RS OGH 1995/8/30 3Ob520/94 (3Ob559/95)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1995
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Norm

ABGB §932 IIIA
ABGB §932 IV
ABGB §932 V
ABGB §933 I
ABGB §933 II
ABGB §1397

Rechtssatz

An Gewährleistungsbehelfen kommen im Fall der entgeltlichen Abtretung von Anteilsrechten an einer GmbH nach § 932 f ABGB grundsätzlich neben Wandlung und Preisminderung auch Verbesserungsansprüche und Nachtragsansprüche in Betracht (so schon ecolex 1991, 24). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Unternehmensanteilen beträgt drei Jahre; für Sachmängel beginnt sie jedenfalls mit der Übertragung der Gesellschafterstellung bzw erwarben mehrere Personen sämtliche Anteile, mit der Übergabe des Unternehmens.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 520/94
    Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 520/94
    Veröff: SZ 68/152

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087575

Dokumentnummer

JJR_19950830_OGH0002_0030OB00520_9400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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