RS Vwgh 2008/5/28 2008/15/0136

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des funktionalen Verständnisses vom Begriff der Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft wurden in der Judikatur den Sachverhaltskomponenten der Anwesenheit des Gesellschafter-Geschäftsführers in den Betriebsräumlichkeiten der Gesellschaft, der Vorgabe eines festen Arbeitsplatzes und einer festen Arbeitszeit und des Unterworfenseins unter betriebliche Ordnungsvorschriften keine Bedeutung zugebilligt (vgl. dazu das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150136.X01

Im RIS seit

21.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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