Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreisvereinbarung darf der Unternehmer keine Preiserhöhung fordern, auch wenn das Werk mehr Arbeit oder größere Auslagen erfordert als er vorhergesehen hatte. Er trägt die Gefahr der Mehrarbeit ebenso wie ihm der ganze Nutzen zufällt, wenn sich die Arbeit als billiger oder leichter herausstellt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Pauschalpreisvereinbarung - beiläufige Preisangabe. Pflicht des Unternehmers, erhebliche Abweichung von seiner Preisangabe dem Besteller mitzuteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 32/65 Entscheidungstext OGH 03.03.1965 7 Ob 32/65 7 Ob 156/73 Entscheidungstext OGH 12.09.1973 7 Ob 156/73 Auch ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung des restlichen Entgeltes aus dem Werkvertrage für die Errichtung der von ihnen bestellten Wasserversorgungsanlage in U. zur ungeteilten Hand. Nach dem letzten Stande des erstinstanzlichen Verfahrens werden 20.501.63 S s. A. verlangt. Der Kläger geht vom Gesamtentgelt in der Höhe von 133.879.03 S aus und bringt in Abzug Zahlungen von insgesamt 60.064 S und den Betrag von 51.671.40 S zufolge Zession dieser Teilforderung an Josef ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Bei der Anzeigepflicht kommt es weniger auf die Überschreitung in einzelnen Posten als auf die Überschreitung der Endsumme an. Entscheidungstexte 8 Ob 286/63 Entscheidungstext OGH 29.10.1963 8 Ob 286/63 Veröff: ImmZ 1964,287 = EvBl 1964/319 S 465 5 Ob 34/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1975 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Im Zweifel ist Übernahme der Gewährleistung nicht anzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 182/63 Entscheidungstext OGH 04.07.1963 6 Ob 182/63 10 Ob 82/00g Entscheidungstext OGH 21.05.2001 10 Ob 82/00g Vgl; Beisatz: Dass "ungefähr" mit Kosten in bestimmter Höhe zu rechnen sei, spricht eher gegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170aHGB §381
Rechtssatz: Auch für die zwischen Kaufleuten abgeschlossenen Werkverträge gilt die Bestimmung des § 1170a Abs 2 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 198/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 5 Ob 198/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025501 Im RIS seit 15.06.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Solange der Besteller nicht von der unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages gemäß § 1170 a Abs 2 ABGB verständigt wurde, kann er annehmen, daß sich der Unternehmer an seinen Voranschlag gebunden betrachtet. Entscheidungstexte 6 Ob 82/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 6 Ob 82/61 Veröff: EvBl 1961/247 S 324 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Begehren des klagenden Baumeisters ist nach dem letzten Stand des Verfahrens (S.111/112 und S.152) auf Verurteilung der beklagten Partei - der Firma Franz B*****'s Söhne, "Eisen- und Drahtgewerke", ***** - zur Bezahlung des restlichen Entgeltes von 243.729,42 S samt 9 % Zinsen seit 21.2.1959 für die vom Kläger geleisteten Tiefbauarbeiten zum Einbau einer neuen Turbinenanlage in der Eisenwarenfabrik der beklagten Partei gerichtet. Aus dem Akteninhalt geht her... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um rund Schilling 11.500,- kann bei einem Gesamtbauvorhaben von über Schilling 420.000,- nicht als beträchtlich angesprochen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 450/56 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 7 Ob 450/56 5 Ob 34/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1975 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §1170a
Rechtssatz: Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war. Entscheidungstexte 7 Ob 541/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 541/56 Veröff: EvBl 1957/37 S 70 = JBl 1957,268 ( mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Für einen Kostenvoranschlag ist die Zergliederung der mutmaßlichen Kosten bei ausführlicher Berechnung der einzelnen Ansätze nach Arbeit, Material usw wesentlich. Die Erklärung des Unternehmers, die Arbeiten können nicht höher als ein bestimmter Betrag sein, stellt kein Limit dar. Entscheidungstexte 3 Ob 493/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1ABGB §1170a
Rechtssatz: Der in einer Reparaturwerkstätte angestellte Werkmeister ist zur Vereinbarung von verbindlichen Reparaturpreisen nicht ermächtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 233/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 233/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025244 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Über den Unterschied zwischen einem Pauschalpreis und einem Schätzungsanschlag (summarischen Überschlag). Entscheidungstexte 2 Ob 30/53 Entscheidungstext OGH 08.04.1953 2 Ob 30/53 Veröff: SZ 26/89 2 Ob 386/56 Entscheidungstext OGH 04.07.1956 2 Ob 386/56 Veröff: JBl 1956,526 ... mehr lesen...
Im Zug der zwischen den Streitteilen gepflogenen Verhandlungen über die Wiederherstellung eines dem Beklagten gehörenden beschädigten Bauernwagens erklärte der Kläger, "die Arbeit werde nicht mehr als 800 S kosten, weil das ganze Eisen vorhanden sei." Der Beklagte hat daraufhin die Herstellung des Werkes dem Kläger übertragen, während er diese Arbeit sonst einem anderen Schmiedemeister, der hiefür 800 bis 900 S verlangt hatte, hätte zukommen lassen. Der Kläger verrechnete jedoch dem B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Ein Kostenvoranschlag liegt nicht schon dann vor, wenn der Preis einer größeren Arbeit in verschiedene Teilpauschalpreise aufgegliedert ist, sondern nur bei einer Aufgliederung der Preiserstellung nach Menge, Art, dem Preis des Materials, Entlohnung der erforderlichen Arbeitsstunden, Regiezuschläge usw. Über die Beurteilung von Richtpreisen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Kostenvoranschlag und Warenumsatzsteuer. Entscheidungstexte 3 Ob 296/26 Entscheidungstext OGH 12.05.1926 3 Ob 296/26 Veröff: SZ 8/157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0025517 Dokumentnummer JJR_19260512_OGH0002_0030OB00296_2600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Zur Frage des Kostenvoranschlages bei einem Werkvertrag. Entscheidungstexte 3 Ob 1155/22 Entscheidungstext OGH 26.03.1923 3 Ob 1155/22 Veröff: SZ V/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0025514 Dokumentnummer JJR_19230326_OGH0002_0030OB01155_2200000_0... mehr lesen...