Begründung: Mit Bescheid vom 3. 12. 2007 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach ihrem am 23. 9. 2006 verstorbenen Ehemann John E***** und sprach aus, dass die Höhe der Pension ab 1. 10. 2006 184,59 EUR und ab 1. 1. 2007 187,54 EUR monatlich betrage. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage stellte die Klägerin das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihr ab 1. 10. 2006 eine Witwenpension im Aus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl und Dr. Robert Kugler, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Teicht Jöchl Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Friedrich K*****, ist am 4. 6. 2004 verstorben. Die Klägerin bezieht von der B***** eine Pension, die aufgrund eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses (§ 5 Abs 1 Z 3 lit a ASVG) entstanden ist. In den Kalenderjahren 2002 und 2003 hatte diese Eigenpension eine Bruttohöhe von EUR 52.318,36 (2002) bzw EUR 53.392,82 (2003), insgesamt EUR 105.711,18. Die Summe der Bruttobezüge des verstorbenen Ehegatten betrug für das Jahr 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 2. 1939 geborene Kläger war vom 1. 9. 1972 bis zum 23. 12. 1982 bei der Erstbeklagten (zunächst als Vertreter, später als Verkaufsleiter) beschäftigt. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde die Auszahlung einer Altersbeihilfe unter Zugrundelegung der "Richtlinien für die Gewährung von Altersbeihilfe an Vertreter, Obervertreter und Bezirksvertreter" vereinbart. Der Inhal... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile lernten einander im September 1994 kennen und führten in der Zeit von September 1995 bis 1997 eine Lebensgemeinschaft. Im Frühjahr 1995 nahm der Kläger an der Beklagten, mit der er damals ein intimes Verhältnis hatte, eine Sanierung des Gebisses vor, wofür er ihr nach Beendigung der Lebensgemeinschaft am 27. 10. 1997 insgesamt 82.758 S in Rechnung stellte. Diesen Betrag begehrte der Kläger mit der Behauptung, dass weder Unentgeltlichkeit noch ein Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da oberstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob die Einstufung der Bediensteten der Kärntner Landwirtschaftskammer, für welche das Kärntner Vertragsbediensteten- oder Beamtendienstgesetz gilt, nach den Verwendungskriterien des Landes Kärnten zu beurteilen ist, fehlt, sie ist aber nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben den Anspruch des Klägers auf Einstufung in die Verwendungsgr... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei beauftragte den Kläger mit der Färbelung der Fassade eines Hauses. Der Auftrag wurde aufgrund eines Anbots des Klägers vom 25.1.1994 (Beilage A) erteilt und ein Pauschalpreis von S 250.000 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Diesen Betrag hat die beklagte Partei nach Rechnungslegung bezahlt. Sie erteilte dem Kläger aber auch noch Zusatzaufträge zu verschiedenen Streicharbeiten; dafür haftet ein Werklohn von S 4.826,40 unberichtigt aus (den das E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm ein Anspruch auf Altersunterstützung gemäß der Betriebsvereinbarung über die Richtlinien für diese Altersunterstützung vom 3.4.1978 zustehe. Obwohl die Beklagte anderen ehemaligen Arbeitnehmern der Beklagten Leistungen aus dem Titel Betriebspension erbringe, so daß eine Einstellung der Leistung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt sei, verweigere die Beklagte dem Kläger diese Leistung, obwohl er nach Erlangu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der 1.Vorstandssitzung vom 30.Jänner 1980 faßte der Vorstand der hier beklagten Kammer für Arbeiter und Angestellte (folgend auch kurz Arbeiterkammer) für Steiermark ua folgenden Beschluß: ".........e) Regulativ: Der Vorstand genehmigt die Grundzüge für ein Regulativ, in dem Pensionszuwendungen für Vizepräsidenten geregelt werden sollen." Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erging das "Regulativ für eine Pensionszuschußleistung an Vizepräsidenten der Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gemäß § 5 Abs 1 SUG ist die Sonderunterstützung im Fall des § 1 Abs 1 Z 1 SUG in der Höhe der Invaliditätspension, der Berufsunfähigkeitspension, der Knappschaftsvollpension bzw. der Erwerbsunfähigkeitspension nach den Bestimmungen der Sozialversicherungsgesetze zu gewähren, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der vom Kläger und Widerbeklagten (kurz Kläger) geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Abgesehen davon, daß in der Übernahme der erstgerichtlichen Feststellungen durch das Berufungsgericht schon begrifflich keine Aktenwidrigkeit des angefochtenen Urteils liegen kann, ist dem Kläger entgegenzuhalten, daß er mit diesem Revisionsgrund lediglich in unzulässiger Weise die eingehende und umfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahr 1945 wurde allen weiblichen Vertragsbediensteten der beklagten Partei monatlich ein "Wirtschaftstag" (Freizeit unter Aufrechterhaltung der vollen Bezüge) gewährt. Bei der beklagten Partei sind derzeit 4 weibliche Vertragsbedienstete beschäftigt. Renate H*** wurde 1972, Gertrude F*** 1977 und Beatrix E*** 1981 eingestellt. In allen Aufnahmegesprächen wurde vom damaligen Bürgermeister Johann H*** ausdrücklich auf den Wirtschaftstag hingewiesen. All... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Revision des Klägers, der bei der Ausführung der Rechtsrüge im übrigen wiederholt von den Feststellungen der Vorinstanzen abgewichen ist, ist daher ein Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Ein Anspruch auf doppelten Einheitssatz besteht nicht, weil die Inf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei zur Erfüllung einer ihren jetzigen Nebenintervenientinnen gemachten Zusage die Erteilung eines Architektenauftrags für eine städtische Wohnhausanlage. Im ersten Rechtsgang hob der Oberste Gerichtshof mit dem Beschluss 7 Ob 674/80 vom 14. 5. 1981 die klagsabweisenden Urteile der Vorinstanzen auf. Er überband die Rechtsansicht, dass es sich im vorliegenden Fall bei der von der beklagten Partei gegenüber den Nebeninter... mehr lesen...
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung eines Betrages von 10 063.89 S samt Anhang für Kosten rechtsfreundlicher Beratung. Die Beklagten bestritten das Klagsvorbringen und wendeten ein, daß der geforderte Betrag überhöht sei, weil die Besprechung mit dem Kläger, für die das eingeklagte Honorar gefordert werde, lediglich von 17.55 Uhr bis 19.06 Uhr gedauert habe; die Zweitbeklagte sei nur als Begleiterin des Erstbeklagten erschienen,... mehr lesen...