Norm: ABGB §216ABGB §269ABGB §282 A
Rechtssatz: Wurde für die Schwangere ein Sachwalter bestellt "zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen und Entscheidungen für die Betroffene im Rahmen der Entscheidungen über die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches" (hier: die Betroffene liegt nach einem schweren Verkehrsunfall im Koma), hat sich das Gericht auf die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Einwilligung des Sachwalters zu beschränken. Es ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §216 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 216 ABGB Fassung gemäß KindG und KindRÄG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102448 Dokumentnummer JJR_19960912_OGH0002_000ABG00216_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §214ABGB §216UVG §9
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger untersteht, soweit er als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG einschreitet, nicht der Aufsicht des Pflegschaftsgerichtes. Das Pflegschaftsgericht hat ihm in diesem Umfang keine Weisungen und Aufträge zu erteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 594/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 6 Ob 594/93 Veröff: SZ 66/115 = ... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.März 1965 geborene Renate G***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 7.Dezember 1983, P 25/67-101, wegen Geistesschwäche beschränkt entmündigt. Gemäß Art X Pkt. 3 des Bundesgesetzes vom 2.Februar 1983 über die Sachwalterschaft für behinderte Personen, BGBl. Nr. 136, steht Renate G***** nun einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (= für alle Angelegenheiten) bestellt wurde, wobei sie jedoch die Handlungsfähigkeit ... mehr lesen...
Der Vater und Beistand der am 22. Dezember 1952 geborenen, wegen Geistesschwäche beschränkt entmundigten Pflegebefohlenen beantragte, zur Durchführung einer Sterilisation der Kurandin die allenfalls erforderliche pflegschaftsbehördliche Zustimmung zu erteilen. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Beide Vorinstanzen sind auf Grund der Vernehmung der Pflegebefohlenen und deren Eltern sowie eingeholter Sachverständigengutachten von folgendem Sachverhalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §151 Abs1ABGB §216ABGB §282 AABGB §865EntmO §4 Abs1StGB §90 Abs2
Rechtssatz: Die Einwilligung eines Pflegebefohlenen (hier: Entmündigten) in seine Sterilisation kann durch den gesetzlichen Vertreter ersetzt werden, wenn der Pflegebefohlene zu einer Willenserklärung hierüber unfähig ist. (Zumindest) Der Kurator bedarf hiezu der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes. Der Eingriff kann nur unter besonderen Umständen gerechtferti... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft L ist der Amtsvormund der am 4. Dezember 1957 außer der Ehe geborenen minderjährigen B und K P. Deren Mutter stellte den Antrag, dem unehelichen Vater an Stelle des bisherigen monatlichen Unterhaltsbetrages von je 300 S einen solchen von je 800 S aufzuerlegen. Die Bezirkshauptmannschaft L schloß sich als Amtsvormund diesem Antrag der Mutter an. Das Erstgericht erhöhte zunächst mit dem Beschluß vom 15. Oktober 1973 den monatlichen Unterhaltsbeitrag für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §216ABGB §251 BAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: § 145 AußStrG, wonach dem Erziehungsberechtigten ua die Befugnis zusteht, entwichene Kinder zurückzufordern, also ihren Aufenthalt zu bestimmen, kann nur angewendet werden, soweit eine Erziehung notwendig und auch möglich ist. Davon kann aber bei einem fünfundfünfzig Jahre alten Pflegebefohlenen (verlängerte Vormundschaft gemäß § 251 ABGB), der sich im übrigen seinen Lebensunterh... mehr lesen...
Gegen den ehemaligen Rechtsanwalt Dr. N. ist ein Entmündigungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1966, 2 Ob 76/66, ist der Wirkungskreis des für Dr. N. bestellten vorläufigen Beistandes, des Rechtsanwaltes Dr. M., auf die Führung von Zivilrechtsstreitigkeiten beschränkt worden. In der Folge hat Rechtsanwalt Dr. M. einen Prozeß gegen Dipl.-Ing. K. zu 29 C .../67 beim Bezirksgericht Innere Stadt - Wien mit dem Urteilsbegehren geführt, diesen zu veru... mehr lesen...
Norm: ABGB §169 dABGB §178 CABGB §216
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht kann immer einschreiten, wenn es das Wohl des Kindes erfordert. Entscheidungstexte 1 Ob 129/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 129/56 Veröff: RZ 1956,123 6 Ob 41/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 6 Ob 41/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §276
Rechtssatz: Verzicht auf Schlußrechnung des Abwesenheitskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 732/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 1 Ob 732/54 1 Ob 244/57 Entscheidungstext OGH 02.05.1957 1 Ob 244/57 Beisatz: Entlassung aus väterlicher Gewalt. (T1) Euro... mehr lesen...
Über Antrag der Tochter Dorothea R. und der Gattin Anna H. sprach das Erstgericht aus, daß Eduard H. wegen Trunksucht beschränkt entmundigt werde (Abs. 1), und dem Beistande gemäß § 4 Abs. 3 EntmO. die Verfügung über das vorbehalten werde, was sich der Entmundigte durch seinen Fleiß erwerbe (Abs. 3) und gemäß § 282 und § 233 ABGB. kuratelsbehördlich entschieden werde, daß der Entmundigte auf die Dauer von mindestens sechs Monaten in einer geschlossenen Entwöhnungsanstalt (Heilanstalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §233 AABGB §282 AEntmO §16EntmO §36
Rechtssatz: Die Vorschriften über das Anhaltungsverfahren beziehen sich nur auf Geisteskranke und auf Einweisungen, die vor oder während eines Entmündigungsverfahrens notwendig werden. Eine wegen Trunksucht bereits entmündigte Person kann zwangsweise in eine Trinkerheilstätte eingewiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 252/54 E... mehr lesen...
Die Erbinnen erachten sich zunächst dadurch beschwert, daß das Rekursgericht die Berechtigung des Sequesters Ing. S., für die Verlassenschaft Wechsel zu zeichnen und von der Erblasserin gezeichnete und akzeptierte Wechsel zu prolongieren, an die jeweilige Genehmigung des Abhandlungsgerichtes gebunden hat (ON. 23). Auch die Aufhebung der Beschlüsse ON. 22 und 25, womit dem Sequester dieVerfügung über zwei Bankkonten und ein Sparkassenkonto eingeräumt wurde, sowie die Anordnung weiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §233 CABGB §810AußStrG §128AußStrG §145
Rechtssatz: Zur Überwachung eines Nachlaßsequesters durch das Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 554/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 554/53 Veröff: SZ 26/276 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008067 ... mehr lesen...