Entscheidungsgründe: Die Revision der Klägerin wurde dem Obersten Gerichtshof am 6. 6. 2001, somit vor Eintritt der Rechtswirkungen der an diesem Tag erfolgten Konkurseröffnung (§ 2 Abs 1 KO), zur Entscheidung vorgelegt. Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den A... mehr lesen...
Begründung: Der während des Verfahrens verstorbene (vormalige) Beklagte war Eigentümer einer Liegenschaft in Wien. Die meisten Räume (im Wesentlichen Geschäftsräumlichkeiten) des darauf befindlichen Gebäudes wurden im März 1990 an eine Mietergesellschaft als Generalmieterin vermietet. Letztere hat ihrerseits Untermietverträge über einzelne Bestandobjekte abgeschlossen, darunter mit der damals zwischen dem Kläger und einem Partner bestehenden Rechtsanwaltskanzleigemeinschaft, wel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erst- bis fünftbeklagten Parteien sind Miteigentümer eines Hauses in 1060 Wien, in dem sie im Frühjahr 1992 den drei Klägern das Objekt top Nr. 10 vermieteten. Die Kläger waren in Form einer GesbR im Bereich der selbständigen Datenverarbeitung tätig. Die von ihnen gegründete A*****gesmbH (im Folgenden A-GesmbH), an der sie mit jeweils S 200.000 beteiligt sind, befand sich gerade im Gründungsstadium. Das Objekt top 10 war nicht ausgemalt, hatte keine Büroin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht traf folgende, im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebene und für das Revisionsverfahren bedeutsame Feststellungen: Am 23. 2. 1993 bot die klägerische Versicherung der Beklagten im Rahmen eines sog Prämienofferts eine Bündelversicherung beinhaltend eine Feuer-, Feuerbetriebs-Unterbrechungs-, Prämienrückgewähr- und Vorsorge-, Einbruchsdiebstahl-, Kassenbotenberaubungs-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung (Letz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1117ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die vorzeitige Auflösung von Bestandverhältnissen kommt nicht in Betracht, wenn die betreffenden Umstände schon bei Abschluss des Bestandvertrages in Kauf genommen oder sogar schon bekannt waren und denen noch dazu durch eine entsprechende Vertragsgestaltung Rechnung getragen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 59/00w Entscheidungstext OGH 23.11.20... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte im führenden und (Wider-)Klägerin im verbundenen Verfahren (in der Folge: Beklagte) ist Eigentümerin, Errichterin und Betreiberin des Einkaufszentrums M* in S*, das am 12. 9. 1991 eröffnet wurde. Mit Bestandverträgen vom 25. 9. und 6. 6. 1991 nahm die W* GmbH die im Untergeschoss des Gebäudes gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top Nr GU/01, 02, 03, 05, 06 mit einer Gesamtfläche von 1106 m2 und ein Lager mit einer Nutzfläche von 72,50 m2 sowie die im Erdgescho... mehr lesen...
Norm: ABGB §1117ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Das Recht, die Vertragsauflösung nach §§ 1117, 1118 ABGB geltend zu machen, kann durch grundlose Nichtausübung während längerer Zeit verloren gehen, weil dieses Verhalten als Verzicht gedeutet werden kann. An die Annahme eines solchen Verzichtes sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 59/00w Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es liegt ein Fall des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO vor, weshalb die außerordentliche Revision trotz des S 260.000,- nicht übersteigenden Streitwerts nicht jedenfalls unzulässig im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO ist. Der Rechtsmittelwerber macht jedoch keine der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 502 Abs 1 ZPO entsprechende Rechtsfrage geltend: Abgesehen davon, dass sich nach den Feststellungen der nach Vertragsschluss aufgetretene Schi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Generalimporteurin von Neufahrzeugen einer Automarke in Österreich und allein berechtigt, die Marke zu verwenden. Der Vertrieb der Fahrzeuge in Österreich erfolgt über selbständige Händler, mit welchen Händlerverträge abgeschlossen werden. Die Beklagte begann ihre Vertriebstätigkeit in Österreich im Jahre 1992 mit 22 Vertragshändlern, von denen einer der Kläger war. Der zwischen den Streitteilen im Jahr 1992 abgeschlossene Händlervertrag hat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 75.446,03 samt Zinsen mit der
Begründung: , infolge unrichtiger Beratung durch den Beklagten einen Leasingvertrag zur Finanzierung eines PKW vorzeitig aufgelöst zu haben. Mit rechtskräftigem Urteil sei er zur Bezahlung von S 112.946,03 sA an den Leasinggeber verurteilt worden. Ein Betrag von S 37.500 sei durch die solidarisch haftende damalige Lebensgefährtin bereits bezahlt worden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 27. 1. 1997 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das Verfahren als geringfügig bezeichnet und vorerst keine die Eigenverwaltung beschränkende Regelung getroffen. Mit Beschluss vom 2. 7. 1997 bestellte das Konkursgericht den Kläger zum Masseverwalter und beschränkte dessen Geschäftskreis auf die Geltendmachung der Ansprüche der Masse gegenüber d... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 12. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war gemeinsam mit ihrem Ehegatten, dem Zweitrevisionsrekurswerber, Mieterin einer Wohnung, die einerseits als Ehewohnung und andererseits als Sitz des von der Gemeinschuldnerin betriebenen Transportunternehmens diente. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 18. 12. 1996 (ON 10) wurde die Schließung des gemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mieter der im Eigentum der Beklagten stehenden Geschäftsräume im Haus in 1110 Wien, S*****straße *****, in denen er vereinbarungsgemäß eine Zahnarztordination betreibt. In unmittelbarer Umgebung des Hauses wurden seitens der Gemeinde Wien Bauarbeiten zur Erweiterung des U-Bahn-Netzes durchgeführt. Der Kläger ließ deshalb in den von ihm gemieteten Räumen Isolierfenster und ein Lüftungssystem mit Staubfilter einbauen. Er begehrte von der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Großhandelsgesellschaft verfolgt ein Vertriebssystem auf drei Ebenen: Auf der untersten die Nah & Frisch Geschäfte, darüber die Extra Nah & Frisch Märkte und auf der obersten Ebene die Uni Märkte. Das Nah & Frisch Geschäft, wie es von der Klägerin geführt wurde, ist als Nahversorger konzipiert, die Extra Nah & Frisch Märkte sind insgesamt preisaggressiver gestaltet und führen auch ein etwas größeres Warensortiment, das durch zusätz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit Februar 1994 bei der Beklagten als freier Handelsvertreter tätig. Seine Aufgabe war es, Inserate für die Zeitschrift "N*****" in den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach zu akquirieren. Der schriftliche Vertrag zwischen den Parteien enthielt in Punkt IX. eine Konkurrenzklausel, wonach sich der Kläger verpflichtete, innerhalb von zwei Jahren ab Beendigung des Vertragsverhältnisses bei keiner anderen in den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach hera... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford Werke Aktiengesellschaft für Ford-Kraftfahrzeuge schloß mit der klagenden Kfz-Vertragshändlerin mit Wirkung vom 1.April 1989 einen Kfz-Händlervertrag ab, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: Art 6. Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) Artikel 6, Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) ... Abs 6 Verkaufsleistungen Absatz 6, Verkaufsleistungen De... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §1117
Rechtssatz: Die in § 934 ABGB konkretisierte Äquivalenzstörung kann für den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines befristeten Bestandverhältnisses im Rahmen eines beweglichen Systems von Bedeutung sein. Entscheidungstexte 1 Ob 44/98x Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 44/98x European Case Law Identifier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Pächterin eines Gastgewerbetriebs in Linz. Verpächter und Liegenschaftseigentümer waren die Beklagte und ihr verstorbener Ehegatte. Als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes ist die Beklagte nunmehr alleinige Vertragspartnerin der Stadt Linz. Das Pachtverhältnis wurde mit Bestandvertrag vom 18.April 1975 begründet und am 12.Dezember 1975 ergänzt. Diese Verträge bilden eine "Einheit". Die klagende Partei kaufte damals auch einen Großteil de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger mietete von der beklagten Errichterin und Betreiberin einer mehrgeschoßigen Einkaufsstadt in der mittleren Verkaufsebene beim Haupteingang in das Hauptgebäude einen Standplatz zum Betrieb eines von ihm zu errichtenden Grillbuffets. Weitere Zugangsmöglichkeiten zum Hauptgebäude bestanden auf dieser Ebene über je zwei west- und ostseitige, im Norden und Süden gelegene Seitenzugänge zum Haupteingang. Das Grillbuffet lag, angebaut an das Parkhaus, am Übergang vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der EZ 127, GB B*****, mit den Grundstücksnummern 105/44 Baufläche (Gebäude), GstNr 144 und GstNr 105/45, Grundstücksadresse G*****gasse 6. Der Kläger ist Mieter der Geschäftsräume des Hauses Wien 14, G*****gasse 6, Parterre, Tür 1. Gemäß § 11 des Mietvertrages ist er berechtigt, durch die Garage in den Hof zu fahren, Ladetätigkeiten im Hof durchzuführen und ständig ein Kraftfahrzeug im Hof zu parken. Er betreibt in diesem Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 31.1.1988 vermieteten die Rechtsvorgänger der Kläger den Beklagten ab 1.2.1988 für den Zeitraum von zehn Jahren ein Einfamilienhaus mit mehr als 90 m2 Nutzfläche gegen einen monatlichen Mietzins von S 1.500,--. Die Kläger begehrten zunächst die Bezahlung des seit 1.10.1994 unberichtigt aushaftenden Mietzinses im Gesamtbetrag von S 9.000,-- und unter gleichzeitiger Erklärung der Aufhebung des Mietverhältnisses die Räumung des Bestandgegenstands.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rücktritt von einem Dauerschuldverhältnis: Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung ist der Rücktritt nach § 918 ABGB bei Dauerschuldverhältnissen, sobald sie bezüglich der Dauerleistung ins Abwicklungsstadium getreten sind, grundsätzlich ausgeschlossen (Reischauer in Rummel, ABGB2, Rz 13 vor §§ 918 ff; JBl 1992, 718; 1 Ob 2169/69v uva = RIS-Justiz RS 0018363). Liegen
Gründe: vor, die bei Zielschuldv... mehr lesen...
Norm: ABGB §919ABGB §1117ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die Aufhebung des Vertrages nach den §§ 1117 beziehungsweise 1118 ABGB und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 919 ABGB schließen einander nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 2260/96f Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 2260/96f Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §1117
Rechtssatz: Der Bestandnehmer ist zur Vertragsauflösung berechtigt, wenn er aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre liegen, vom Bestandobjekt nicht den bedungenen Gebrauch machen kann, gleichgültig, ob aus Verschulden des Bestandgebers oder durch Zufall. Entscheidungstexte 4 Ob 2142/96w Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2142/96w ... mehr lesen...