Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Wohn- und Geschäftshaus. Da sich das Haus in einem desolaten Zustand befand, wurden den Beklagten vom Baurechtsamt der Stadtgemeinde Instandsetzungsarbeiten aufgetragen. Da sie die Instandsetzungsarbeiten nicht durchführten, wurden sie mit Bescheid zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme in Höhe von ATS 1,691.880,-- (= EUR 122.953,71) verpflichtet. Zur Hereinbringung diese... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VAABGB §1425 VBDSt 1990 §1 G: RAO §10RAO §19a Abs1RAO §19a Abs3
Rechtssatz: Hat der Mandant gegen den Kostenanspruch des früheren Anwalts (iSd § 19 RAO) Einwendungen und gibt dies dem letzten Anwalt bekannt, so hat im Fall des § 19a Abs 3 RAO der letzte Anwalt die Pflicht zur gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB der auf den früherer Anwalt entfallenden Honoraranteile; Erlagsgegner sind in einem solchen Fall d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts nach § 19a Abs 3 RAO. Im Folgenden wird auch der zuletzt vertretende beklagte Rechtsanwalt nach der Diktion des § 19a Abs 3 RAO als „letzter" Anwalt bezeichnet, sein Prozessgegner als früherer Anwalt. In einem Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg (im Folgenden nur Vorverfahren) war der dortige Kläger Reinhard R***** (im Folgenden nur Mandant) zunächst durch einen dritten, näher genannten ... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger war Gerichtskommissär in einem Verlassenschaftsverfahren, das mit der Einantwortung des Nachlasses an die drei Erlagsgegner endete. Wegen Uneinigkeit der Erben ordnete das Verlassenschaftsgericht die gerichtliche Hinterlegung eines beim Gerichtskommissar erliegenden Guthabens an. Zum Nachlass gehörten auch mehrere Sparbücher, die bei einer Bank als Pfand hinterlegt sind. In der Verlassenschaft befanden sich dazu zwei „Durchschläge" von Verpfändungsurkunden, d... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin erlegte den Betrag von EUR 18.000 und beantragte beim Erstgericht, diesen Erlag gemäß § 1425 ABGB anzunehmen. Sie habe am 7. 6. 2005 im Auftrag der Erlagsgegner einen Kaufvertrag über die im Erlagsantrag näher bezeichnete Liegenschaft zum Kaufpreis von EUR 185.000 errichtet und dabei auch die Funktion der Treuhänderin übernommen. Der Ersterlagsgegner und die Zweiterlagsgegnerin haben im Kaufvertrag als Käufer, der Dritterlagsgegner und die Vierterlagsgegne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Immobiliengesellschaft hatte ein Geschäftslokal in einem von ihr umgebauten Gebäude in ***** an Edelgard H***** (im Folgenden nur Verpflichtete) vermietet und machte gegen die Verpflichtete zu AZ 2 C 485/97a des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems (im Folgenden nur 1. Vorverfahren) Mietzinsrückstände von 145.548 S geltend; die Verpflichtete wendete aufrechnungsweise Gegenforderungen ein, die aus Schäden im Zuge der Baumaßnahmen resultierten. Bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 17. Dezember 2004 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei zur Hereinbringung deren vollstreckbaren Forderung von 13.142,72 EUR sA und der mit 525,36 EUR bestimmten Kosten die Forderungsexekution gegen die Kläger. Dieser Entscheidung lag als Exekutionstitel ein Anerkenntnisurteil des Landesgerichts Innsbruck vom 30. Juni 2004 zugrunde. Damit waren die nunmehrigen Kläger zur ungeteilten Hand verurteilt worden, der betreibenden Partei 13.... mehr lesen...
Begründung: Der ehemalige Rechtsvertreter des Klägers hat in dessen Auftrag mit einem italienischen Haftpflichtversicherer über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verhandelt und einen Vergleich geschlossen. Der Vergleichsbetrag wurde an den ehemaligen Rechtsvertreters des Klägers, der ausschließlich für diesen und nicht im Auftrag der beklagten Parteien gehandelt hat, gezahlt. Die beklagten Parteien haben sich im Zuge einer mit dem damaligen Rechtsvertreter geführten Korrespondenz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Eigentümer einer Liegenschaft und Verpächter begehrt in drei vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren von den Beklagten die Zahlung rückständiger Pachtzinse für die Zeit Februar bis August 2003 sowie die Kosten der Errichtung eines Pachtvertrags. Das Klagebegehren im als ersten anhängig gemachten Verfahren (AZ 4 C 898/03h des Erstgerichts) lautet auf Zahlung von insgesamt 2.663,58 EUR (Vertragserrichtungskosten v... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin stellte am 24. 12. 2004 den Antrag auf Annahme der gerichtlichen Hinterlegung eines monatlichen Geldbetrages von EUR 693,84 gemäß § 1425 ABGB bis zur Erzielung einer Einigung zwischen ihr und der Erlagsgegnerin. Die Erlegerin stellte am 24. 12. 2004 den Antrag auf Annahme der gerichtlichen Hinterlegung eines monatlichen Geldbetrages von EUR 693,84 gemäß Paragraph 1425, ABGB bis zur Erzielung einer Einigung zwischen ihr und der Erlagsgegnerin. Dazu brach... mehr lesen...
Begründung: Die Erleger haben ihre Mietzinse wegen ungeklärter Rechtslage bei Gericht hinterlegt, weil sowohl der Erst- als auch die Zweiterlagsgegnerin Anspruch auf die Mietzinse erhoben haben. Nach rechtskräftiger Beendigung sämtlicher Prozesse zugunsten des Ersterlagsgegners beantragte dieser, die erlegten Beträge an ihn zu überweisen. Der Ersterlagsgegner ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, auf der das Haus errichtet ist, in dem die beiden Erleger Mieter sind. D... mehr lesen...
Begründung: Edith D***** ist grundbücherliche Eigentümerin von 39/613 (B-LNr 4), 52/613 (B-LNr 17) und 175/613 (B-LNr 20) Anteilen der Liegenschaft EZ 2205 Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an den Wohnungen Top Nr 5, 6 und 2. Zu B-LNr 17 und B-LNr 20 ist jeweils ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. Der Antragsteller begehrte hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNr 4, B-LNr 17 und 20 die Vormerkung seines Eigentumsrechts unter Vorlage von Anboten zur Ü... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende Rechtsanwalt vertrat den Erblasser der Verlassenschaft (Erlagsgegnerin) in einem Oppositionsprozess gegen seinen unterhaltsberechtigten Sohn. Der Prozess wurde mit dem Vergleich vom 21. 3. 2000 beendet. Die Parteien erklärten, dass der Unterhaltsanspruch des Oppositionsbeklagten mit 1. 8. 1997 erloschen sei. Der Kläger verpflichtete sich, den Betrag von 20.000 S (1.453,46 EUR), der sich aufgrund vorgängiger Lohnexekutionen bei der Pensionsversicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Gesellschafter und Geschäftsführer einer Finanz- und Anlagenberatungsgesellschaft m.b.H. Zwischen März und Dezember 1999 erhielt er vom Kläger mehrere Darlehen in einer Gesamtsumme von S 500.000,-- bis S 600.000,-- in bar. Der Vater verwendete die ihm vom Kläger als persönliche Darlehen übergeben Beträge für die Finanz- und Beratungsgesellschaft m.b.H. Anlässlich der Darlehensgewährungen wurde keine Verzinsung und keine Fälligkeit für d... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin beantragte, die Pensionsabfindung sowie die Abfertigung des Zweiterlagsgegners - über sein Vermögen wurde am 10. Juli 2003 das noch anhängige Schuldenregulierungsverfahren eröffnet - von 4,1 Mio S bei Gericht zu hinterlegen (§ 1425 ABGB), weil ihr mit der von der Ersterlagsgegnerin erwirkten einstweiligen Verfügung die Auszahlung der genannten Summe verboten worden sei und ihr mit einer weiteren von einer Versicherungsgesellschaft erwirkten einstweiligen... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22. 7. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin "den von ihr erlegten Betrag von 398,82 EUR als Bestandzins für Juli 2003 betreffend die Wohnung top Nr 23+24 im Hause *****" zu Gericht anzunehmen und einen Verwahrungsauftrag zu erlassen. Sie sei Hauptmieterin dieser Wohnung. Die Antragsgegnerinnen seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft und verweigerten die Annahme der Zahlung des Mietzinses von 398,82 EUR für Juli 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und erbrachte für die Beklagte auf Grund eines mit ihr geschlossenen Vertrags Leistungen. Mit seiner am 15. 7. 2002 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten Zahlung des restlichen Entgelts von 14.690,94 EUR sA zunächst an sich und zuletzt zu Handen der T***** ***** Bank AG. Letzterer sei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 3. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurde ua die Entschädigung der nunmehrigen Erlagsgegner für eine im Zuge der Errichtung der Landesstraße Nr 379 erfolgte Enteignung mit EUR 72.965,70 bestimmt. Dieser Betrag wurde gemäß § 50 Abs 4 des Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetzes 1964 (LStVG 1964) iVm § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt, weil die Erlagsgegner, die eine höhere Entschädigung forderten, zunächst seine Annahme verweigert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass es sich zur Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG 1994 zwar auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu 8 Ob 2244/96z habe stützen können, dass aber zufolge der gegenteiligen Entscheidung zu 3 Ob 102/92 nicht von einer einheitlichen oberstgerichtlichen Rechtsprechung gesprochen werden könne. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIEO §307
Rechtssatz: Nur die beim Exekutionsgericht gerichtlich erlegten Beträge sind im Verfahren nach § 307 EO - die lex specialis zu § 1425 ABGB - zu verteilen, für die nach § 1425 ABGB beim Erlagsgericht erlegten Beträge entscheidet zwischen mehreren Erlagsgegnern das einvernehmlich oder im Prozess (Klage auf Zustimmung zur Ausfolgung gegen alle übrigen Erlagsgegner) zu klärende bessere Recht an der oder auf die erlegte ... mehr lesen...
Begründung: Der (Rechtsvorgängerin der) betreibenden Partei wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Jänner 1994 gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 195.694 S = 14.221,64 EUR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des dem Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich (Bund) und Landesgericht für Strafsachen Wien zustehenden Anspruchs auf Herausgabe bestimmter hinterlegter bzw. verwahrter - gem... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurde die Entschädigung der nunmehrigen Erlagsgegnerin für eine im Zuge der Errichtung der Landesstraße Nr 379 erfolgte Enteignung mit EUR 16.162,92 bestimmt. Dieser Betrag wurde gemäß § 50 Abs 4 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 (Stmk. LStVG 1964) iVm § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt, da nach dem Vorbringen des den Erlag beantragenden Landes ua mit der Erlagsgegnerin als Liege... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurde die Entschädigung der nunmehrigen Erlagsgegnerin für eine im Zuge der Errichtung der Landesstraße Nr 379 erfolgte Enteignung mit EUR 53.198,10 bestimmt. Dieser Betrag wurde gemäß § 50 Abs 4 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 (Stmk. LStVG 1964) iVm § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt, da nach dem Vorbringen des den Erlag beantragenden Landes ua mit der Erlagsgegnerin als Liege... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.5. 2002 wurde die Entschädigung der nunmehrigen Erlagsgegner für eine im Zuge der Errichtung der Landesstraße Nr 379 erfolgte Enteignung mit je EUR 35.058,42 (zusammen EUR 70.116,34) bestimmt. Dieser Betrag wurde gemäß § 50 Abs 4 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 (Stmk LStVG 1964) iVm § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt, da nach dem Vorbringen des den Erlag beantragenden Landes ua mit den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurde die Entschädigung des nunmehrigen Erlagsgegners für eine im Zuge der Errichtung der Landesstraße Nr 379 erfolgte Enteignung mit EUR 139.012,74 bestimmt. Dieser Betrag wurde gemäß § 50 Abs 4 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 (LStVG 1964) iVm § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt, weil der Erlagsgegner, der eine höhere Entschädigung forderte, zunächst seine Annahme verweigerte. ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer Enteignung bestimmte die Landesregierung des Erlegers die Höhe der dem Erlagsgegner gebührenden Entschädigung mit EUR 98.406,14. Dieser Betrag wurde gerichtlich hinterlegt, weil der Erlagsgegner mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden war und - so das Vorbringen des Erlegers - deren Annahme verweigerte. Der Erlagsgegner erklärte, den Erlag als Teilzahlung anzunehmen, und ersuchte um Ausfolgung durch Überweisung auf ein Bankkonto; ein Antrag auf N... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger ist Untermieter eines Geschäftslokals. Er erlegt schon seit 9. 5. 1983 die monatlichen Mietzinse. In den Erlagsberichten scheinen wechselnde Erlagsgegner auf, in zahlreichen Fällen erfolgte der Erlag nur zugunsten des Ersterlagsgegners und der Zweiterlagsgegnerin. Das Erstgericht gab den Ausfolgungsanträgen des Ersterlagsgegners und der Zweiterlagsgegnerin statt, bewilligte Überweisungen aufgrund von Exekutionen und verfügte die Auszahlung der jeweils verbl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VB
Rechtssatz: Prätendent kann nur derjenige sein, der die "gleiche" Forderung für sich geltend macht. Von mehreren Forderungsprätendenten darf nur dann gesprochen werden, wenn fraglich ist, wem von mehreren Personen, die die Gläubigerstellung beanspruchen, eine bestimmte existierende Forderung zusteht. Wird ein Erlagsgesuch damit begründet, es liege ein Prätendentenstreit vor, so muss dies zumindest schlüssig dargelegt werden.... mehr lesen...
Begründung: Die Erleger pachteten ursprünglich von der Ersterlagsgegnerin eine Landwirtschaft. Die Ersterlagsgegnerin übertrug dann mit Gutsübergabevertrag vom 12. März 2002 das Pachtobjekt dem Zweiterlagsgegner ins Eigentum, wobei sich die Ersterlagsgegnerin ein Fruchtgenussrecht vorbehielt. In der Folge forderte der Zweiterlagsgegner die Erleger zur Zahlung des Bestandzinses auf, woraufhin die Erleger einen Antrag bei Gericht einbrachten, den Betrag in Höhe von EUR 21.075,12 (g... mehr lesen...