Entscheidungen zu § 1274 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2007/9/26 7Ob137/07h

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Entscheidung | OGH | 26.09.2007

TE OGH 2004/5/26 7Ob85/04g

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Entscheidung | OGH | 26.05.2004

TE OGH 1998/10/30 1Ob107/98m

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Entscheidung | OGH | 30.10.1998

RS OGH 1998/10/30 1Ob107/98m, 7Ob85/04g, 7Ob137/07h, 3Ob58/15y

Norm: ABGB §1274
Rechtssatz: Buchmacherwetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen, die aufgrund einer Bewilligung der Landesregierung zur gewerbsmäßigen Vermittlung derartiger Wetten abgeschlossen werden, sind "Staatslotterien" im Sinne des § 1274 ABGB. Demnach ist die Wettschuld eines solchen Buchmachers jedenfalls dann klagbar, wenn sein Vertragspartner den Wettpreis tatsächlich entrichtet oder hinterlegt hat. Unklagbar ist dagegen der von ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1998

RS OGH 1998/10/30 1Ob107/98m

Norm: ABGB §1274B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art15 Abs1
Rechtssatz: Die Regelung der Totalisateur- und Buchmacherwetten fällt gemäß Art 15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder(so schon 5 Ob 2201/96d). Solche Wetten können daher keine Angelegenheit des gemäß Art 10 Abs 1 Z 4 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund vorbehaltenen Monopolwesens oder des Gewerbes gemäß Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG sein.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1998

TE OGH 1997/9/24 5Ob2201/96d

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Entscheidung | OGH | 24.09.1997

RS OGH 1997/9/24 5Ob2201/96d, 1Ob107/98m, 7Ob137/07h, 3Ob58/15y

Norm: ABGB §1271ABGB §1274G betreffend Totalisateurwetten, Buchmacherwetten und Winkelwettwesen allg
Rechtssatz: § 1274 ABGB ist auf Buchmacherwetten, auch wenn sie im Rahmen eines von der Landesregierung bewilligten Unternehmens abgeschlossen werden, nicht anwendbar. Der Wettgewinn ist unklagbar. Entscheidungstexte 5 Ob 2201/96d Entscheidungstext OGH 24.09.1997 5 Ob 2201/96d Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1997

RS OGH 1996/11/26 10Ob504/95, 5Ob2201/96d, 1Ob107/98m, 7Ob137/07h, 3Ob58/15y

Norm: ABGB §1270ABGB §1271ABGB §1274G betreffend Totalisateurwetten, Buchmacherwetten und Winkelwettwesen allg
Rechtssatz: Buchmachersportwetten zählen zu den Wetten im Sinne der §§ 1270 f ABGB, nicht aber zu den "Staatslotterien" im Sinne des § 1274 leg. cit.; letztere Bestimmung ist auch nicht analog auf Buchmachersportwetten anzuwenden. Entscheidungstexte 10 Ob 504/95 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1996

RS OGH 1996/11/26 10Ob504/95, 5Ob2201/96d, 1Ob107/98m, 7Ob85/04g

Norm: ABGB §1274GSpG 1989 §3
Rechtssatz: Der in § 1274 ABGB verwendete Begriff "Staatslotterie" ist in jeder Hinsicht weit zu verstehen; er umfaßt auch sonstige vom Bund veranstaltete Glücksspiele, wie Lotto und Sporttoto und erfordert auch nicht eine unmittelbare Durchführung durch die (staatliche) Glücksspielmonopolverwaltung, sondern erstreckt sich auch auf den konzessionierten Spielveranstalter. Es muß sich dabei aber immer um Glücksspiele ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1996

TE OGH 1996/11/26 10Ob504/95

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Entscheidung | OGH | 26.11.1996

TE OGH 1985/11/21 7Ob644/85

Entscheidungsgründe: Im Kaffeehaus der Beklagten sind Geldspielautomaten aufgestellt, an deren Gewinn die Beklagte mit 45 % beteiligt ist. Erzielt ein Spieler Gewinne, so ist er nach den Spielregeln berechtigt, um den gewonnenen Betrag, der durch den Automaten ausgewiesen wird, im Lokal der Beklagten zu konsumieren. Die Zeche zahlt in diesem Fall der Automatenaufsteller. In Bargeld wird der Spielgewinn nicht ausbezahlt. Am 21. 10. 1983 erzielte der Kläger innerhalb von 12 Stunden un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1985

RS OGH 1985/11/21 7Ob644/85

Norm: ABGB §1271ABGB §1274
Rechtssatz: Lediglich Ansprüche aus staatlich genehmigten Glücksspielveranstaltungen sind einklagbar. Unter dieser Ausnahme fallen nur entweder vom Staat selber durchgeführte oder von ihm ausdrücklich genehmigte Veranstaltungen bezüglich derer entsprechende Pläne vorliegen. Die bloße Aufstellung eines nach den Gesetzen nicht verbotenen Spielautomaten kann nicht als eine staatlich genehmigte Glücksspielveranstaltung im... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1985

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