Der erstrichterliche Beschluß wurde vom Rekursgericht teils bestätigt, teils aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof hob den aufhebenden Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses auf. Rechtliche Beurteilung Begründung: Am 30. Oktober 1947 (beim Bezirksgericht Innere Stadt eingelangt am 3. November 1947) begehrte der minderjährige H. H., vertreten durch das Städtische Bezirksjugendamt für den II. Bezirk, dem außerehelichen Kindesvater Th. W. mit Wirkung vom 1. Nove... mehr lesen...