Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Anton Hintermeier und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Partei T***** T***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen 40.00... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum. Die Beklagte hat dort ein Geschäftslokal gepachtet. Nach dem Pachtvertrag ist es dem Pächter untersagt, in einem Umkreis von 4 km um das Einkaufszentrum herum ein gleichartiges oder ähnliches Geschäft zu betreiben. Die Nebenintervenientin verpachtet Geschäftslokale in einem „Outlet-Center“, unter anderem an die Beklagte. Die Klägerin beantragt - zusammengefasst -, der Beklagten zu untersagen, entgegen der Konkurre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Zwach, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei K***** L*****, vertreten durch Mag. Claus-Peter Steflitsch, Rechtsanwalt in Oberwart, wegen 352.728,30 EUR sA, über die außerordentliche R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein Dachdeckerunternehmen mit Sitz in Deutschland, war von einer Kundin beauftragt, ein Dach einzudecken, und wandte sich zwecks Beschaffung des dafür benötigten Materials an die Zweitbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Erstbeklagte ist. Dazu stellte sie der Zweitbeklagten Pläne und Planskizzen, planliche Darstellungen des Dachaufbaus und insbesondere einen Schnitt des zu deckenden Hauses ihrer Kundin zur Verfügung. Aus diesen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Verkäufer und der Beklagte als Käufer schlossen am 20. 3. 2007 einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Holzanhänger mit aufgebautem Ladekran um 15.500 EUR. Der schriftliche Kaufvertrag enthält folgende Klausel: „Dem Käufer ist bekannt, dass es sich um ein gebrauchtes Objekt handelt, welches von ihm geprüft, besichtigt und gänzlich für tauglich befunden wurde. Er verzichtet daher auf die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Verzugs- und Schadenersatzansprü... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Berufungsgericht hat den Rekurs gegen seinen Aufhebungsbeschluss an den Obersten Gerichtshof mit der
Begründung: für zulässig erachtet, der Frage, wie die Arbeitnehmerschutzbestimmung des § 59 Abs 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) unt... mehr lesen...