Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 3.3.1945 gründeten der Vater der Klägerin, KR Franz D*****, und Dr.Heinrich N***** die Firma G***** & Co. Aufgrund des Eintrittes von KR Hans N*****, dem Vater des Beklagten, am 24.3.1948 in die Gesellschaft, wurde der Gesellschaftsvertrag geändert. Letztmalig erfolgte eine einvernehmliche Änderung des Gesellschaftsvertrages per 1.1.1952, wobei die Geschäftsanteile so verändert wurden, daß per 31.12.1965 jeder der drei Gesell... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIgABGB §1180HGB §161
Rechtssatz: § 914 ABGB gilt auch für die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Dabei ist insbesondere der dem Gesellschaftsrecht eigene Treuegedanke unter Bedachtnahme auf die berechtigten Belange aller Beteiligten zu berücksichtigen. Anmerkung Bem: Vgl RS0108891 Entscheidungstexte 3 Ob 2135/96h Entscheidungstext OGH 11.03.1998 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1177ABGB §1178ABGB §1180ABGB §1233
Rechtssatz: Aus § 1180 ABGB ergibt sich, daß bei der Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten nur die Vorschriften der §§ 1177 und 1178 ABGB über Umfang und Form des Vertrages anzuwenden sind, nicht aber die sonstigen Bestimmungen des siebzehnten Hauptstückes über die Erwerbsgesellschaft; die Gütergemeinschaft nach Lebenden zwischen Ehegatten ist keine Erwerbsgesellschaft, weil der Erwerb nicht der Zwe... mehr lesen...