Entscheidungen zu § 180a Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

TE OGH 1985/5/23 6Ob687/83

Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 8.3.1983, ON 68 die Annahme an Kindesstatt der mj. Hannelore Patricia A, geboren am 1.6.1975, als Wahlkind durch Peter B und Brigitte B als Wahleltern. Es legte seiner Entscheidung folgenden Sachverhalt zugrunde: Die leibliche Mutter des Wahlkindes ist am Tage dessen Geburt (richtig am Tage nach der Geburt) gestorben. Das Wahlkind wurde nach der Entlassung aus der Kinderstation sofort bei den Ehegatten Peter und Brigitte B aufg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1985

TE OGH 1985/4/18 8Ob535/85

Begründung: Der mj. Hans L***** wurde am 22. 1. 1971 außer der Ehe von Anna L***** geboren. Hans P***** hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. 1971 vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 (ON 2) wurde die Mutter zur Vormünderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der außereheliche Vater Hans P*****. Nach seinem Tod begehrte die Vormünderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelang... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.1985

TE OGH 1983/11/24 8Ob553/83

Der mj. Hans L wurde am 22. 1. 1971 von Anna L unehelich geboren. Hans P hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 wurde die Mutter zur Vormunderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der uneheliche Vater Hans P. Nach seinem Tod begehrte die Vormunderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz die "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob556/83, 4Ob589/88, 7Ob102/02d, 8Ob163/02g, 9Ob8/03x, 3Ob11/03v, 7Ob141/03s, 8Ob13

Norm: ABGB §180a Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll (§ 180a Abs 1 Satz 1 ABGB) und ein gerechtfertigtes Anliegen des Annehmenden oder des Wahlkindes vorliegen (§ 180a Abs 1 Satz 3 ABGB) kann wegen des hier gegebenen Ermessensspielraums keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegen.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1968/4/4 1Ob67/68, 4Ob589/88, 7Ob102/02d, 9Ob8/03x, 10Ob306/02a, 8Ob134/03v, 3Ob92/04g, 10Ob4

Norm: ABGB §180a Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der von § 180a ABGB geforderten Eltern-Kind-Beziehung (Ermessensspielraum). Entscheidungstexte 1 Ob 67/68 Entscheidungstext OGH 04.04.1968 1 Ob 67/68 Veröff: JBl 1969,37 4 Ob 589/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1968

RS OGH 1966/7/13 6Ob229/66

Norm: ABGB §180a Abs1 Satz3ABGB §184 Abs1 Z4AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ablehnung der gerichtlichen Genehmigung der Adoption der außerehelichen Kindesmutter durch die Mutter des verheirateten außerehelichen Kindesvaters ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 229/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 6 Ob 229/66 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1966

RS OGH 1964/10/8 1Ob143/64, 7Ob119/67, 5Ob163/67 (5Ob245/67), 5Ob303/69 (5Ob304/69), 5Ob503/77, 7Ob6

Norm: ABGB §180a Abs1ABGB §180a Abs2ABGB §181aABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Obgleich die leiblichen Kinder des Annehmenden nicht unter den Anhörungsberechtigten im § 181a ABGB aufgezählt sind und sie daher mittelbar auch nicht im § 257 AußStrG genannt erscheinen, ergibt sich ihre Beteiligtenstellung im Adoptionsbewilligungsverfahren und daher auch ihr Rekursrecht aus §§ 9 AußStrG, 180a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1964

TE OGH 1964/10/8 1Ob143/64

Der am 8. Dezember 1898 geborene, verwitwete Rudolf X. und die am 11. November 1933 geborene, ledige Maria K. schlossen am 18. Februar 1964 einen Adoptionsvertrag und beantragten dann gemeinsam die Bewilligung der Annahme an Kindesstatt. In ihrer Eingabe brachten sie vor, der Wahlvater habe aus erster Ehe einen längst großjährigen Sohn namens Alfred X. (geb. am 22. Mai 1922), der seinen ständigen Wohnsitz in Schweden habe; da der Sohn dem Vater durch eigenes Verschulden völlig entfrem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1964

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