Begründung: Die mj. Manuela P***** ist seit Dezember 2001 im Rahmen einer Maßnahme bei Pflegeeltern in *****, untergebracht. Eine Entscheidung über den Antrag des Jugendwohlfahrtsträgers, ihn mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung über die Minderjährige zu betrauen, weil die Eltern auf Grund körperlicher und psychischer Behinderung dazu nicht in der Lage seien, steht noch aus. Die Eltern üben derzeit in 14-tägigen Abständen im Besuchscafe O***** ihr Besuchsrecht aus (ON... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Eine solc... mehr lesen...
Begründung: Über die Mutter wurde wegen Nichteinhaltung einer gerichtlichen Besuchsrechtsregelung eine Beugestrafe von 3.000 S gemäß § 19 Abs 1 AußStrG verhängt. Ihr wurde ferner eine Ermahnung erteilt, sich in Hinkunft an die festgesetzte Besuchsrechtsregelung zu halten. Der außerordentliche Revisionsrekurs der Mutter ist mangels erheblicher Rechtsfragen von der Qualität des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig: Über die Mutter wurde wegen Nichteinhaltung einer gerichtlichen Besuchsrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhängig; es kann ihr deshalb keine Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt werden (RIS-Justiz RS0097114... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Wie schon die Vorinstanzen zutreffend hervorhoben, ist das Recht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils, mit dem Kind persönlich zu verkehren, ein unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehendes Menschenrecht. Eigene Interessen der Eltern infolge nachehelicher Konflikte müssen demnach zurücktreten. Der obsorgeberechtigte Elternteil ist daher wegen des von ihm zu fördernden Kindeswohls verpflichtet, das Kind unter Vermeid... mehr lesen...
Begründung: Die Regelung des Besuchsrechts des ehelichen Vaters der am 7. 9. 1987 geborenen Minderjährigen ist seit Jahren Gegenstand des gerichtlichen Pflegschaftsverfahrens. Nach dem Vergleich vom 27. 1. 1995 (ON 95) steht dem Vater ein Besuchsrecht an jedem zweiten Samstag von 9 Uhr bis 18 Uhr und für den Fall, dass dessen Ausübung aus in der Person der Minderjährigen gelegenen Gründen entfällt, ein Ersatzbesuchsrecht an dem dem Besuchssamstag folgenden Samstag zu. Nachdem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Rekursgerichtes, ob und unter welchen Umständen die Ausübung eines Besuchsrechtes angezeigt ist, stellt das Ergebnis einer nachvollziehbaren Wertung dar und kann somit keine Aktenwidrigkeit sein (RIS-Justiz RS0043277 uva). Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr vom Obersten Geri... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 8. 12. 1993 geborenen Kindes wurde 1996 geschieden. Die Obsorge steht der Mutter zu. 1997 schlossen die Eltern vor dem Jugendamt eine pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung, dass der Vater sein Kind alle 14 Tage von Samstag, 08.00 Uhr bis Sonntag, 21.00 Uhr sowie in der Zeit vom 25. 12. 1997 bis 10. 1. 1998 besuchen kann. Am 13. 8. 1999 beantragte der Vater ua die Festsetzung eines Besuchsrechts von vier Wochen im Juli eines jeden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob und inwiefern den Großeltern ein Besuchsrecht im Sinn des § 148 ABGB zusteht, hängt in erster Linie vom Wohl des Kindes ab. Darüber hinaus darf aber durch das Besuchsrecht der Großeltern auch nicht die Ehe oder das Familienleben der Eltern (eines Elternteiles) oder deren Beziehungen zum Kind gestört werden; hiebei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (EvBl 1979/32; EFSlg 33.527; EFSlg 45.783 uva; RIS-Justiz RS0048004... mehr lesen...
Begründung: Der Lebensgemeinschaft der beiden Streitparteien, die bis 1996 dauerte, entstammen zwei Kinder, die am 17. 2. 1994 und am 28. 11. 1996 geboren wurden. Der Kläger, der die Vaterschaft zu diesen beiden Kindern anerkannt hat, ist zu Unterhaltsleistungen von je S 1.800 verpflichtet. Er schloss mit der Beklagten am 3. 9. 1997 eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt: "Betrifft: Unterhaltszahlung und Vaterschaftsrechte. Ich, J***** M***** und D***** M***** haben vereinba... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht geht von der Rechtsprechung aus, nach welcher im allgemeinen, um den Zweck des Besuchsrechts zu erreichen, dem Besuchsberechtigten der Kontakt zu seinem Kind unbeschränkt, das heisst ohne Beeinträchtigung durch Zuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten zu gewähren und ihm die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Besuche zu bieten ist (RIS-Justiz RS0048369 zuletzt 6 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs1 A
Rechtssatz: § 148 Abs 1 ABGB stellt nicht auf die Blutsverwandtschaft, sondern auf die rechtliche Stellung des Kindes ab. (Hier: Antragsgegner ist als ehelicher Vater des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes anzusehen.) Entscheidungstexte 7 Ob 106/99k Entscheidungstext OGH 28.05.1999 7 Ob 106/99k Eur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann in Angelegenheiten der Obsorge einschließlich des Besuchsrechts nur ein mündiger Minderjähriger, sofern keine Bedenken gegen seine ausreichende geistige Reife bestehen, auch selbst Rechtsmittel einbringen und in diesem Umfang auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen (EFSlg 67.306 mwN ua), nicht aber ein unmündig Minderjähriger oder ein Kind (EFSlg 49.733; SZ 38/216 mwN; 1 Ob 2043/96i ua... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben nach einer fast dreijährigen Unterbrechung des persönlichen Kontakts zwischen den mj. Kindern und dem Vater letzterem ein zweimaliges Besuchsrecht von jeweils einer Stunde im Abstand eines Monats in Anwesenheit eines Sozialarbeiters oder Psychologen in einem vom Amt für Jugend und Familie für den ***** Bezirk angebotenen Besuchscafe eingeräumt. Das Vater-Kinder-Verhältnis ist infolge langandauernder gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Beim Recht auf persönlichen Verkehr (kurz: Besuchsrecht) handelt es sich nach herrschender Auffassung um ein aus der Eltern-Kind-Beziehung abgeleitetes Grundrecht (Menschenrecht) des nichtbetreuenden Elternteils (EFSlg 53.875, 68.627 f, 71.652 uva; Pichler in Rummel, ABGB**2 Rz 1 zu § 148), dessen Zweck darin besteht, den auf Blutsverwandtschaft beruhenden Zusammenhang aufrecht zu erhalten und eine Entfremdung zu verhin... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern wurde Ende 1990 im Einvernehmen geschieden. Nach dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 5.12.1990 kommt die Obsorge für das eheliche Kind Julia der Mutter allein zu. Eine Besuchsrechtsregelung behielten sich die Eltern vor. Während des laufenden Besuchsrechtsverfahrens schlossen die Eltern am 27.1.1995 und 20.11.1995 Vergleiche über ein (vorläufiges) Besuchsrecht des Vaters (ON 65 und 85). Offen blieben die Anträge d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 15.12.1993 gemäß § 55a EheG geschieden. Aufgrund der im Zuge des Scheidungsverfahrens getroffenen Vereinbarung befinden sich die Minderjährigen in der Obsorge ihrer Mutter. Die Ausübung des Besuchsrechts des Vaters wurde einer außergerichtlichen Einigung vorbehalten. Diese erfolgte vor dem Pflegschaftsgericht am 18.9.1995 (ON 12) dergestalt, daß dem Vater seinen beiden Töchtern gegenüber ein Besuchsrecht jed... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs1 A
Rechtssatz: Die Zuerkennung eines zweimaligen Monatsbesuchs als Regelfall (7 Ob 215/72, 6 Ob 692/77, 5 Ob 787/81) gilt nur grundsätzlich. In Ausnahmsfällen ist unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls eine andere Regelung zu treffen. Im Konfliktfall hat der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten (EFSlg 71.666), bei Irritationen des Kindes kann das Besuchsrecht sogar gänzlich versagt... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Evelyne M***** stammt aus der mit Urteil des Bezirksgerichtes Mödling vom 18. Mai 1990 (7 C 5/90) aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Ehe des Alfred und der Susanna M*****. Das Kind wohnt seit Juni 1990 im Haushalt ihrer Mutter in Steyr; der Streit der Eltern über die Obsorge, die nach dem Beschluß des Bezirksgerichtes Steyr vom 25. Februar 1992 (ON 58) allein der Mutter zukommen soll, ist jedoch noch nicht rechtskräftig entschieden. Am 13. Juli 1990 be... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige stammt aus der am 12.5.1978 geschlossenen und am 9.7.1985 gemäß § 55 a EheG geschiedenen Ehe des G***** und der I*****. Der in einer Rechtsanwaltskanzlei berufstätigen Mutter steht die Obsorge über die Minderjährige zu. Der Vater ist zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000 für das Kind verpflichtet. Eine Besuchsrechtsregelung wurde anläßlich der Ehescheidung vorbehalten. Zwischen Vater und Tochter fanden nach der Scheidung einvernehmlich eng... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Vater ein Besuchsrecht in folgender Form eingeräumt: 1.) Für die Dauer von einem Monat ab Beschlußfassung an jedem Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr; 2.) nach Ablauf des ersten Monats an jedem Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr, jeweils mit dem Auftrag, das Kind vom Kindergarten abzuholen und dorthin zurückzubringen; 3.) nach Ablauf des ersten Jahres an jedem zweiten Wochenende von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 18 Uhr; 4.) ab der zweiten Volksschulklasse... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben seit November 1988 voneinander getrennt. Ihre Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 19.4.1989, GZ 3 C 559, 560/88-18, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.11.1988 (ON 23) wurden die beiden Kinder vorläufig der Obsorge des Vaters überlassen. Beide Elternteile streben die endgültige Zuteilung der Obsorge an. Das Erstgericht räumte d... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Verena E***, geboren am 11. März 1980, und der mj. Thomas E***, geboren am 24. Mai 1981, sind die ehelichen Kinder der Mittelschulprofessorin Mag. Luise L*** und des praktischen Arztes Dr. Tilo E***, deren Ehe am 5. August 1982 geschieden wurde. Die Obsorge für die Kinder steht der Mutter zu, dem Vater wurde im November 1986 (ON 12) ein Besuchsrecht an jedem ersten und dritten Wochenende von Samstag 9.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr sowie während der Weihnachtsfer... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht räumte dem Vater für den ersten auf die Rechtskraft seines Beschlusses folgenden Sonntag in der Zeit von 12 bis 13.30 Uhr ein Besuchsrecht zum Minderjährigen ein und regelte die näheren Modalitäten der Ausübung. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist unzulässig. Gemäß § 16 AußStrG ist gegen bestätigende Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neusiedl am See vom 25. Mai 1988, Sch 20/88-3, einvernehmlich geschieden. Mit Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für das Kind dem Vater zusteht. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8. Juni 1988, ON 3, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Nach der Scheidung befand sich die Mutter rund ein Jahr in den USA. Das Kind wurde während dieser Zeit hauptsächlich von der m... mehr lesen...