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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;Rechtssatz
Die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nach den Bestimmungen des VVG (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2007, Zl. 2006/07/0090) sind erst im Rahmen eines von der zuständigen Behörde einzuleitenden Vollstreckungsverfahrens zu prüfen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050062.X01Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009