norm: ABGB §22ABGB §1295 IIcABGB §1325 A
Rechtssatz: Der Schaden aus einer Körperverletzung ist nicht nur dann zu ersetzen, wenn sie einem schon geborenen Menschen zugefügt wird, sondern auch dann, wenn ein Ungeborener durch ein schädigendes Ereignis, das nach der Zeugung gesetzt wird, beeinträchtigt und dadurch mit Mißbildungen, Krankheiten oder krankhaften Anlagen und Krankheitsanfälligkeiten geboren wird. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1979

RS OGH 1979/9/13 8Ob106/79

Norm: ABGB §22ABGB §1295 IIc
Rechtssatz: Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren verletzt, haftet dem später mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind aus unerlaubter Handlung auf Schadenersatz. BGH 11.01.1972, VI ZR 46/71 VersR 1972,372 Entscheidungstexte 8 Ob 106/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 8 Ob 106/79 EvBl 1980/23 S 74 = SZ 52/136 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1979

RS OGH 1970/12/10 1Ob268/70

Norm: ABGB §22ABGB §166 AdABGB §170 AABGB §274
Rechtssatz: Ein vor der Geburt des Kindes zwischen dem u.e. Vater und einem Dritten (hier mit dem mütterlichen Großvater) geschlossener Abfindungsvergleich ist mangels Mitwirkung eines für den "Nasciturus" bestellten Kurators und gerichtlicher Genehmigung für die Unterhaltspflicht des ue Vaters bedeutungslos. Entscheidungstexte 1 Ob 268/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1970

RS OGH 1933/10/12 1Ob849/33

Norm: ABGB §22ABGB §545ABGB §646ZPO §1
Rechtssatz: Der Fall der Erbseinsetzung einer noch nicht existent gewordenen, sondern im letzten Willen des Erblassers vorgesehenen, erst nach seinem Tode zu errichtenden Stiftung ist in Analogie zu § 22 ABGB zu beurteilen. Im Stadium der Ungewissheit, ob die Stiftung existent geworden ist, muß ihr eine bedingte Parteifähigkeit zuerkannt werden. RG 09.09.1942, VIII 67 DREvBl 1942 Nr 291 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1933

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