RS Vwgh 2008/5/27 2007/05/0062

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Veröffentlicht am 27.05.2008
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
BauRallg;
VVG §1 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nach den Bestimmungen des VVG (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2007, Zl. 2006/07/0090) sind erst im Rahmen eines von der zuständigen Behörde einzuleitenden Vollstreckungsverfahrens zu prüfen.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050062.X01

Im RIS seit

10.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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