Entscheidungen zu § 1397 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-30 von 41

TE OGH 2010/12/22 9ObA118/10h

Begründung: Der Kläger war ab 9. 1. 1995 als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei beschäftigt und als Straßenbahnfahrer tätig. Mit Schreiben vom 26. 5. 2004 wurde er zum 31. 8. 2004 gemäß § 42 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (VBO) 1995 gekündigt. Mit Feststellungsklage vom 4. 6./14. 7. 2004 zu 21 Cga 184/04p des Arbeits- und Sozialgerichts Wien begehrte er die Feststellung, dass das mit Dienstvertrag vom 9. 1. 1995 begründete Dienstverhältnis zwischen ihm und der bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.2010

TE OGH 2010/3/24 3Ob246/09m

Entscheidungsgründe: Zu 1. Infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz berichtigte bereits das Erstgericht mit Beschluss vom 7. Mai 2009 (ON 25) die Parteienbezeichnung der beklagten Partei auf die „Reinisch und Wisiak Rechtsanwälte GmbH als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen des ursprünglichen Beklagten“ und erklärte das Verfahren über Antrag der klagenden Partei als fortgesetzt. Das Berufungsgericht gab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.2010

TE OGH 2008/8/5 8Ob70/08i

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Entscheidung | OGH | 05.08.2008

RS OGH 2007/4/23 4Ob44/07k

Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Löst der Geldgeber bei einer Drittfinanzierung mittels Darlehenskonstruktion die Kaufpreisforderung im Einvernehmen mit dem Verkäufer ein, so haftet der Verkäufer mangels ausdrücklicher Vereinbarung jedenfalls dann nicht für die Einbringlichkeit der Forderung, wenn die Entscheidung über die Kreditvergabe allein durch den Geldgeber getroffen wurde. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.2007

RS OGH 2007/4/23 4Ob44/07k

Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des drittfinanzierten Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 44/07k Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 44/07k Veröff: SZ 2007/62 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.2007

TE OGH 2007/4/23 4Ob44/07k

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Entscheidung | OGH | 23.04.2007

TE OGH 2006/7/26 3Ob232/05x

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Entscheidung | OGH | 26.07.2006

TE OGH 2006/3/29 7Ob269/05t

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Entscheidung | OGH | 29.03.2006

TE OGH 2004/4/15 8ObA105/03d

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Entscheidung | OGH | 15.04.2004

RS OGH 2004/4/15 8ObA105/03d, 9ObA118/10h, 8ObA21/12i, 8ObA55/18y, 8ObA62/18b, 9ObA81/20g

Norm: ABGB §1497 III
Rechtssatz: Die Feststellungsklage unterbricht die Verjährung nur hinsichtlich des geltend gemachten Rechtsverhältnisses und der daraus abgeleiteten Ansprüche. Ein vom Dienstnehmer erhobenes Begehren auf Feststellung des Fortbestandes des Dienstverhältnisses unterbricht die Verjährung nicht hinsichtlich der aus der Beendigung des Dienstverhältnisses abgeleiteten Ansprüche. Um Verfristung oder Verjährung zu verhindern, ist e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.2004

TE OGH 2003/5/28 7Ob83/03m

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Entscheidung | OGH | 28.05.2003

TE OGH 2002/10/9 7Ob171/02a

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Entscheidung | OGH | 09.10.2002

TE OGH 2000/3/30 2Ob68/00i

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Entscheidung | OGH | 30.03.2000

TE OGH 1997/7/9 3Ob20/97f

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Entscheidung | OGH | 09.07.1997

TE OGH 1995/8/30 3Ob520/94(3Ob559/95)

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Entscheidung | OGH | 30.08.1995

RS OGH 1995/8/30 3Ob520/94 (3Ob559/95)

Norm: ABGB §932 IIIAABGB §932 IVABGB §932 VABGB §933 IABGB §933 IIABGB §1397
Rechtssatz: An Gewährleistungsbehelfen kommen im Fall der entgeltlichen Abtretung von Anteilsrechten an einer GmbH nach § 932 f ABGB grundsätzlich neben Wandlung und Preisminderung auch Verbesserungsansprüche und Nachtragsansprüche in Betracht (so schon ecolex 1991, 24). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Unternehmensanteilen beträgt drei Jahre; für Sachmängel begi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1995

RS OGH 1991/12/17 4Ob568/91

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: Nur der Schlußteil des § 1397 ABGB enthält noch ein im Verhältnis zur lex Anastasiana modifizierte Haftungsbeschränkung des Zedenten, welcher dem Übernehmer der Forderung (Neugläubiger) nie für mehr haftet, als er von ihm erhalten darf. Entscheidungstexte 4 Ob 568/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 568/91 Veröff: EvBl 1992/100 S 445 = SZ 64... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

TE OGH 1990/9/6 6Ob564/90

Entscheidungsgründe: Die Kläger begehrten S 730.000,-- sA als restliches Abtretungsentgelt mit dem Vorbringen, sie hätten mit notariellem Abtretungsvertrag vom 4.Mai 1988 sämtliche Einlagen bei der Firma P.M. Mounier & Co an die beklagte Partei um den Betrag von S 24,730.000,-- abgetreten. Der gesamte Abtretungspreis sei bis spätestens 18.Mai 1988 zur Zahlung fällig gewesen. Der Klagsbetrag hafte noch unberichtigt aus. "Die Angelegenheit Fernet Branca" (gemeint sind Vertretung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1990

RS OGH 1990/9/6 6Ob564/90, 3Ob20/97f, 2Ob68/00i, 3Ob232/05x, 10Ob21/08y, 4Ob44/11s, 5Ob136/12d

Norm: ABGB §922ABGB §1397
Rechtssatz: Die allgemeinen Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB sind auch auf den Forderungserwerb anwendbar, soweit nicht Sonderregeln vorgehen. Entscheidungstexte 6 Ob 564/90 Entscheidungstext OGH 06.09.1990 6 Ob 564/90 Veröff: RdW 1991,12 = ecolex 1991,24 3 Ob 20/97f Entscheidungstext OGH 09.07.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1990

TE OGH 1981/7/13 6Ob604/81

Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Ausfolgung des beim Bezirksgericht Innsbruck zu 4 Nc 88/79 erliegenden Betrages von 80 476 S samt Anhang an die Klägerin einzuwilligen. Sie brachte vor, die Firma M OHG habe zu Jahresende 1978 von der F-Werbung den Auftrag erhalten, 1000 Mini-Rucksäcke im Werte von 70 000 S zuzüglich 18% Umsatzsteuer, zusammen daher im Werte von 82 600 S, zu liefern. Zur Abwicklung dieses Geschäftes habe die Klägerin der Firma M OHG eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1981

RS OGH 1980/3/5 1Ob538/80

Norm: ABGB §1392 AABGB §1395ABGB §1396ABGB §1397
Rechtssatz: Die Mitteilung eines Factors, daß alle Forderungen aus einem Geschäftsbetrieb an ihn übertragen wurden, der Schuldner habe den auf den Fakturen angebrachten Übertragungsvermerk zu beachten, kann der Schuldner dahin verstehen, daß nur jene Forderungen als an den Factor übertragen gelten, deren Fakturen den Zessionsvermerk tragen. Der Schuldner, der auf Grund einer nicht mit einem Zessi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1980

TE OGH 1980/3/3 1Ob538/80

Anfang September 1977 bestellte die Beklagte bei Josef N in Innsbruck Fenster, Fensterläden und Türen zum Preis von 41 800 S. Josef N hatte mit der klagenden Partei einen Factoring-Vertrag abgeschlossen, wonach er alle Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb an die klagende Partei übertrug, wogegen die klagende Partei Josef N nach Übermittlung einer Zweitschrift der dem Kunden ausgestellten Rechnung 75% der Rechnungssumme ausbezahlte. Auch die Forderung des Josef N aus dem mit der Beklag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.1980

RS OGH 1978/5/30 5Ob687/77

Norm: ABGB §37 C1ABGB §1395ABGB §1397
Rechtssatz: Kommt nach erfolgter Abtretung einer Forderung dem Altgläubiger die Zahlung zu, ist der Ausfolgeanspruch des Neugläubigers kollisionsrechtlich nach dem für den Abtretungsvertrag maßgebenden Sachrecht zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 687/77 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 687/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/5/30 5Ob687/77

Norm: ABGB §1395ABGB §1397KO §1KO §44
Rechtssatz: Wenn dem Masseverwalter eine auf Tilgung einer abgetretenen Forderung gerichtete Zahlung zukommt und er den Betrag in Sonderverwaltung nimmt, ist es für den Herausgabeanspruch des Neugläubigers gleichgültig, ob die Forderung zahlungshalber oder nur zur Sicherung seiner Forderungen aus der Kreditgewährung abgetreten wurde. Ist die Forderung zahlungshalber abgetreten worden, hat der Neugläubiger e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/5/30 5Ob687/77

Norm: ABGB §1395ABGB §1397
Rechtssatz: Aus der bei entgeltlicher Abtretung bestehenden Gewährleistunspflicht ergibt sich, daß für den Fall, daß nach erfolgter Abtretung die auf Tilgung dieser Forderung gerichtete Zahlung dem Altgläubiger zukommt, dieser verpflichtet ist, das Empfangene auch dem Neugläubiger auszufolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 687/77 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1975/3/20 6Ob15/75, 1Ob655/82, 6Ob296/05f, 7Ob13/09a

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: Ob der Zessionar im Rahmen seiner ernstlichen Bemühungen zur Einziehung der abgetretenen Forderung auch zur Klageführung verpflichtet ist, kann nur nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden. Eine voraussichtlich aussichtslose Klageführung kann jedoch nicht verlangt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 15/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 6 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1975

RS OGH 1971/8/26 1Ob222/71, 8Ob596/85

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: Nach § 1397 ABGB zweiter Satz ABGB ist bei einer entgeltlichen Forderungsabtretung vom Überträger im Zweifel nicht nur für die Richtigkeit, sondern auch für die Einbringlichkeit der abgetretenen Forderung zu haften. Diese an eine dreijährige Verjährungsfrist gebundene Haftung kann aber vertraglich ausgeschlossen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 222/71 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1971

TE OGH 1970/4/14 8Ob78/70

Die Klägerin hat dem Erstbeklagten im Dezember 1967 ein Darlehen von 355.000 S zum Ankauf eines Lastkraftwagens gewährt. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte haben für die Verpflichtung des Erstbeklagten aus dem Darlehensvertrag die Mithaftung als Solidarschuldner übernommen und sich verpflichtet, zusammen mit dem Erstbeklagten die sich aus dem Darlehensbetrag und den Kreditgebühren ergebende Schuld von 440.460 S ab 15. Jänner 1968 in 36 Monatsraten zu tilgen. Zur Sicherung dieser ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.04.1970

RS OGH 1970/4/14 8Ob78/70

Norm: ABGB §1393 AABGB §1397
Rechtssatz: Besteht die zahlungshalber zedierte Forderung überhaupt nicht zu Recht (hier Forderung gegen Versicherer wegen Versicherungsbetruges) und muß deshalb das Geleistete vom Zessionar dem Zessus zurückgestellt werden, ist die zedierte Forderung nicht durch Bezahlung untergegangen und der Zessionar nicht auf Gewährleistungsansprüche beschränkt; der Zessionar kann vielmehr auf seine ursprüngliche Forderung gege... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1970

RS OGH 1965/3/2 8Ob25/65

Norm: ABGB §1295 IIf7aABGB §1397ABGB §1423
Rechtssatz: Die Haftung des Zedenten für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der abgetretenen Forderung wird bei Einlösung der Forderung durch den Zessionar mit Zustimmung des Zessus auf den Fall des Betruges beschränkt. Entscheidungstexte 8 Ob 25/65 Entscheidungstext OGH 02.03.1965 8 Ob 25/65 Veröff: JBl 1965,520 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1965

Entscheidungen 1-30 von 41