Norm
ABGB §932 IIIARechtssatz
An Gewährleistungsbehelfen kommen im Fall der entgeltlichen Abtretung von Anteilsrechten an einer GmbH nach § 932 f ABGB grundsätzlich neben Wandlung und Preisminderung auch Verbesserungsansprüche und Nachtragsansprüche in Betracht (so schon ecolex 1991, 24). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Unternehmensanteilen beträgt drei Jahre; für Sachmängel beginnt sie jedenfalls mit der Übertragung der Gesellschafterstellung bzw erwarben mehrere Personen sämtliche Anteile, mit der Übergabe des Unternehmens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087575Dokumentnummer
JJR_19950830_OGH0002_0030OB00520_9400000_005