Gründe: Mit Strafantrag vom 4. August 2009 legte die Staatsanwaltschaft Salzburg im Verfahren AZ 28 U 281/09s des Bezirksgerichts Salzburg dem am 5. April 1992 geborenen (damals) Jugendlichen Peter S*****, dem am 29. Jänner 1993 geborenen Jugendlichen Patrick H***** und dem am 6. April 1992 geborenen (damals) Jugendlichen Dominik K***** die am 27. Juni 2009 verübten Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (1./), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2./) und der Urkundenunterdrückun... mehr lesen...
Norm: JGG §38 Abs1JGG §38 Abs2JGG §38 Abs3StPO §366ABGB §151
Rechtssatz: Im - von anderen Grundsätzen als das Zivilverfahren geprägten - Strafverfahren ist der jugendliche Beschuldigte grundsätzlich uneingeschränkt prozessfähig. Seinem gesetzlichen Vertreter kommen auch in Hinsicht auf privatrechtliche Ansprüche (nur) die in § 38 JGG normierten Mitwirkungsrechte zu, dies unabhängig davon, dass Anerkenntnisse oder Vergleichsvereinbarungen des Ju... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 29. 1. 2003 bei der Beklagten als Kartonagearbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Beklagten zum 24. 9. 2004 gekündigt. Die am 10. 9. 2004 verfasste und zur Post gegebene schriftliche Kündigung wurde dem Kläger am 13. 9. 2004 zugestellt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe anwendbar, nach dessen § 16 Z 3 die Kündigungsfrist für den Kläger 2 Wochen beträgt. Auf da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 19. 10. 1995 bei der beklagten Partei als Ladnerin beschäftigt. Die Arbeitswoche währte jeweils bis Samstag. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe anzuwenden. Die beklagte Partei gab am 24. 4. 2002 ein Schreiben zur Post, mit welchem das Arbeitsverhältnis zum 27. April 2002 gelöst werden sollte. Das Kündigungsschreiben kam der Klägerin jedoch erst am Montag, den 29. 4. 2002 zu. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 9. 10. 1997 in dem nach seiner verstorbenen Gattin Ingeborg F***** durchgeführten Abhandlungsverfahren vor dem Nebenintervenienten Dr. G***** als Gerichtskommissär eine unbedingte Erbserklärung zu zwei Dritteln des Nachlasses abgegeben. In diesem Umfang wurde ihm auch der Nachlass rechtskräftig eingeantwortet. Am 12. 11. 1997 überwies der Gerichtskommissär das dem Erbteil des Klägers entsprechende Verlassenschaftsrealisat von S 264.869,24 auf das vom Kl... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Andrea wurde aufgrund ihrer guten Leistungen im Schisport für die Aufnahme in den ÖSV-Kader nominiert. Der Österreichische Schiverband forderte für die Aufnahme die Unterfertigung einer von ihm vorgegebenen "Erklärung" mit folgendem auszugsweisen Inhalt: Die "Aktive" verpflichtet sich als Angehörige des Nationalkaders des ÖSV, gemäß dessen Einberufungen an allen Trainings- und Rennveranstaltungen teilzunehmen und darüber hinaus ausschließlich jenes Material... mehr lesen...
Norm: ABGB §151 idF BGBl 1973/108 nF Info
Rechtssatz: Informationen zu § 151 ABGB idF BGBl 1973/108 VolljährigkeitsG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102256 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000ABG00151_9600000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, schränken kollektivvertragliche Bestimmungen, die für den Fall der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter während eines bestimmten Zeitraumes de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1159cABGB 1164 Abs13.ABGBTeilNov §151GewO 1859 §77KollV für das Maler -, Anstreicher -, Lackierer -, Schilderhersteller -, Vergolder - und Staffierer - und Industriemalergewerbe allg
Rechtssatz: Die Kollektivvertragsparteien sind zwar gemäß § 77 GewO in der Festsetzung der beiderseitigen Kündigungsfrist für gewerbliche Hilfsarbeiter frei, haben aber das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der ehelichen Mutter bestellte das damals zuständige Bezirksgericht Gloggnitz am 14. Dezember 1977 die Bezirkshauptmannschaft N*** zum besonderen Sachwalter der am 2. Juli 1973 geborenen Martina B*** zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater. Zufolge Nichtzahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Vater wurden dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Minderjährige ehelichte am 4. Jänner 1990 Bernhard R***. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §137 aABGB §151SchUG §13
Rechtssatz: Bei der Durchführung von Schulveranstaltungen sind die Lehrer auf Grund des Gesetzes zum Abschluß der entsprechenden Verträge namens der Schüler ermächtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 16/90 Entscheidungstext OGH 21.05.1990 1 Ob 16/90 JBl 1991,109 (Gimpl - Hinteregger) European Case ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Wien 3., Lothringerstraße 22, eine Kunsteisbahn. Am 22.4.1984 begab sich der Lehrer Friedrich W*** im Rahmen des Turnunterrichts mit den Schülern der 2. Klasse der Hauptschule Wien 22., Lieblgasse 4, darunter dem Kläger, zum Eislaufplatz. Der Besuch der Klasse war der beklagten Partei ordnungsgemäß gemeldet worden. Der Kläger mußte als Schüler im Rahmen der Schulpflicht am Eislaufen teilnehmen. Punkt 2) der Platz- und Betriebsor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1987 schloß die klagende Partei mit dem Beklagten einen Ausbildungsvertrag (Beilage A). Die klagende Partei war verpflichtet, dem Beklagten qualifizierte Trainer für die Ausbildung zum Spitzensport und die Betreuung bei Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen, günstige Ausrüstungsmöglichkeiten durch die Aufnahme in den ÖTV-Pool-Kader zu vermitteln, den Aufenthalt und das Training im Bundessportzentrum zu ermöglichen und zu bezahlen und die jeweils er... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §865ABGB §877ABGB §1424
Rechtssatz: Der Minderjährige, der Bargeld aus einem ungültigen Darlehensvertrag zur Tilgung eigener rechtswirksam zustandegekommener Schulden verwendete, hat die Darlehenssumme zu seinem Vorteil verwendet und ist damit bereichert. Entscheidungstexte 1 Ob 598/87 Entscheidungstext OGH 24.06.1987 1 Ob 598/87 Veröff: SZ 60/119 ... mehr lesen...
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen forderte die Klägerin nach Erbringung von Leistungen an geschädigte Dritte den damals noch min... mehr lesen...
Norm: ABGB §151
Rechtssatz: Haftung eines Minderjährigen für Zechschulden (Minderjähriger verdient monatlich fünftausend Schilling bis achttausend Schilling und wird hinsichtlich Wohnung Kleidung und Nahrung von seinen Eltern versorgt; Zuspruch von vierzehntausend Schilling an den klagenden Kellner; Abweisung des Mehrbegehrens zwölftausendzweihundertfünfig Schilling). Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §175 Abs2ABGB §1220AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Bestellung eines Heiratsgutes ist die minderjährige Braut nicht selbständig antrags- bzw dispositionsbefugt. Der sich aus dem Unterhalts- und Versorgungsanspruch ergebende vermögensrechtliche Rechtscharakter des Heiratsgutsbestellungsanspruches läßt nicht zu, ihn als bloß die "persönlichen Verhältnisse" der Antragstellerin (minderjährige Braut) im Sinne § 175 A... mehr lesen...
Die am 13. Juli 1959 geborene Antragstellerin, deren Vater verstorben ist und die gegen den Willen der Antragsgegnerin auf Grund gerichtlicher Zustimmung am 2. April 1976 die Ehe mit Leopold S geschlossen hat, begehrte die Verpflichtung der Antragstellerin (ihrer Mutter) zur Bestellung eines Heiratsgutes in Höhe von 100 000 S. Die Antragsgegenerin beantragte Abweisung, weil sie auf Grund ihrer Vermögensverhältnisse zur Bestellung eines Heiratsgutes derzeit nicht imstande sei. Das Er... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 12. 2. 1974 wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien der nunmehrige Rechtsmittelwerber wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Festgestellt wurde, daß er an Verfolgungswahn leidet und nicht in der Lage ist, Realitäten und die Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen zu erkennen und sich situationsgemäß zu verhalten; ist daher nicht in der Lage, seine Angelegenheiten in jenen Bereichen in denen sich sein Wahn auswirkt, also insb... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §233 CABGB §244ZPO §2
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht darf einem beschränkt entmündigten die selbständige Einbringung einer Lohnklage nur dann untersagen, wenn durch eine zu erwartende Belastung des beschränkt Entmündigten mit Prozeßkosten aus einem voraussichtlich aussichtslosen Prozeß die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wäre. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §233 AABGB §865BAG §12 Abs1KrankenPflegeG §12
Rechtssatz: Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch Minderjährigen und Vater in einem Ausbildungsvertrag zur anschießend gleichlangen Dienstverpflichtung bei Ausbilder unter der Sanktion der Rückzahlung der Ausbildungskosten ist ein Geschäft von größerer Wichtigkeit im Sinne des § 233 ABGB und unterscheidet sich grundlegend vom gemäß § 12 BAG nicht genehmigungspflichtigen, g... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §246
Rechtssatz: Der Abschluß eines Kaufvertrages durch ein sechzehnjähriges Mädchen, wonach der Kaufpreis von neuntausendachthundertsechzig Schilling (für eine Wäscheausstattung) durch Leistung einer Anzahlung von achthundertsechzig Schilling und dreißig Monatsraten von dreihundert Schilling zu bezahlen ist, übersteigt die Verpflichtungsfähigkeit der außerhalb der elterlichen Verpflegung stehenden Minderjährigen, wenn diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §151VersVG §1
Rechtssatz: Kauf eines PKW und Abschluß einer Haftpflichtversicherung durch Minderjährigen, der nicht mehr in Verpflegung der Eltern steht und sich aus seinem Arbeitseinkommen selbst erhält. Entscheidungstexte 7 Ob 186/71 Entscheidungstext OGH 20.10.1971 7 Ob 186/71 Veröff: VersR 1972,654 = VersRdSch 1972,366 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §152
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein Minderjähriger außerhalb der Verpflegung der Eltern steht, kommt es nicht auf die tatsächliche Verabreichung der Verpflegung an, sondern darauf, ob die Bedürfnisbefriedigung aus eigenem Verdienst oder durch elterliche Unterhaltsleistung überwiegt. Entscheidungstexte 7 Ob 22/64 Entscheidungstext OGH 19.02.1964 7 Ob 22/64 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §271
Rechtssatz: Zu einem Darlehensvertrag des Minderjährigen mit dem Vater über das, worüber der Minderjährige "frei verfügen" (§ 151 ABGB) konnte, bedarf es keines Kollisionskurators. Entscheidungstexte 7 Ob 22/64 Entscheidungstext OGH 19.02.1964 7 Ob 22/64 Veröff: JBl 1964,516 = MietSlg 16005 = MietSlg 16013 ... mehr lesen...
Der am 1. Jänner 1942 geborene Kläger hat (unter Berücksichtigung des 13. und des 14. Monatsgehaltes) ein monatliches Reineinkommen von rund 1800 S. Er wohnt bei seinen Eltern, wird von diesen verpflegt und bezahlt hiefür ein monatliches Kostgeld von 400 S. Mit dem Rest seines Einkommens muß er alle sonstigen Bedürfnisse bestreiten. Er hat seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet, wurde aber als tauglich ohne Waffe befunden. Am 28. Februar 1962 kaufte er von der beklagten Partei e... mehr lesen...