Norm: ABGB §1162c
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1162c ABGB findet auch auf die der GewO 1859 unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 87/01m Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 87/01m 9 ObA 76/03x Entscheidungstext OGH 25.06.2003 9 ObA 76/03x 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bABGB §1162cAngG §32
Rechtssatz: Das Gericht kann einem Arbeitnehmer, der - weil er rechtmäßig entlassen wurde - aus § 1162b ABGB für sich keine Ansprüche ableiten kann, bei einem mitwirkenden Verschulden des Arbeitgebers Kündigungsentschädigung, sonstigen Schadenersatz, Abfertigung und Urlaubsentschädigung auf der Grundlage des § 1162c ABGB (in aller Regel teilweise) zusprechen (anspruchsbegründende Wirkung des Vorteilsausgleic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cZPO §273AngG §32GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Jeden Arbeitnehmer, der einen ihm bekannten Rechtfertigungsgrund für ein an sich pflichtwidriges Verhalten dem Arbeitgeber trotz bestehender Möglichkeit nicht (rechtzeitig) bekannt gibt, trifft grundsätzlich ein Mitverschulden an seiner Entlassung, wenn sie der Arbeitgeber bei Kenntnis des Rechtfertigungsgrundes aller Voraussicht nach nicht ausgesprochen hätte. Dieses ist nach § 27... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cHVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §23 Abs2
Rechtssatz: § 1162 c ABGB dient nicht dazu, im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung die den Arbeitgeber aus diesem Grund treffenden Rechtsfolgen zu mindern. Das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers kann hier nicht in einem zum Entlassungsausspruch nicht ausreichenden Verhalten, sondern muss in einem davon unabhängigen, zusätzlichen für diesen Ausspruch kausalen Verhalten liegen. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf und Ing. Robert Eheim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei N***** T*****, Arbeiter, ***** vertreten durch *****, Referent der Kammer fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Martin Meches und Renate Csörgits als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** P*****, Arbeiterin, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32
Rechtssatz: Die Anwendung des § 32 AngG setzt die ausdrückliche Einwendung des Mitverschuldens des berechtigt vorzeitig Austretenden nicht voraus; ein entsprechendes Tatsachenvorbringen reicht aus. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 39/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 39/91 8 ObA 116/98m Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Soweit die Rekurswerberin ins Treffen führt, sie habe im Hinblick auf die Abweisung des Klagebegehrens die Feststellung des Erstgerichtes, der Geschäftsführer der beklagten Partei habe den Kläger mit "Dieb" beschimpft, nicht bekämpfen können und damit inhaltlich einen Mangel des Berufungsverfahrens geltend macht, ist ihr zu erwidern, daß das Ersturteil aufgehoben wurde, so daß ihr die Möglichkeit, diese Feststellung zu bekämpfen, nicht genommen wurde; darüber hinaus hätt... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1162 IIABGB §1162cAngG §25AngG §26AngG §27 BAngG §32
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer im Zuge einer Auseinandersetzung (über das Verlangen des Arbeitgebers auf Verlegung eines bewilligten Kuraufenthaltes) "dann gehe ich" und stellt unmittelbar danach die Frage, ob er morgen auf Tour fahren müsse, dann ist sein Verhalten so widersprüchlich, daß ihm kein objektiver Erklärungswert im Sinn der Ausübung eines sofortigen L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1987 bis 2. Juni 1987 bei der Beklagten als reisender Vertreter beschäftigt. Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 70.923 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe dem Geschäftsführer der Beklagten am Entlassungstag mitgeteilt, daß ihm für die Zeit vom 7. bis 28. Juli 1987 ein Kuraufenthalt in Bad Schalle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der beklagten Partei: Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mit der Wiederholung des in der Berufung erhobenen Vorwurfes, das erstgerichtliche Verfahren sei mangelhaft geblieben, weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch Entlassung am 16. November 1981 nicht berücksichtigt worden sei, wendet sich der Revisionswerber unzulässigerweise gegen die Beweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Daß der Kläger versuchte, von der Frau des Zweitbeklagten hinter dessen Rücken gratis Arbeitsschuhe ausgefolgt zu erhalten, wurde nicht als Entlassungsgrund geltend gemacht. Auch ein unentschuldigtes Fernbleiben des Klägers vom Dienst am 10. November 1986 wurde nicht behauptet. Im übrigen genü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, aus dem Rechtsgrund einer am 9.11.1984 ausgesprochenen ungerechtfertigten Entlassung die Zahlung des der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von insgesamt S 99.837,19 netto sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Der Kläger sei in seiner Eigenschaft a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von den beklagten Parteien - die Zweit- und Drittbeklagten sind Komplementäre der erstbeklagten Partei, der ehemaligen Arbeitgeberin der Klägerin - die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von insgesamt S 244.732,27 sA an Kündigungsentschädigung, anteiliger Jahresremuneration, Urlaubsentschädigung und Abfertigung mit der
Begründung: , am 22. April 1984 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagten Parteien b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 12. 1978 beim Beklagten - ihrem Schwiegervater - als Angestellte beschäftigt. Am 3. 12. 1982 wurde sie fristlos entlassen. Mit der Behauptung, dass diese Entlassung ohne rechtfertigenden Grund ausgesprochen worden sei, begehrt die Klägerin vom Beklagten aus dem Titel der Kündigungsentschädigung (einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen) sowie der Abfertigung die Zahlung von insgesamt 38.139,72 S sA. Der Beklagte hat dieses Begehren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32
Rechtssatz: Wenn sich die Entlassung als ungerechtfertigt erweist, muß der Arbeitnehmer, um die Annahme eines Mitverschuldens zu rechtfertigen, ein schuldhaftes Verhalten eingenommen haben, das im Zusammenwirken mit einem ebenfalls schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers, das aber nicht bloß in der Abgabe der Entlassungserklärung bestehen darf, für die Entlassung ursächlich war. Dieses schuldhafte Verhalten des Arbeitn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32HVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §23 Abs2
Rechtssatz: Der zweite mögliche Fall einer Kulpakompensation liegt dann vor, wenn sich die vorzeitige Auflösung zwar als ungerechtfertigt erweist, der Erklärungsempfänger aber ein schuldhaftes Verhalten eingenommen hat, das im Zusammenwirken mit einem ebenfalls schuldhaften Verhalten des Erklärenden für die Auflösung ursächlich war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich im Sinne dieser auf dem Grundsatz der sogenannten "Culpa - Kompensation" beruhenden Bestimmung verlangt nicht nur ein schuldhaftes Verhalten beider Vertragsteile, sondern auch einen ursächlichen Zusammenhang dieses beiderseitigen Verhaltens. Entscheidungstexte 4 Ob 3/77 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 3/77 ... mehr lesen...