Entscheidungen zu § 144 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2020/5/26 2Ob87/19m

Norm: ABGB §144 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Kind bei seiner Geburt ehelich war, kommt es darauf an, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt für den österreichischen Rechtsbereich aufrecht war. Eine ausländische Scheidung vor der Geburt, die erst nach der Geburt in Österreich anerkannt wurde, kann an der Ehelichkeit nichts mehr ändern. Die einmal durch Geburt während aufrechter Ehe begründete Abstammungsvermutung kann nur durch eine gericht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.2020

TE OGH 1996/1/30 1Ob623/95

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Entscheidung | OGH | 30.01.1996

TE OGH 1985/8/28 1Ob637/85

Begründung: Die Eltern leben in Scheidung. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit März 1985 auf Dauer aufgehoben. Vor der Einleitung des Pflegschaftsverfahrens befanden sich beide Kinder einvernehmlich bei den väterlichen Großeltern. Vom 20. März 1985 bis 10. Mai 1985 lebten die Kinder bei der Mutter; nunmehr sind die Kinder nach dem Vorbringen der Mutter wieder bei den väterlichen Großeltern untergebracht. Sowohl der Vater als auch die Mutter beantragten, die ihnen aus den famili... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1985

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