Norm: ABGB §1299 A2ZPO §359GebAG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Aufgabe des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist es, selbst den Gutachtensauftrag kritisch zu hinterfragen, seine Terminologie klarzustellen und den Beurteilungsgegenstand eindeutig abzugrenzen. Es ist auch seine Aufgabe, allenfalls notwendige weitere Unterlagen beizuschaffen und die allfällige Durchführung eines Ortsaugenscheins oder von Beweisaufnahmen anzuregen, die zur Durchf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2ZPO §357 Abs2GebAG 1975 §25
Rechtssatz: Aus § 25 GebAG ist abzuleiten, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten grundsätzlich so abgefasst sein soll und muss, dass eine mündliche Erörterung nicht notwendig ist. Der gerichtliche Sachverständige darf daher keineswegs darauf vertrauen, dass er sein Gutachten ohnehin bei einer mündlichen Erörterung noch ergänzen, richtigstellen, überarbeiten oder vervollständigen kann. Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2
Rechtssatz: Eine Haftung nach allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts gilt auch für alle den Parteien verursachten Schäden, die durch ein wenn auch letztlich nicht der Entscheidung des Gerichts zu Grunde gelegtes Gutachten entstehen, das sich im Laufe des Verfahrens als unrichtig und mangelhaft herausstellt und daher der Entscheidung nicht zu Grunde gelegt werden kann. Der gerichtliche Sachverständige haftet dann den Proz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der damals hauptberuflich als Arbeitsinspektor tätig und als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet „Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz" in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen war, wurde im Oktober 2001 in einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt zum Sachverständigen zur Befundung diverser behaupteter Mängel einer von der klagenden Partei verkauften Laserschneidemaschine bestellt. N... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Klaus J*****, vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Dr. Iris Harrer-Hörzinger, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Prof. Haslinger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger unterzog sich am 31. 8. 2006 im Krankenhaus B*****, dessen Rechtsträgerin die Beklagte ist, einer lege artis durchgeführten Operation im Bauchraum. Als typische Folge einer solchen Operation bildete sich beim Kläger eine Bride (Verwachsungsstrang). Die vor der Operation erfolgte Aufklärung über die häufigsten möglichen Komplikationen blieb insoweit unvollständig, als der Kläger nicht über postoperative Folgen wie „Verwachsungen und Briden“ aufgeklärt ... mehr lesen...
Begründung: Im September 2001 schloss die damals 79jährige Kusine des Klägers (in der Folge: Anlegerin) über Vermittlung der beklagten Bank mit der Allgemeinen Versicherungsdienst GmbH (in der Folge: AVD) die „Kauf- und Treuhandvereinbarung AVD-Portfolio" Beil ./A. Mit dieser Vereinbarung kaufte die Anlegerin von der GmbH um 5 Mio ATS (zuzüglich 125.000 ATS Einstiegsgebühren) Miteigentumsanteile an britischen Er- und Ablebensversicherungspolizzen, und zwar 15 Portfolios mit im Jahre... mehr lesen...
Begründung: Im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren AZ 3 C 49/03v des Bezirksgerichts Innsbruck (1. Vorverfahren) wurde festgestellt, dass ein am 21. September 1969 geborenes, näher genanntes Mädchen kein eheliches Kind des ehelichen Scheinvaters ist; das Urteil erwuchs am 6. Februar 2004 in Rechtskraft. Im Folgeprozess AZ 27 C 30/04b des Bezirksgerichts Innsbruck (2. Vorverfahren) wurde festgestellt, dass der nunmehrige Kläger der biologische Vater des Kindes ist; dieses Urteil erw... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich seiner Ehescheidung im Einvernehmen schloss der Kläger mit seiner Ehegattin einen - vom Richter formulierten - Vergleich über die Scheidungsfolgen. Dieser enthielt unter anderem die Bestimmung, dass die Ehegattin ihren Hälfteanteil an einer Liegenschaft an den Kläger übergibt. Nach Abschluss des Scheidungsvergleichs und bevor der Kläger seinen Eigentumserwerb grundbücherlich durchführen ließ, wurde auf dem Hälfteanteil der Ehegattin ein exekutives Pfandrecht z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begab sich zur Abklärung einer Verhärtung in ihrer linken Brust in das Krankenhaus der Beklagten. Dort wurde von einem für die Beklagte tätigen Arzt eine Feinnadelbiopsie durchgeführt. Dabei gelangte infolge eines zu tiefen Stichs Luft in den Brustkorb der Klägerin (sog Pneumothorax), was zu starker Atemnot und stechenden Schmerzen führte. Die Klägerin begehrte von der Beklagten Schmerzengeld von 4.500 EUR sowie Kostenersatz für Haushaltshilfe und Nebenspese... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Schadenersatz, weil der Beklagte (dessen Konzipient, für den er einzustehen habe) mehrfach seine Pflichten aus einer Treuhandvereinbarung verletzt habe. Die Klägerin macht dem Beklagten im Wesentlichen folgende - in der Revision noch aufrecht erhaltene und nicht gegen das Neuerungsverbot verstoßende - Vorwürfe: - aus der Erklärung des Verkäufers vom 20. Jänner 1998 habe sich ergeben, dass er trotz Nichtzahlung des Kaufpreises keine Einwände gegen e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erlitt am 12. 8. 2003 in Griechenland einen Ermüdungsbruch des rechten Fersenbeines und wurde nach ihrer Rückkehr nach Österreich im Krankenhaus der beklagten Partei behandelt. Sie begehrt von der beklagten Partei mit der Behauptung einer ärztlichen Fehlbehandlung Schadenersatz (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang und diverse Nebenkosten) sowie die Feststellung der Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Ereignis vom 12. 8. 2003. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei 1) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1203 Wien, Webergasse 4, 2) Niederösterreichische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65-67, vertreten durch D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Durch die schriftliche Mitteilung des Projektleiters an das Arbeitsinspektorat über die Verantwortlichkeit seines Dienstnehmers als Baustellenkoordinator ist eine schriftliche Bestellung des Baustellenkoordinators gemäß § 3 Abs 6 BauKG erfolgt. Kennt der Bestellte diese Urkunde und übernimmt er auch tatsächlich Koordinationsaufgaben auf der Baustelle, dann hat der Koordinator seiner Bestellung im S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Derjenige, der die Aufgabe als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für die sachgerechte Erledigung seiner Aufgaben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z 7 Ob 218/19p Entscheidungstext OGH 27.05.2020 7 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben am 21. 6. 2004 zu 38 Se 92/04i des Landesgerichts Linz einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers gestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 26. 8. 2004 wurde dieser Antrag - mittlerweile rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger begehrt die Zahlung des Betrags von 20.460 EUR sA mit der Behauptung, der Konkurseröffnungsantrag sei mutwillig, rechtsmissbräuchlich und in Schädigungsabsicht gestellt worden. Es habe kein... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war mehrere Jahre lang und jedenfalls bis Ende des Geschäfts- bzw Kalenderjahrs 2000 steuerliche Vertreterin der Peter F***** GmbH, deren Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Kläger bis 2000 war; ab diesem Zeitpunkt war er Alleingesellschafter. Im Jahr 2001 wurde die Gesellschaft in das Einzelunternehmen des Klägers umgewandelt; nach dieser Umwandlung wechselte der Kläger den Steuerberater. Während der steuerlichen Vertretung der Gesellschaft ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, vertreten durch tusch.flatz.dejaco.rechtsanwälte gmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei Gertruda B*****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 11. 2004 ereignete sich in S***** ein Verkehrsunfall, an welchem Sabine N***** mit ihrem PKW Audi A80 Avant sowie Sonja K*****, die das Alleinverschulden am Verkehrsunfall trifft, mit ihrem bei der G***** AG (in der Folge immer: Versicherung) haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Das Fahrzeug Audi A80 Avant wurde in der Werkstatt des Klägers von einem Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Der entstandene Streifschaden an der rechten Seite ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Walter S*****, vertreten durch Dr. Albert Heiss, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. Mag. (FH) Martin G*****; 2. Dr. Matthias K*****, und 3. B***** GmbH, *****, alle vertreten durch B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Fabio L*****, vertreten durch Dr. Gunter Griss und Dr. Peter Griss, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Steuer-Beratung G***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Martina Weirer, Rechtsanwältin in Graz, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3eABGB §1295 Ia3fABGB §1295 IIcABGB §1299 BABGB §1302 AABGB §1304 AABGB §1304 FABGB §1311 Ia
Rechtssatz: Verursachen eine körperliche Vorschädigung des Patienten und ein ihr nachfolgender ärztlicher Behandlungsfehler einen bestimmten Gesamtschaden, der durch keine dieser Ursachen allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeigeführt werden konnte, so haftet der Arzt nicht für die Folgen einer schon vor Behandlungsbeginn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3fABGB §1295 Ia5ABGB §1295 IIcABGB §1299 BABGB §1325 E1ABGB §1325 E3
Rechtssatz: Hat ein Behandlungsfehler nur ein Maß an körperlichen Schmerzen verursacht, das mit dem im Fall sachgerechter Behandlung identisch ist, hat der rechtswidrig Handelnde für den Schaden nicht einzustehen. Er haftete nur für ein Mehr an Schmerzen. Entscheidungstexte 4 Ob 78/08m Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIcABGB §1299 B
Rechtssatz: Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden. Ein Verdienstentgang der Mutter, der durch die Pflege des wegen eines Behandlungsfehlers bei d... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §146cABGB §154 Abs1 GABGB §1299 B
Rechtssatz: Fehlt einem Patienten die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist Aufklärungsadressat jene Person, die an Stelle des Patienten berufen ist, in eine ärztliche Behandlungsmaßnahme einzuwilligen. Im Fall eines Minderjährigen ist es die mit der gesetzlichen Vertretung in Pflege- und Erziehungsangelegenheiten betraute Person. Sind beide Elternteile Obsorgeträger, so genügt die Zustimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Stadt Wien ist als Rechtsträger der Ignaz S*****klinik dem Rechtsstreit als Nebenintervenientin auf Seiten des Beklagten beigetreten. Die Zweitklägerin ist seit August 1991 Patientin des Beklagten. Der Erstkläger ist ihr am 29. 5. 2000 geborener Sohn. Am 25. 5. 1997 hatte die damals noch nicht privatkrankenversicherte Zweitklägerin das erste Kind - Peter - in der S*****klinik entbunden. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb von einer KG eine Liegenschaft um 14,3 Mio S und entrichtete in diesem Zusammenhang die Grunderwerbssteuer in Höhe von 500.500 S (36.372,75 EUR). Die Gesellschafter der Klägerin gründeten in der Folge eine weitere GmbH (in der Folge: Vermietungs-GmbH). Der Kaufvertrag zwischen der Klägerin und der KG wurde einvernehmlich aufgehoben und am selben Tag ein Kaufvertrag zwischen der KG und der Vermietungs-GmbH über dieselbe Liegenschaft abgeschlo... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, hat die Mutter der Klägerin während ihrer Schwangerschaft mit der Klägerin betreut und am 12. 3. 2001 in der 37. Schwangerschaftswoche die Entbindung mittels einer lege artis vorgenommenen sectio durchgeführt. Die seit ihrer Geburt behinderte Klägerin begehrte 20.000 EUR sA Schmerzengeld sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle zukünftigen Folgen aus dem Geburtsvorgang vom 12. 3. 2001 und den voran... mehr lesen...