RS Vwgh 2008/5/29 2007/07/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2008
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §22 Abs1;

Rechtssatz

Ein Grundstück, auf dem sich nach dem Bewilligungsbescheid wesentliche Anlagenteile einer Wasserbenutzungsanlage befinden, kommt als Anknüpfungspunkt für eine dingliche Bindung des Wasserbenutzungsrechtes in Frage.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070133.X08

Im RIS seit

27.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten