Norm: ABGB §871 BIIABGB §1170a
Rechtssatz: Liegt dem Pauschalpreisvertrag nur eine Baubeschreibung zugrunde, wird ein bei der Anbotstellung erfolgter Kalkulationsirrtum in der Regel nur ein unbeachtlicher Motivirrtum sein, da die Kalkulation nicht offengelegt wurde. Die Kalkulation bleibt in einem solchen Fall Risiko des Auftragnehmers. Liegt dem Pauschalpreisvertrag hingegen ein in Einzelpositionen zergliedertes Leistungsverzeichnis zugrunde,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ABGB §1170a
Rechtssatz: Ist ein Pauschalpreis vereinbart, so ist dem Besteller von vornherein bekannt, welchen Betrag er dem Unternehmer nach Vollendung des Werkes (Teilwerkes) schuldet. Eine gesonderte Rechnungslegung ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 2 Ob 54/99a Entscheidungstext OGH 10.06.1999 2 Ob 54/99a 2 Ob 15... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Pauschalpreisvereinbarungen sind auch bei erheblicher Überschreitung oder Unterschreitung der Kosten der übernommenen Arbeiten grundsätzlich verbindlich. Kommt es aber nachträglich zu Änderungen des vereinbarten Leistungsinhalts, so wirken sich diese auch auf die Höhe des Pauschalpreises aus. Der Besteller schuldet für die in Abänderung des Vertragsinhalts zu erbringenden Mehrleistungen ein angemessenes Entgelt, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 8.7.1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand, ihr 489.968,01 S samt Anhang zu zahlen. Sie brachte vor, sie habe der erstbeklagten Partei - die zweitbeklagte Partei sei Komplementärin der erstbeklagten Partei und hafte daher mit dieser zur ungeteilten Hand - am 10.1.1980 den Auftrag zur Ausführung der sanitären Anlagen für das Bauvorhaben Völs, Wolkensteinstraße... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170a
Rechtssatz: Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich (so auch EvBl 1986/27). Entscheidungstexte 4 Ob 511/88 Entscheidungstext OGH 12.04.1988 4 Ob 511/88 ... mehr lesen...