Norm
ABGB §22Rechtssatz
Weder für einen in vitro fertilisierten Embryo, der nach seiner Implantierung zu keiner Schwangerschaft führte, noch für Spermata, die für eine künstliche Befruchtung vorgesehen, deshalb kryokonserviert, aber keine "befruchtungsfähigen Zellen" im Sinne des § 1 Abs 3 FMedG sind, ist ein Kurator gemäß den §§ 22 und 274 ABGB zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106727Dokumentnummer
JJR_19961216_OGH0002_0010OB02259_96D0000_001